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Die Bickenbacher und die Herrschaft Hohenberg - Klingenberg am ...

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auf Steinau <strong>und</strong> Nüdlingen für ihr Guthaben von 2881 Gulden <strong>und</strong> 1000 Pf<strong>und</strong> Heller<br />

reversierten.<br />

1418, August llz18, verschrieb Bischof Johann von Würzburg dem <strong>Die</strong>trich dem<br />

Älteren zu Bickenbach für 500 Gulden, <strong>die</strong> derselbe für ihn an <strong>Die</strong>thard von Isenburg,<br />

Herrn zu Büdingen, bezahlt hatte, seine <strong>und</strong> seines Stifts drei Höfe zu Riden,<br />

<strong>die</strong> zur Zeit Hans von Husen, Heinz Nether <strong>und</strong> Cuntz Endres von Erphusen bebauten,<br />

bis zur Zahlung <strong>und</strong> Ablösung <strong>die</strong>ser Schuld.<br />

1418, November 16219, vertauschte Fritz von Thuengen an <strong>Die</strong>trich den Älteren<br />

von Bickenbach <strong>und</strong> dessen Erben seine ererbten Eigenleute n<strong>am</strong>ens Heinz Clein<br />

<strong>und</strong> das Kind seiner verstorbenen Schwester Else Clein.<br />

1421, Januar 3OZz0, wurde <strong>Die</strong>trich von Bickenbach vom Stift Würzburg belehnt<br />

mit dem Obertruchsessen<strong>am</strong>t <strong>und</strong> dessen ZugehörungenZz1, mit dem Dorf Büchold<br />

<strong>und</strong> zwei Drittel des Korn- <strong>und</strong> Weinzehnten daselbst sowie ein Drittel des Zehnts<br />

<strong>am</strong> Pfaffenberg, mit seinem Teil <strong>am</strong> Zehnt zu Sumersdorf, den er von Arnold von<br />

Windsheim erkauft hatte, mit dem Hof Rumrod zu Karlstadt s<strong>am</strong>t Zugehörungen<br />

<strong>und</strong> mit seinem Teil <strong>am</strong> Schloss <strong>Hohenberg</strong> <strong>und</strong> dessen Zugehörungen. Es handelt<br />

sich hier um <strong>Die</strong>trich 11. von Bickenbach. Er wird hier als „der Ältere" bezeichnet,<br />

eine Bezeichnung, <strong>die</strong> er in den meisten Urk<strong>und</strong>en vom Ableben seines Vaters bis zu<br />

seinem Tod trägt. Vor dem Tod seines Vaters hieß er „der Jüngere".<br />

1421, September 2422z;verpflichtetete sich Erzbischof Konrad von Mainz für sich<br />

<strong>und</strong> seine Nachfolger <strong>die</strong> Dörfer Buchhultze <strong>und</strong> Falkenstein beim Zabelstein, <strong>die</strong><br />

der Bischof von Würzburg <strong>und</strong> dessen Stift von <strong>Die</strong>trich von Bickenbach für 600<br />

Gulden pfandweise innehatte <strong>und</strong> <strong>die</strong> vertragsmäßig in 3 Jahren von <strong>die</strong>ser Pfandschaft<br />

wieder abzulösen waren, nach einem etwaigen fruchtlosen Ablauf <strong>die</strong>ser Frist<br />

für den genannten <strong>Die</strong>trich von Bickenbach zu dessen Gunsten wieder abzulösen.<br />

Zugleich versprach der Bischof Johann von Würzburg <strong>die</strong>se 600 Gulden dem Fritz<br />

Stieber zu zahlen, der von <strong>Die</strong>trich von Bickenbach gefangen genommen <strong>und</strong> um<br />

1200 Gulden geschatzt worden war, zur teilweisen Befriedigung seines Guthabens<br />

von 1200 Gulden.223<br />

Während <strong>die</strong>ser Zeitzz4 verklagte Bischof Johann von Würzburg <strong>die</strong> Stadt<br />

Schweinfurt, weil sie <strong>die</strong> Ansprüche der Bischöfe Adolf von Mainz <strong>und</strong> L<strong>am</strong>precht<br />

von B<strong>am</strong>berg wegen der freien Fahrt auf dem Main <strong>und</strong> der Zent daselbst nicht beachtet<br />

hatte. Da aber beim Herzoglichen Landgericht <strong>die</strong> Richter nicht nach Vorschrift<br />

vollzählig waren, ließ sich <strong>die</strong> Stadt Schweinfurt nicht herbei, sich auf <strong>die</strong>se<br />

Klage beim Landgericht zu verantworten, sondern schloss zu ihrem Schutz mit Erkinger<br />

von Saunsheim zum Stefansberg, der d<strong>am</strong>als Hauptmann in Schweinfurt war,<br />

<strong>und</strong> dessen Sohn Michael, ferner mit <strong>Die</strong>tz dem Älteren von Bickenbach <strong>und</strong> dessen<br />

Sohn <strong>Die</strong>tz, sodann mit Fritz, <strong>Die</strong>tz, Karl, Balthasar, Sigm<strong>und</strong> <strong>und</strong> Eberhard von<br />

Thuengen ein Bündnis. Da <strong>die</strong>se Verbündeten den Bischof <strong>und</strong> dessen Stift verhöhnten<br />

<strong>und</strong> dessen Anordnungen Trotz entgegensetzten, sprach <strong>die</strong>ser über sie, <strong>die</strong> im<br />

Volk <strong>die</strong> „B<strong>und</strong>esherren" genannt wurden, <strong>die</strong> Acht aus. Hermann von Weihers <strong>und</strong><br />

Edgar von der Tann eröffnen <strong>die</strong> Feindseligkeiten gegen <strong>die</strong> Stadt Schweinfurt <strong>und</strong><br />

plünderten deren Gebiet. <strong>Die</strong> oben genannten Verbündeten schickten darauf dem<br />

218 StAW, Liber diversarum formarum 7, S. 38 (neu S. 40).<br />

219tAW, Würzburger Urk<strong>und</strong>en 17/131.<br />

220 StAW, Würzburger Lehenbuch 14, S. 6 (neu S. 8).<br />

221 Zu den Zugehörungen des Truchsessen<strong>am</strong>tes vgl. StAW, Würzburger Lehenbuch 14, S. 78'<br />

neu S. 85').<br />

222 Vgl. Kittel, Joseph, a.a.0. Band 2, Urk<strong>und</strong>en 241. <strong>Die</strong> Quelle „StAW, Mainzer Ingrossa-<br />

turbuch 6, S. 196" konnte nicht verifiziert werden.<br />

223 StAW, Liber diversarum formarum 5, S. 103 (neu S. 214).<br />

224 Vgl. Ludewig, Johann, Peter, Hrsg., Scriptores rerum episcopatus B<strong>am</strong>berg B<strong>am</strong>bergensis,<br />

a.a.0. Band 1, S. 229 C-G (Lib. V, Annales B<strong>am</strong>bergensium, cap. XLII).

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