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Die Bickenbacher und die Herrschaft Hohenberg - Klingenberg am ...

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Tilgung des Guthabens der Brüder Kuno <strong>und</strong> Sittich von Duern, das nach dem Ver-<br />

gleich vom Jahr 1452 wieder zur Zahlung verfallen war, verwendet worden sein.348<br />

348 ZU <strong>die</strong>sem Vertrag erklärten Ulrich von Bickenbach <strong>und</strong> sein Sohn Michael ihre Zustim-<br />

mung.<br />

Zu Michael von Bickenbach (1448-1471) vgl. Kittel, Joseph, a.a.0. Band 1, S. 218-229.<br />

1449, September 10, wurde Michael von Bickenbach von Erzbischof <strong>Die</strong>trich von Mainz<br />

mit dessen <strong>und</strong> anderen Vasallen zum Kriegs<strong>die</strong>nst auf 1 Jahr aufgeboten. Er hatte sich<br />

<strong>die</strong>sem Befehl entsprechend auf eigene Kosten rüsten <strong>und</strong> reiseferti zu machen <strong>und</strong> mit 5<br />

Pferden <strong>am</strong> Michaelistag marschbereit zu sein. Im <strong>Die</strong>nst erhieft er dann mit seinen<br />

Knechten <strong>und</strong> Pferden <strong>die</strong> Kost, das Futter, Hufbeschlag <strong>und</strong> für jedes Jahr <strong>und</strong> Pferd 10<br />

Gulden als Besoldung <strong>und</strong> Verpflegung (StAW, Mainzer In rossaturbuch 26, S. 42, neu<br />

S. 59-59'). 1450, März 10 <strong>und</strong> August 18, bekannte ~ichaek von Bickenbach für ein im<br />

Krie s<strong>die</strong>nst gegen <strong>die</strong> Städtevereinigung in Schwaben untauglich gewordenen graues<br />

~ferB als S,~hadensersatz 26 Gulden <strong>und</strong> weiter für ein eingebüßtes braunes Pferd 12 Gulden<br />

nach Ubereinkunft erhalten zu haben (StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 26, S. 52, neu<br />

S. 68').1455, Februar 22, erklärte Michael von Bickenbach mit seinem Vater Ulrich ihre<br />

Zustimmung zum Verkauf von halb <strong>Klingenberg</strong> durch Konrad XI. von Bickenbach an<br />

Graf Philipp von Hanau (StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 25, S. 322, neu S. 294-296').<br />

1457, Februar 22, wand sich Michael von Bickenbach an seinen Oheim Graf Philipp zu<br />

Rieneck den Jungen mit der Bitte, er möge für eine Schuld von 200 Gulden an <strong>die</strong> Brüder<br />

Eberhard, Kuno, Hans <strong>und</strong> Sittig von Duerne, über <strong>die</strong> Letztere von ihm einen Brief in<br />

Händen hatten, sein Bürge werden. Er versprach, ihn alsbald wieder ohne jeden Schaden<br />

von seiner Bürgschaft zu befreien (vgl. Wieland, Michael, Beiträge zur Geschichte der<br />

Grafen, Grafschaft, Burg <strong>und</strong> Stadt Rieneck: AU 2011 (1869), S. 61-368, speziell S.292).<br />

1459, März 14, erklärte er als Schuldner seine Zustimmung, dass Hans Kottwitz <strong>und</strong> dessen<br />

Gattin Margaretha von Schwalbach von Konz Geyllinge, dem dermaligen Gläubiger<br />

des von ihm auf Schein vom 16. Februar 1421 vom Stift Aschaffenburg <strong>und</strong> laut Schein von<br />

Marquard von Duerne entliehenen Schuldka itals von je 200 Gulden, <strong>die</strong>se Kapitalien ablösen<br />

<strong>und</strong> durch Cassion an sich bringen wolrten. Es ging dabei um <strong>die</strong> 20 Malter jährliche<br />

Kongült zu Röllfeld (Stift Aschaffenburg, dann Contz Geyllinge) <strong>und</strong> den Zehnt zu Rück<br />

(Marquard von Duerne) (StAW, Mainzer Urk<strong>und</strong>en Weltlicher Schrank 70141 1/2).<br />

1463, September 25 (vgl. Schneider, Daniel, a.a.O., S. 44-45, Urk<strong>und</strong>en II/6.C.r.), vermachte<br />

