Die Bickenbacher und die Herrschaft Hohenberg - Klingenberg am ...
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ads in ihre Lehen beauftragt. D<strong>am</strong>it waren <strong>die</strong> Beschwerden der Letzteren auf einem in<br />
Aschaffenburg angesetzten Sühnetag erledigt <strong>und</strong> <strong>die</strong> ungefähr 1435 entstandenen Feindseligkeiten<br />
in ihren schweren Folgen wieder verglichen. Auch Cunz Phil, der 1437 seine<br />
Mainzer Burglehen aufgesagt hatte, weil sie in einer Teilung des elterlichen Nachlasses<br />
seinem Bruder Peter zugeteilt worden waren, erhielt sein ihm 1424 von Konrad IX. von<br />
Bickenbach gegebenes <strong>und</strong> andere <strong>Klingenberg</strong>er Burglehen wieder zurück (StAW, Main-<br />
Zer Lehenbuch 6, S. 358', Urk<strong>und</strong>e von 1424, Oktober 20).<br />
1437, Oktober 22, verpfändete Ulrich von Bickenbach seinen Teil an Burg, Schloss <strong>und</strong><br />
Stadt <strong>Klingenberg</strong> mit Bewilligung des Lehensherrn, Erzbischofs Theoderichs, der ihn<br />
„seinen Oheim" nannte, an dessen Neffen, Graf Reinhard zu Hanau, für eine Schuld von<br />
3000 Gulden, <strong>die</strong> wahrscheinlich zur Ablösung älterer Zahlungen <strong>und</strong> Schulden verwendet<br />
wurde. <strong>Die</strong> Schuld sollte wieder heimzahlbar sein <strong>und</strong> änderte nichts an dem Lehensverband<br />
<strong>und</strong> den Lehenspflichten des Schuldners (StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 23,<br />
S. 57', neu S. 69-69').<br />
1439, August 13, verpfändete Ulrich von Bickenbach nachträglich, ebenso mit lehensherrlicher<br />
Bewilligung, Burg, Schloss <strong>und</strong> Stadt <strong>Klingenberg</strong>, soweit er daran Teil hatte, an<br />
denselben Graf Reinhard zu Hanau mit Vorbehalt der Wiederablösung für 4000 Gulden.<br />
Der Lehensherr knüpfte dabei seine Bewilligung zur Verpfändung an <strong>die</strong> Bedingung, dass<br />
er <strong>die</strong> Pfandschaft von 4000 Gulden von dessen Neffen Reinhard von Hanau oder von<br />
Rieneck ablösen oder sie einem anderen Gläubiger gönnen könne, falls ihm Letztgenannte<br />
in <strong>Klingenberg</strong> nicht wären, dass ferner in <strong>die</strong>sem Fall kein Fürst zu der Pfand-<br />
Schaft gelangen sollte <strong>und</strong> auch jedem Pfandgläubiger gegenüber <strong>die</strong> Wiederablösung vorbehalten<br />
bleiben müsse (StAW2,Mainzer Ingrossaturbuch 23, S. 279', neu S. 282-283).<br />
Vgl. Feineis, <strong>Die</strong>ter Michael, Uberblick über <strong>die</strong> Geschichte der <strong>Herrschaft</strong> <strong>Klingenberg</strong><br />
bis zum Beginn des 16. Jahrh<strong>und</strong>erts: Würzburger Diöze~an~eschichtsblätter 54 (1992),<br />
C - . 157-176. - - - - . - .<br />
1445, November 20 (Vgl. Kittel, Joseph, a.a.0. Band 2, Urk<strong>und</strong>en 283. <strong>Die</strong> hier genannte<br />
Quelle ,,StAW, Historischer Verein Urk<strong>und</strong>e Nr. 1801" konnte nicht verifiziert werden.),<br />
belehnte Ulrich von Biclrenbach den Hans Kottwitz mit dem durch Ableben Eberhards<br />
Ermelt verfallenen Lehen, dem Hof zu Erlenbach mit Haus, Scheuer <strong>und</strong> Garten, Ackern,<br />
