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Die Bickenbacher und die Herrschaft Hohenberg - Klingenberg am ...

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Sprengel der Pfarrkirche Langendorf gelegen, einen Altar zu Ehren der seligen Gottesmutter<br />

Maria <strong>und</strong> der H1. Anna zu seinem <strong>und</strong> seiner Vorfahren <strong>und</strong> Nachkommen<br />

Seelenheil aus eigenen Mitteln dotiert hatte für einen Frühmesser oder Kaplan,<br />

der daselbst <strong>die</strong> H1. Messe zelebrieren sollte. <strong>Die</strong>trich 11. holte zu <strong>die</strong>ser Stiftung seines<br />

verstorbenen Vaters <strong>die</strong> bischöfliche Bestätigung ein unter dem Vorbehalt des<br />

Präsentationsrechtes zu <strong>die</strong>sem Messbenefizium für sich <strong>und</strong> seine Erben <strong>und</strong> Nachkommen.<br />

<strong>Die</strong>se Bestätigung wurde auch von Bischof Johann zu Würzburg erteilt.<br />

1404, September 24185, bewilligte Bischof Johann zu Würzburg <strong>Die</strong>trich 11. <strong>und</strong><br />

anderen Adeligen, <strong>die</strong> als Bürgen für das Hochstift zwei Teile von dessen Schuld an<br />

Peter von Schaurnberg, genannt Knoch, bezahlen wollten, n<strong>am</strong>ens des Bischofs Steuern<br />

<strong>und</strong> Bede in den Städten, Märkten <strong>und</strong> Dörfern des Stifts zu setzen.<br />

1404, Dezember 13186, bekannte Rudolf von Elma <strong>und</strong> dessen Sohn Pa~l'~~ von<br />

Bischof Johann zu Würzburg unter anderem den Ersatz von Auslagen für einen<br />

Hengst zu beanspruchen, den der Bischof, Günther von Schwarzburg <strong>und</strong> <strong>Die</strong>trich<br />

von Bickenbach mit 350 Gulden veranschlagt hatten.<br />

14061g8 empfing <strong>Die</strong>trich 11. von Bickenbach vom Hochstift Würzburg als Lehen<br />

den Hof zu Karlstadt, Rumrod genannt, <strong>und</strong> eine Acker Weingarten, der dazu<br />

gehörte.<br />

1406, Januar 3118" verkaufte Bischof Johann von Egloffstein zu Würzburg mit<br />

Zustimmung des Dechants <strong>und</strong> Kapitels seines Stiftes um seine Schulden bezahlen<br />

zu können das Schloss Werneck mit Amt, Gerichten, dem Zehnt vor dem Schloss daselbst<br />

<strong>und</strong> dem Zehnt zu Geldersheim für 23000 Gulden an den minderjährigen<br />

Hans von Bibra, den Sohn des verstorbenen Ritters <strong>Die</strong>trich von Bibra.lso<br />

1406, März 2819'', verzichtete Bischof Johann von Würzburg auf alle Ansprüche<br />

an <strong>Die</strong>trich von Bickenbach <strong>und</strong> dessen Gemahlin Barbara wegen Besserungen <strong>und</strong><br />

Nutzungen von Schloss <strong>und</strong> Amt Werneck <strong>und</strong> den dazugehörigen Zehnten, <strong>die</strong> <strong>die</strong>selben<br />

in der Zeit, in der sie solches als Pfandschaft von ihm innegehabt hatten, davon<br />

bezogen aber dem Stift Würzburg nicht vergolten hatten.<br />

1406, März 28192, einigte sich Bischof Johann von Würzburg mit <strong>Die</strong>trich 11. von<br />

Bickenbach wegen dessen Forderungen, <strong>die</strong> ihm auf dem Schloss <strong>und</strong> Amt Werneck<br />

verschrieben waren gütlich dahin, dass er demselben davon noch restliche 650 Gulden<br />

in Gold zu schulden bekannte. Auch verglich er sich mit <strong>Die</strong>trich von Bickenbach<br />

<strong>und</strong> mit dessen Vetter Konrad IX. von Bickenbach dahin, dass er ihnen <strong>die</strong><br />

Dörfer Karsbach, Gössenheim, Bühler, Sachsenheim, Groß- <strong>und</strong> Klein-Wernfeld<br />

<strong>und</strong> Alsburg <strong>und</strong> <strong>die</strong> Leute, <strong>die</strong> jetzt oder künftig dort sitzen <strong>und</strong> zur Zent Karlstadt<br />

gehörten, solange <strong>die</strong> 650 Gulden nicht bezahlt werden, vom Besuch der Zent zu<br />

lS5 StAW, Liber diversarum formarum 2, S. 23'-24 (neu S. 48-49).<br />

'8"tAW, Liber diversarum formarum 7, S. 235 (neu S. 236'-237').<br />

18' 1453, November 14, Alt Regel über Karlstadt von Amtskeller Johann Schrautenbach.<br />

Hier werden Frau Ursula von Elma <strong>und</strong> ihre Kinder erwähnt. StAW, Standbuch 85. Vgl.<br />

Hoernes, Joseph, Hrsg., (Schrautenbach, Johann): Das Karlstadter Regelbuch, Karlstadt<br />

a.M. (1895). Vgl. Anmerkungen 38 <strong>und</strong> 494.<br />

Eintrag ohne Tag <strong>und</strong> Monat. StAW, Würzburgcr Lehenbuch 11, S. 3' (neu S. 7').<br />

Is9 StAW, Liber diversarum formarum 7, S. 261 (neu S. 262'-264').<br />

190 1446, Januar 14, bekannte Barbara von Bickenbach, <strong>die</strong> Witwe des Johann von Hirsch-<br />

horn: Bischof Johann von Egloffstein hatte vor Zeiten Hans von Bibra, <strong>Die</strong>trichs von Bi-<br />

bra Sohn, das Schloss <strong>und</strong> Amt Werneck für 22000 Gulden auf Wiederlösung verschrieben<br />

<strong>und</strong> darnach wurde von ihrem verstorbenen Vater <strong>Die</strong>trich von Bickenbach ein Teil an<br />

<strong>die</strong>sem Schloss <strong>und</strong> Amt erworben. Ihr Vater hatte ihr ein Achtel davon vermacht, <strong>und</strong> sie<br />

hatte <strong>die</strong>sen Teil lange besessen. Bischof Gottfried von Würzburg hatte den Teil von ihr<br />

zurückerworben. StAW, Würzbur$~r U~k<strong>und</strong>en 31/24 StAW, Liber diversarum form. 8,<br />

S. 55', neu S. 116-117. Vgl. den A schnitt uber Barbara von Bickenbach in der Untersuchung.<br />

"' StAW, Liber diversarum formarum 7, S. 257 (neu S. 258').<br />

192 StAW, Würzburger Urk<strong>und</strong>en 17/89 <strong>und</strong> 43/84.

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