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Die Bickenbacher und die Herrschaft Hohenberg - Klingenberg am ...

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ads in ihre Lehen beauftragt. D<strong>am</strong>it waren <strong>die</strong> Beschwerden der Letzteren auf einem in<br />

Aschaffenburg angesetzten Sühnetag erledigt <strong>und</strong> <strong>die</strong> ungefähr 1435 entstandenen Feindseligkeiten<br />

in ihren schweren Folgen wieder verglichen. Auch Cunz Phil, der 1437 seine<br />

Mainzer Burglehen aufgesagt hatte, weil sie in einer Teilung des elterlichen Nachlasses<br />

seinem Bruder Peter zugeteilt worden waren, erhielt sein ihm 1424 von Konrad IX. von<br />

Bickenbach gegebenes <strong>und</strong> andere <strong>Klingenberg</strong>er Burglehen wieder zurück (StAW, Main-<br />

Zer Lehenbuch 6, S. 358', Urk<strong>und</strong>e von 1424, Oktober 20).<br />

1437, Oktober 22, verpfändete Ulrich von Bickenbach seinen Teil an Burg, Schloss <strong>und</strong><br />

Stadt <strong>Klingenberg</strong> mit Bewilligung des Lehensherrn, Erzbischofs Theoderichs, der ihn<br />

„seinen Oheim" nannte, an dessen Neffen, Graf Reinhard zu Hanau, für eine Schuld von<br />

3000 Gulden, <strong>die</strong> wahrscheinlich zur Ablösung älterer Zahlungen <strong>und</strong> Schulden verwendet<br />

wurde. <strong>Die</strong> Schuld sollte wieder heimzahlbar sein <strong>und</strong> änderte nichts an dem Lehensverband<br />

<strong>und</strong> den Lehenspflichten des Schuldners (StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 23,<br />

S. 57', neu S. 69-69').<br />

1439, August 13, verpfändete Ulrich von Bickenbach nachträglich, ebenso mit lehensherrlicher<br />

Bewilligung, Burg, Schloss <strong>und</strong> Stadt <strong>Klingenberg</strong>, soweit er daran Teil hatte, an<br />

denselben Graf Reinhard zu Hanau mit Vorbehalt der Wiederablösung für 4000 Gulden.<br />

Der Lehensherr knüpfte dabei seine Bewilligung zur Verpfändung an <strong>die</strong> Bedingung, dass<br />

er <strong>die</strong> Pfandschaft von 4000 Gulden von dessen Neffen Reinhard von Hanau oder von<br />

Rieneck ablösen oder sie einem anderen Gläubiger gönnen könne, falls ihm Letztgenannte<br />

in <strong>Klingenberg</strong> nicht wären, dass ferner in <strong>die</strong>sem Fall kein Fürst zu der Pfand-<br />

Schaft gelangen sollte <strong>und</strong> auch jedem Pfandgläubiger gegenüber <strong>die</strong> Wiederablösung vorbehalten<br />

bleiben müsse (StAW2,Mainzer Ingrossaturbuch 23, S. 279', neu S. 282-283).<br />

Vgl. Feineis, <strong>Die</strong>ter Michael, Uberblick über <strong>die</strong> Geschichte der <strong>Herrschaft</strong> <strong>Klingenberg</strong><br />

bis zum Beginn des 16. Jahrh<strong>und</strong>erts: Würzburger Diöze~an~eschichtsblätter 54 (1992),<br />

C - . 157-176. - - - - . - .<br />

1445, November 20 (Vgl. Kittel, Joseph, a.a.0. Band 2, Urk<strong>und</strong>en 283. <strong>Die</strong> hier genannte<br />

Quelle ,,StAW, Historischer Verein Urk<strong>und</strong>e Nr. 1801" konnte nicht verifiziert werden.),<br />

belehnte Ulrich von Biclrenbach den Hans Kottwitz mit dem durch Ableben Eberhards<br />

Ermelt verfallenen Lehen, dem Hof zu Erlenbach mit Haus, Scheuer <strong>und</strong> Garten, Ackern,<br />