Wiesen <strong>und</strong> Weingärten, ferner mit dem Haus zu <strong>Klingenberg</strong> nebst Garten, auf welches<br />
Lehen, im Falle dass er ohne Lehenserben sterben sollte, auch seine Gemahlin Margaretha<br />
von Schwalbach oder eine Tochter derselben sukzessionsberechtigt sein sollten.<br />
1448, April 10 (StAW, Mainzer Urk<strong>und</strong>en Weltlicher Schrank 28/92), gestatteten <strong>die</strong> Vettern<br />
Ulrich <strong>und</strong> Konrad von Biclrenbach auf Bitten des Bür ermeisters, der Schöffen <strong>und</strong><br />
der Stadtgemeinde <strong>Klingenberg</strong> denselben den Graben um fie Stadt zu benützen <strong>und</strong> mit<br />
Fischen zu besetzen. Ausbedun en wurde dabei <strong>und</strong> von Seiten der Stadt zugesagt, dass<br />
der Sradtgraben so, wie bereits f<strong>am</strong>it begonnen sei, durchaus mit Mauerwerk ausgeführt,<br />
besonders gegen <strong>die</strong> Badstube hin nach aufien mit einer gemauerten Brustmauer versehen<br />
<strong>und</strong> in Zukunft von der Stadt emeinde baulich unterhalten werde. Sollte das nicht geschehen,<br />
dann sollte <strong>die</strong> ~errschaft den Graben wieder zu ihrem Bedarf einziehen <strong>und</strong> benützen<br />
können. <strong>Die</strong> Stadt sollte <strong>die</strong>sen Graben durch <strong>die</strong> Gärten der <strong>Herrschaft</strong>, jedoch ohne<br />
dass <strong>die</strong>se Schaden leiden, mit Wasser aus dem Laufbrunnen vor der Stadt speisen dürfen.<br />
Was in dem Graben an Fischen gezüchtet wurde, sollte zu Gunsten der Stadt verwendet<br />
oder verwertet werden. Graf Reinhard zu Hanau <strong>und</strong> Anna von Riedern, <strong>die</strong> Witwe des<br />
Hans von Duern, gaben zu <strong>die</strong>ser Bewilligung als Pfandgläubiger der <strong>Herrschaft</strong> <strong>Klingenberg</strong><br />
ihre Zustimtnung.<br />
1454, Februar 16 (StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 40, S. 199), versicherte Ulrich von<br />
Bickenbach 25 Gulden, <strong>die</strong> er von Jobst von Venningen, Meister des Deutschen Ordens,<br />
geliehen erhalten hatte als ein vom Deutschordenshaus zu Prozelten herrührendes Burglehen,<br />
auf den Zoll zu <strong>Klingenberg</strong>.<br />
1455, Februar 22 (StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 25, S. 322, neu S. 294-296', <strong>und</strong> Main-<br />
Zer Ingrossaturbuch 44, S. 99-102'), erklärten Ulrich von Bickenbach <strong>und</strong> sein Sohn<br />
Michael ihre Zustimmung zu dem schon <strong>am</strong> 19. des Monats von Erzbischof Theoderich<br />
lehensherrlich enehmi ten Vertrag, in dem Konrad XI. von Bickenbach <strong>und</strong> dessen Gemahlin<br />
Agnes fem ~rafen Philipp von Hanau ihren Teil an Schloss, Burg <strong>und</strong> Stadt <strong>Klingenberg</strong><br />
mit allem Zugehör unter Vorbehalt ihres Wiedereinlösun srechtes verpfändeten,<br />
wie <strong>die</strong>sen Teil seither der verstorbene Hans von Duern <strong>und</strong> danacg dessen Söhnen pfandweise<br />
innehatten.<br />
1461, Juni 4 (vgl. Gropp, Ignatius, Historia monasterii Amorbacensis, Aetas milk annorum<br />
antiquissimi et regalis monasterii B.M.V. in Amorbach, Frankfurt (1736), S. 134),<br />
starb Ulrich von Bickenbach <strong>und</strong> wurde im Kloster Amorbach beerdigt.