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Die Bickenbacher und die Herrschaft Hohenberg - Klingenberg am ...

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gegen das Stift abmahnten. <strong>Die</strong>ses wurde unter andern auch an Konrad von Bicken-<br />

bach gerichtet.<br />

1437, Juli 16290, war Konrad XI. von Bickenbach mit seinem Vetter Ulrich 111. bei<br />

den Verhandlungen, bei denen beide wieder in ihr Mainzer Lehen <strong>Klingenberg</strong>, das<br />

ihnen von Mainz abgenommen worden war, eingesetzt wurden.<br />

290 StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 23, S. 14'- 15' (neu S. 30-31'). Vgl. Anmerkung 253.<br />

Zu Ulrich 111. von Bickenbach (1397-1461) vgl. Kittel, Joseph, a.a.0. Band 1, S. 201-217.<br />

1417, August 13 (StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 15, S. 263-266; neu S. 270-273; vgl. Anmerkung<br />

290), verpfändeten Ulrich von Bickenbach <strong>und</strong> seine Gemahlin Else ihrem<br />

Oheim <strong>und</strong> Schwager, dem Schenken Konrad IX. dem Jün eren von Erbach für 3000 Gulden<br />

mit 5% Zins vom Hauptgeld ihren halben Teil des ~ol&s zu <strong>Klingenberg</strong>, den sie vom<br />

Reich zu Lehen hatten, ferner verschiedene zur <strong>Herrschaft</strong> <strong>Klingenberg</strong> gehörige Gülten,<br />

<strong>die</strong> 10 Pf<strong>und</strong> Geld- <strong>und</strong> 4 Fuder Weingült zu Alsbach, ferner Gefälle zu Gernsheim, was<br />

alles von Mainz zu Lehen rührte, endlich auch ihre frei eigenen Güter <strong>und</strong> Gefälle, wozu<br />

Erzbischof Johann von Mainz als Lehensherr <strong>und</strong> Konrad IX. von Bickenbach, Ulrichs<br />

Vetter, als Ganerbe der Lehen <strong>und</strong> des Zolles, ihre Einwilligung gaben.<br />

1421, Februar 26 verpfändeten <strong>die</strong>selben Ehegatten an den Präsenzfond des Kollegiatstiftes<br />

zu Aschaffenburg für 200 Gulden Hauptgeld <strong>und</strong> 20 Malter Aschaffenburger Maß davon<br />

verfallende jährliche Korngült ihre Hälfte <strong>am</strong> Dorf Röllfeld mit Gerichten, Vogteien,<br />

Rechten, Zinsen, Korn- <strong>und</strong> Hafergülten, Frucht- <strong>und</strong> Pfenniggülten, Ackern, Wiesen,<br />

Weiden usw. <strong>und</strong> ihren Teil <strong>am</strong> Zoll zu Grubingen. Den Schuldschein siegelten außer ihnen<br />

auch <strong>Die</strong>trich 11. <strong>und</strong> Konrad IX. als Ganerben (Stadt- <strong>und</strong> Stiftsarchiv Aschaffenburg,<br />

Liber Praes. 111, S. 372-372').<br />

1424 verliehen <strong>die</strong> Vettern Konrad IX. <strong>und</strong> Ulrich 111. von Bickenbach dem <strong>Die</strong>ther Gans<br />

von Otzberg 6 Gulden Zins von der Kellerei zu <strong>Klingenberg</strong> <strong>und</strong> 12 Malter Hafergült auf<br />

<strong>und</strong> von ihren Gütern zu Breitenbrunn zu rechtem Burglehen. Jede der zwei Iconradinischen<br />

Linien, als deren Repräsentanten beide hier auftreten, hatte davon <strong>die</strong> Hälfte zu<br />

vergeben (StAW, Mainzer Lehenbuch 6, S. 358').<br />

1426, Januar 23 (StAW, Mainzer Urk<strong>und</strong>en Weltlicher Schrank 28/92), schlichtete Erzbischof<br />

Konrad von Mainz zu Steinheim einen Streit zwischen dem Deutschordensmeister<br />

Eberhard von Sawnsheim <strong>und</strong> Ulrich von Bickenbach. In dem erzielten Vergleich anerkannte<br />

Letzterer den Besitz des Deutschen Ordens an dem Teil des Dorfes Röllfeld, den<br />