Ad<strong>am</strong> Caemmerer von Worms zu Dalberg seinem Vetter Michael von Bickenbach,<br />

den er wegen seiner Armut <strong>und</strong> hilflosen Lage seit dem Tod seines Vaters an Kindes Statt<br />

angenommen <strong>und</strong> wegen seiner Anhänglichkeit <strong>und</strong> Zuneigung besonders lieb gewonnen<br />

hatte, einen n<strong>am</strong>haften Teil seines Vermögens, unter anderem <strong>die</strong> Pfandschaft <strong>am</strong> Schloss<br />

Bickenbach, nämlich nicht nur an dem mainzischen Viertel desselben, sondern auch jenen<br />

Teil, den Michaels Vater Ulrich 111. seiner Zeit seinem Schwager,dem Vater Ad<strong>am</strong>s, für<br />

3000 Gulden versetzt hatte [1433, September 11; vgl. Anmerkung 290 zu Ulrich 1111.<br />

Ad<strong>am</strong> Caemmerer, der seinen Vetter Michael in seiner letztwilligen Verfügung so wohwollend<br />

bedachte, starb bald darauf, <strong>am</strong> 18. Dezember 1463, <strong>und</strong> zwar ohne Hinterlassung<br />

von gesetzlichen Noterben. Zur Zeit, da er das obige Test<strong>am</strong>ent errichtete, lebte<br />

zwar noch sein Sohn mit gleichem N<strong>am</strong>en, aber er starb <strong>am</strong> 6. Dezember 1453. <strong>Die</strong> Pfandschaft<br />

<strong>am</strong> Mainzer Teil von Bickenbach, <strong>die</strong> (vgl. Wenck, Helfrich Bernhard, a.a.O., S. 437<br />

r) zur Zahlung von 6000 Gulden Lösegeld an <strong>Die</strong>ter Caemmerer als Gläubiger gelangte<br />

(1380, Februar 22, vgl. Joannis, Georgius Christianus, Rerum Moguntiacarum I, a.a.O.,<br />

692b, 693a), mag wohl erst 1433, März 3 (StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 20, S. 196; vgl.<br />

Anmerkung 284 der Untersuchung) durch Ablösung seitens des Mainzer Erzbischofs<br />

Adolf an denselben gekommen sein. In obigem Test<strong>am</strong>ent ordnete Ad<strong>am</strong> Caemmerer zu<br />

Lasten Michaels von Bickenbach an, dass er <strong>die</strong> Else von Gültingen, ihre beiderseitige<br />

Muhme, mit einer Be<strong>die</strong>nsteten in einem seiner Schlösser aufnehmen <strong>und</strong> standesgemäß<br />

verpflegen, oder ihr, wenn ihr das nicht genehm wäre, alle Jahre 150 Gulden zu ihrem Lebensunterhalt<br />

reichen sollte, dass jedoch <strong>die</strong>ses Niessrecht bzw. <strong>die</strong> Leibrente hinwegfallen<br />

sollten, wenn <strong>die</strong> Genannte ohne Leibeserben sterben sollte.<br />

Ein Ereignis minderte 'edoch <strong>die</strong> Erbschaft beträchtlich. Von den urs rünglichen Anteilen<br />

an Schloss Bickenbach, war einer an Agnes, Gräfin von Katzen$bogen, Gemahlin<br />

Eberhards 111. von Erbach, durch den Teilungsvertrag von 1347 (vgl. Gruesner, Johann<br />

Ad<strong>am</strong>, a.a.0. IV, S. 223) gefallen. <strong>Die</strong>sen erbte ihre Tochter Elisabeth, <strong>die</strong> Gemahlin des<br />

Schenken Eberhard VIII. von Erbach. Nach Ableben des Letzteren teilten sich darin als<br />

deren Erben: Eberhard IX. Schenk <strong>und</strong> Herr zu Erbach [er kaufte 1436, Februar 22 (vgl.<br />

Simon, Gustav, a.a.O., S. 237) von Graf Johann von Wertheim dessen ganzen Teil wie er<br />

dem Hans Ulner ver fändet war mit der Befugnis zur Ablösung der Schuld <strong>und</strong> Pfandschaft<br />

um 1000 ~ ul&n Mehrzahlung als Pfand (zu den rieneckischen, dann wertheimi-

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