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Die Bickenbacher und die Herrschaft Hohenberg - Klingenberg am ...

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1426, Juli 12168, belehnte Konrad von Bickenbach, Burggraf zu Miltenberg, auf<br />

Bitten des Wilhelm von Exstorff, dessen Stiefsohn Heinzen Haberkorn mit der steinernen<br />

Kemenate im Dorf Karlburg, <strong>die</strong> dessen Vater Conz Haberkorn seither von<br />

der <strong>Herrschaft</strong> Bickenbach zu Lehen empfangen <strong>und</strong> getragen hatte.<br />

1426, September 10169, lösten <strong>die</strong> Brüder Kar1 <strong>und</strong> Contz von Thuengen mit Be-<br />

willigung des Erzbischofs Konrad von Mainz den Teil des Erzstifts an den Schlös-<br />

sern Rieneck <strong>und</strong> Partenstein, der von dessen verstorbenen Vorfahren an Konrad<br />

von Bickenbach für eine Forderung desselben zu 3500 Gulden verpfändet war, von<br />

<strong>die</strong>sem, seinem kurfürstlichen Rat, durch Zahlung der darauf haftenden Schuld ab,<br />

weil <strong>die</strong>selbe Schuld dem genannten Gläubiger neuerlich versichert wurde.<br />

1428, Mai 14l7', bekannten <strong>Die</strong>z, Eberhard <strong>und</strong> Engelhard von Thuengen <strong>und</strong> Pe-<br />

ter Gebsattel, <strong>die</strong>sen Teil von Rieneck <strong>und</strong> Partenstein, den Konrad IX. von Bicken-<br />

bach seither vom Erzstift Mainz als Pfandschaft innehatte, nebst den Dörfern Heim-<br />

buchenthal, Neudorf, Krausenbach, Hessenthal <strong>und</strong> Altenbuch für 3000 Gulden, <strong>die</strong><br />

ihnen Erzbischof Konrad von Mainz für Kriegs<strong>die</strong>nste gegen den Landgrafen von<br />

Hessen <strong>und</strong> Schadensersatz schuldete, von <strong>die</strong>sem verpfändet erhalten zu haben.<br />

1427, März 28171, bekannte Erzbischof Konrad von Mainz, dem Konrad IX. von<br />

Bickenbach, seinem gewesenen Burggrafen zu Miltenberg, an rückständiger Besol-<br />

dung noch 645 '12 Gulden schuldig zu sein <strong>und</strong> <strong>die</strong>ses Guthaben desselben binnen<br />

längstens Jahresfrist zu bezahlen, sobald er seine belegte Schlußrechnung gestellt<br />

hat.<br />

1427, März 28j7', bekannte Erzbischof Konrad von Mainz auch, von Konrad IX.<br />

von Bickenbach 2776 Gulden Frankfurter Währung geliehen erhalten zu haben <strong>und</strong><br />

<strong>die</strong>se Summe zum nächsten Osterfest in <strong>Klingenberg</strong> bezahlen zu wollen. Der Bi-<br />

schof verpflichtete sich auch, im Fall der Nichtzahlung dem Konrad von Bickenbach<br />

auf seine Mahnung hin <strong>die</strong> Burgen <strong>und</strong> Städte Wörth <strong>und</strong> Obernburg mit ihren Nut-<br />

Zungen <strong>und</strong> Gefällen zu verpfänden <strong>und</strong> auch eine Urk<strong>und</strong>e über <strong>die</strong>se Pfandschaft<br />

auszustellen. Als Bürgen stellte er über<strong>die</strong>s Graf Michael von Wertheim, <strong>Die</strong>trich<br />

von Isenburg-Buedingen <strong>und</strong> <strong>Die</strong>ther Kaemmerer, seinen Vizedom zu Aschaffen-<br />

burg, <strong>die</strong> mitsiegelten. <strong>Die</strong>ses Darlehen dürfte Erzbischof Konrad zur Mobilm-<br />

achung seines Heereskontingents für den Feldzug gegen <strong>die</strong> Hussiten in Böhmen<br />

aufgenommen haben, denn 1427, Juni 19, gab er dem Rat der Stadt Frankfurt Nach-<br />

richt, dass er <strong>am</strong> 30. Juli einen Teil seiner Mannschaft nach Böhmen schicken wolle,<br />

<strong>und</strong> <strong>die</strong> Frankfurter in Lengfurt sich mit den Seinigen vereinigen können.'73<br />

1427, April 26174, scheint Konrad IX. von Bickenbach Erzbischof Konrad von<br />

Mainz wegen versäumter Zahlung des <strong>am</strong> 28. März <strong>die</strong>ses Jahres ihm gegebenen<br />

Darlehens von 2776 Gulden an <strong>die</strong> ihm versprochene Pfandschaft erinnert zu haben.<br />

Er ließ sich mit dem Erzbischof auf eine <strong>die</strong> Schuldurk<strong>und</strong>e vom 28. März des Jahres<br />

ändernde Abmachung ein, wodurch ihm <strong>die</strong>ser <strong>die</strong> Mainzische Burg <strong>und</strong> Stadt Küls-<br />

heim verschrieb, mit allen Nutzungen <strong>und</strong> Gefällen, mit Ausnahme der Juden, mit<br />

dem Recht der Steuer- <strong>und</strong> Bedeerhebung <strong>und</strong> den zur Zeit des Grafen Michael von<br />

Wertheim, als Inhabers von Külsheim, noch nicht zur dortigen Kellerei gehörigen<br />

Renten, - für dessen Ges<strong>am</strong>tguthaben von 6276 Gulden bis zu dessen Zahlung, vor-<br />

behaltlich des Rechtes der Wiederablösung. Das an Konrad von Bickenbach für 3500<br />

Gulden verpfändete Partenstein war nämlich inzwischen anderweitig verschrieben<br />

16* StAW, Würzburger Urk<strong>und</strong>en 154/54.<br />

16' StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 21, S. 491. Vgl. Anmerkung 103 der Untersuchung.<br />

StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 18, S. 265.267.<br />

l7I StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 18, S. 72. Vgl. Anmerkung 104.<br />

172 StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 18, S. 72. Vgl. Anmerkung 104.<br />

17' Vgl. Simon, Gustav, a.a.O., S. 330.<br />

StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 18, S. 96.

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