<strong>die</strong>ser durch einen Tausch von der Grafschaft Wertheim an sich gebracht hatte <strong>und</strong> dessen<br />

Berechtigung zur Leihung der Pfarrei Grubingen. Er war ferner d<strong>am</strong>it einverstanden, dass<br />

der jetzige Pastor zu Grubingen, Johannes Keller, auf <strong>die</strong>ser Pfarrei blieb <strong>und</strong> überließ<br />

<strong>die</strong>sem <strong>und</strong> der Pfarrei das Haus mit Hof in <strong>Klingenberg</strong>. Der Orden <strong>und</strong> der Pfarrer verzichteten<br />

dagegen auf alle bisher von der bemerkten Pfarrei bezogenen Nutzungen U1richs<br />

von Biclrenbach, wenn <strong>die</strong>ser <strong>die</strong> einem Vikar gebührende Besoldung, soweit sie<br />

noch rückständig war, davon nachbezahlte. Ulrich von Biclrenbach sollte seine Prozeltener<br />

Burglehen vom Orden als dessen Burgmann empfangen, <strong>die</strong> aufgebessert wurden <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong> er mit 300 Gulden ablösen durfte. Andere Streitpunkte wegen Belastung <strong>und</strong> Bebauung<br />

von Weinbergen <strong>und</strong> Gütern des Ordens zu Erlenbach wurden dabei zur gesonderten<br />

weiteren Untersuchung <strong>und</strong> Entscheidung vorbehalten, ebenso <strong>die</strong> strittigen Holzrechte<br />

Ulrichs <strong>und</strong> <strong>die</strong> Hutrechte der Bewohner von Röllbach in ihren Weinbergen.<br />

1427, Februar 21, verpfändeten Ulrich von Bickenbach <strong>und</strong> seine Gemahlin Else mit Genehmigung<br />

des Erzbischofs von Mainz als Lehensherrn dem Gerlach von Hardenau <strong>und</strong><br />

dessen Gemahlin Margaretha für eine mit 60 Gulden jährlich verzinsliche Schuld von 1000<br />

Gulden, welche mit <strong>die</strong>sem Betrag ablösbar ist, ihre Mainzer Lehen, nämlich ihr Viertel <strong>am</strong><br />

Dorf Alsbach <strong>und</strong> ihre Hälfte <strong>am</strong> Dorf ,,das alte Hane" mit allem Zugehör, ferner alle <strong>die</strong><br />

Güter, <strong>die</strong> er, Ulrich, dem verstorbenen <strong>Die</strong>trich von Biclcenbach <strong>und</strong> seinen Kindern mit<br />

Gerichtshilfe abgeklagt hatte, auf vier Jahre (StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 18, S. 51).<br />

1430, Februar 12, ver fandete Ulrich von Bickenbach mit seiner Gemahlin Else seinen<br />

Teil des Schlosses ~icRenbach dem Philipp von Frankenstein für eine in 2 Jahren wieder<br />

abzulösende Schuld von 2000 Gulden, ebenso andere ihrer Güter, wozu bezüglich der<br />

Mainzer Lehen Erzbischof Konrad seine Einwilligung gab (StAW, Mainzer Urk<strong>und</strong>en<br />

Weltlicher Schrank 59/31).<br />

1433, September 11, verkaufte Ulrich von Biclcenbach <strong>und</strong> seine Gemahlin Else Kaemmerer<br />

von Worms, aber ohne dem Bruder des Ersteren, Konrad X. von Bickenbach, in dringender<br />

Geldnot <strong>und</strong> wegen Uberschuldung an ihren Schwager, bzw. Bruder <strong>Die</strong>ter Kaemmerer<br />

von Worms, seinen Teil des Dorfes Alsbach <strong>und</strong> andere zu Biclrenbach gehörige<br />

Dörfer <strong>und</strong> Gerichte, seinen Teil <strong>am</strong> Zehnten zu Rorheim <strong>und</strong> Gernsheim <strong>und</strong> seinen Teil<br />

des Rheinüberfahrs zu Gernsheim, aber ausgenommen <strong>die</strong> davon zu dem Altar auf der<br />

Burg <strong>Klingenberg</strong> dem jeweiligen Kaplan daselbst jährlich fallenden stiftungsmäßigen 24

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