und regionalwirtschaftliche Bedeutung der ... - Braunkohle-Forum
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Ausstieg aus <strong>der</strong> Kernenergie<br />
politik suchen. Ein Gradmesser für die Konsequenz in <strong>der</strong> Klimapolitik<br />
ist die Höhe <strong>der</strong> Zertifikatpreise für CO2-Emissionen.<br />
Wir gehen davon aus, dass die Klimapolitik in <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union auch über das Jahr 2012 hinaus weitergeführt werden wird.<br />
Mit einer deutlichen Verschärfung rechnen wir allerdings erst nach<br />
dem Jahr 2030. Weltweit ansteigende Grenzvermeidungskosten<br />
für Treibhausgase werden dazu führen, dass <strong>der</strong> Preis für Emissionszertifikate<br />
ebenfalls steigt. In unserem Referenzszenario<br />
gehen wir von einer mo<strong>der</strong>aten Preisentwicklung aus.<br />
(4) Derzeit ist am Markt für Emissionszertifikate ein hohes<br />
Preisniveau zu beobachten, das sich nicht durch die mittel- <strong>und</strong><br />
langfristigen Grenzkosten <strong>der</strong> CO2-Vermeidung erklären lässt. Es<br />
sprengt den Rahmen dieser Untersuchung, die Ursache hierfür zu<br />
analysieren. Mögliche Gründe sind die hohen Gaspreise im Vereinigten<br />
Königreich (UK) mit <strong>der</strong> Folge von Zukäufen für den dortigen<br />
Betrieb von Kohlekraftwerken. Wir erwarten für die kommenden<br />
Jahre bis 2010, dass sich ein funktionieren<strong>der</strong> Markt für CO2-<br />
Zertifikate ausbildet, dessen Preise sich an den Vermeidungskosten<br />
orientieren.<br />
Für unsere Berechnungen unterstellen wir einen linearen Anstieg<br />
des realen CO2-Handelspreises (Preisbasis 2000) von 5 Euro/ t im<br />
Jahr 2010 auf 15 Euro/ t im Jahr 2030. Nach dem Jahr 2030<br />
gehen wir von einem stärkeren Anstieg des CO2-Preises auf<br />
30 Euro/ t im Jahr 2050 aus.<br />
(5) Die Zukunft <strong>der</strong> Kernenergienutzung in Deutschland ist <strong>und</strong><br />
bleibt eine politische Entscheidung, die eng mit <strong>der</strong> Akzeptanz<br />
dieser Energiequelle verb<strong>und</strong>en ist.<br />
(6) Im Referenzszenario gehen wir von einer Umsetzung des<br />
Kernenergieausstiegs entsprechend dem „Atomkonsens“ aus. In<br />
dieser Vereinbarung, die im "Gesetz zur geordneten Beendigung<br />
<strong>der</strong> Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität"<br />
in geltendes Recht überführt wurde, haben sich B<strong>und</strong>esregierung<br />
<strong>und</strong> die Betreiberunternehmen <strong>der</strong> Kernkraftwerke darauf<br />
verständigt, die künftige Nutzung <strong>der</strong> vorhandenen Kraftwerke zu<br />
befristen <strong>und</strong> auf den Neubau von Kernkraftwerken zu verzichten.<br />
Der Betrieb <strong>der</strong> Anlagen wurde - auf <strong>der</strong> Basis einer angenommenen<br />
Regellaufzeit von 32 Jahren - über die anlagenspezifische<br />
Zuteilung einer definierten Reststrommenge begrenzt. Hierbei<br />
können Strommengen übertragen werden, z.B. von älteren auf<br />
jüngere Kernkraftwerke. Als Kompensation für die Rücknahme des<br />
EB-6237-<strong>Braunkohle</strong>-2050 Seite 4