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Die Panik-Macher - Dr. Gerald Mackenthun

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erufl iche zusätzliche Strahlenbelastung ist 2.0 Millisievert pro<br />

Jahr, das ist knapp das Zehnfache der natürlichen Strahlenbelastung.<br />

Für 10 Millisievert wird eine Erhöhung der Wahrscheinlichkeit<br />

einer Krebserkrankung von 0,0005 angenommen, das<br />

heißt, die Wahrscheinlichkeit, in seinem Leben an irgendeinem<br />

Krebs zu erkranken, steigt von rund 25,00 auf 25,05 Prozent.<br />

Das gleiche Prinzip gilt für elektromagnetische Strahlung,<br />

wie sie beispielsweise von Sendeanlagen und Mobilfunkgeräten<br />

ausgeht. Der Haupteff ekt elektromagnetischer Strahlung ist<br />

Wärmeentwicklung, weshalb gesagt wird, die Erhöhung der<br />

Gewebetemperatur sollte auf ein Grad begrenzt werden. Bei<br />

Erwachsenen führt die Absorption von 1 bis 4 Watt pro Kilogramm<br />

Körpergewicht zu einer Temperaturerhöhung im<br />

gesamten Körper von weniger als 1 Grad Celsius. Auf der<br />

Grundlage der Empfehlungen der Internationalen Kommission<br />

zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ICNIRP wurde<br />

der für die allgemeine Bevölkerung geltende Grenzwert auf<br />

0,08 Watt pro Kilogramm Körpergewicht (gemittelt über den<br />

ganzen Körper) festgelegt. Das ist ungefähr der fünfzigste Teil<br />

jener Absorbtionsrate, bei der erste Gesundheitsbeeinträchtigungen<br />

festgestellt werden.<br />

Das gesamte Regelwerk dieser Grenzwerte ist ungleich<br />

größer, als hier angegeben werden kann. Eine ungeheure<br />

Vielfalt von technischen Normen, Gesetzen, Verordnungen<br />

und Verwaltungsvorschriften bestimmt neben Grenz- und<br />

Richtwerten auch noch Orientierungswerte, Warnschwellen<br />

(bei bodennahem Ozon), Zielwerte (bei Asbest), maximale<br />

Emissionskonzentrationen (bei technischen Anlagen), Immissionsrichtwerte<br />

(etwa bei Bau- und Gewerbebelärm; so ist etwa<br />

in der Nähe von deutschen Krankenhäusern ein Lärmpegel von<br />

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