Wiesen <strong>und</strong> Weingärten, ferner mit dem Haus zu <strong>Klingenberg</strong> nebst Garten, auf welches<br />

Lehen, im Falle dass er ohne Lehenserben sterben sollte, auch seine Gemahlin Margaretha<br />

von Schwalbach oder eine Tochter derselben sukzessionsberechtigt sein sollten.<br />

1448, April 10 (StAW, Mainzer Urk<strong>und</strong>en Weltlicher Schrank 28/92), gestatteten <strong>die</strong> Vettern<br />

Ulrich <strong>und</strong> Konrad von Biclrenbach auf Bitten des Bür ermeisters, der Schöffen <strong>und</strong><br />

der Stadtgemeinde <strong>Klingenberg</strong> denselben den Graben um fie Stadt zu benützen <strong>und</strong> mit<br />

Fischen zu besetzen. Ausbedun en wurde dabei <strong>und</strong> von Seiten der Stadt zugesagt, dass<br />

der Sradtgraben so, wie bereits f<strong>am</strong>it begonnen sei, durchaus mit Mauerwerk ausgeführt,<br />

besonders gegen <strong>die</strong> Badstube hin nach aufien mit einer gemauerten Brustmauer versehen<br />

<strong>und</strong> in Zukunft von der Stadt emeinde baulich unterhalten werde. Sollte das nicht geschehen,<br />

dann sollte <strong>die</strong> ~errschaft den Graben wieder zu ihrem Bedarf einziehen <strong>und</strong> benützen<br />

können. <strong>Die</strong> Stadt sollte <strong>die</strong>sen Graben durch <strong>die</strong> Gärten der <strong>Herrschaft</strong>, jedoch ohne<br />

dass <strong>die</strong>se Schaden leiden, mit Wasser aus dem Laufbrunnen vor der Stadt speisen dürfen.<br />

Was in dem Graben an Fischen gezüchtet wurde, sollte zu Gunsten der Stadt verwendet<br />

oder verwertet werden. Graf Reinhard zu Hanau <strong>und</strong> Anna von Riedern, <strong>die</strong> Witwe des<br />

Hans von Duern, gaben zu <strong>die</strong>ser Bewilligung als Pfandgläubiger der <strong>Herrschaft</strong> <strong>Klingenberg</strong><br />

ihre Zustimtnung.<br />

1454, Februar 16 (StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 40, S. 199), versicherte Ulrich von<br />

Bickenbach 25 Gulden, <strong>die</strong> er von Jobst von Venningen, Meister des Deutschen Ordens,<br />

geliehen erhalten hatte als ein vom Deutschordenshaus zu Prozelten herrührendes Burglehen,<br />

auf den Zoll zu <strong>Klingenberg</strong>.<br />

1455, Februar 22 (StAW, Mainzer Ingrossaturbuch 25, S. 322, neu S. 294-296', <strong>und</strong> Main-<br />

Zer Ingrossaturbuch 44, S. 99-102'), erklärten Ulrich von Bickenbach <strong>und</strong> sein Sohn<br />

Michael ihre Zustimmung zu dem schon <strong>am</strong> 19. des Monats von Erzbischof Theoderich<br />

lehensherrlich enehmi ten Vertrag, in dem Konrad XI. von Bickenbach <strong>und</strong> dessen Gemahlin<br />

Agnes fem ~rafen Philipp von Hanau ihren Teil an Schloss, Burg <strong>und</strong> Stadt <strong>Klingenberg</strong><br />

mit allem Zugehör unter Vorbehalt ihres Wiedereinlösun srechtes verpfändeten,<br />

wie <strong>die</strong>sen Teil seither der verstorbene Hans von Duern <strong>und</strong> danacg dessen Söhnen pfandweise<br />

innehatten.<br />

1461, Juni 4 (vgl. Gropp, Ignatius, Historia monasterii Amorbacensis, Aetas milk annorum<br />

antiquissimi et regalis monasterii B.M.V. in Amorbach, Frankfurt (1736), S. 134),<br />

starb Ulrich von Bickenbach <strong>und</strong> wurde im Kloster Amorbach beerdigt.

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