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und regionalwirtschaftliche Bedeutung der ... - Braunkohle-Forum

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Genehmigungsantrages für Mülheim-Kärlich erhielt <strong>der</strong> Betreiber<br />

RWE eine zusätzliche Strommenge (von 107 TWh), die auf an<strong>der</strong>e<br />

Anlagen übertragen werden kann. Weitere Eckpunkte sind<br />

� regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen<br />

� die Verpflichtung <strong>der</strong> Energieversorgungsunternehmen,<br />

Zwischenlager an den Kraftwerksstandorten einzurichten<br />

� die Beschränkung <strong>der</strong> Entsorgung auf die direkte Endlagerung<br />

<strong>und</strong> das Verbot von Transporten in die Wie<strong>der</strong>aufarbeitung<br />

seit dem 01.07.2005 sowie<br />

� die Erhöhung <strong>der</strong> Deckungsvorsorge für jedes Kernkraftwerk<br />

auf das Zehnfache (von 500 Mio. DM auf 2,5 Mrd. Euro).<br />

Im Zuge des Atomausstieges sind die Kernkraftwerke Stade <strong>und</strong><br />

Obrigheim bereits vom Netz gegangen. Bei vollständiger Umsetzung<br />

<strong>und</strong> Berücksichtigung <strong>der</strong> Übertragung von Reststrommengen<br />

auf weiter betriebene Kernkraftwerke wird das letzte deutsche<br />

Kernkraftwerk voraussichtlich im Jahr 2021 abgeschaltet werden.<br />

(7) Wegen <strong>der</strong> anhaltenden Diskussionen über eine verlängerte<br />

Nutzung <strong>der</strong> bestehenden Reaktoren werden in Kapitel 4.3 in einem<br />

Alternativszenario die Effekte berechnet, die eine um acht<br />

Jahre verlängerte Kernenergienutzung auf den zukünftigen Kraftwerkspark<br />

<strong>und</strong> die Struktur <strong>der</strong> Stromerzeugung nehmen würde.<br />

Auch in diesem Szenario gehen wir nicht von einem Neubau von<br />

Kernkraftwerken in Deutschland bis zum Jahr 2050 aus.<br />

Ausbau <strong>und</strong> Integration <strong>der</strong> erneuerbaren Energien <strong>und</strong> dezentraler<br />

Erzeugungseinheiten in den Kraftwerkspark<br />

(8) Die För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> erneuerbaren Energien wird bis zum<br />

Jahr 2030 fortgeführt. Allerdings gehen wir davon aus, dass die<br />

Degression <strong>der</strong> Einspeisevergütung weniger stark sein wird als im<br />

Erneuerbare Energien Gesetz <strong>der</strong>zeit vorgesehen.<br />

Nach dem Jahr 2030 erwarten wir eine Umgestaltung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung.<br />

Windenergie, Biomasse- <strong>und</strong> Biogasanlagen werden bis zum<br />

Jahr 2030 die Wirtschaftlichkeitsschwelle erreichen. Die För<strong>der</strong>ung<br />

dieser Anlagen läuft daher nach dem Jahr 2030 aus. Wir<br />

erwarten eine Verschiebung <strong>der</strong> För<strong>der</strong>schwerpunkte bis zum Jahr<br />

2050 hin zu an<strong>der</strong>en Themenfel<strong>der</strong>n.<br />

(9) Vom steigenden Anteil erneuerbarer Energien <strong>und</strong> dezentraler<br />

Anlagen an <strong>der</strong> Stromerzeugung werden erhebliche Auswir-<br />

EB-6237-<strong>Braunkohle</strong>-2050 Seite 5

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