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Jahresbericht der BaFin 2007

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V<br />

Aufsicht über Banken und Finanzdienstleistungsinstitute<br />

149<br />

Bei <strong>der</strong> Mehrzahl <strong>der</strong> Institute zeigte sich, dass gewährleistet ist,<br />

dass Finanzanalysen sachgerecht und transparent erstellt werden.<br />

Einzelne Unternehmen untersuchte die <strong>BaFin</strong> anlassbezogen näher:<br />

In einem Fall hatte ein Kreditinstitut ein größeres Aktienpaket für<br />

einen Emittenten platziert und zeitgleich für diesen eine Kaufempfehlung<br />

veröffentlicht. Hier überprüfte die <strong>BaFin</strong>, ob keine vertraulichen<br />

Informationen zwischen den beteiligten Geschäftsbereichen<br />

Finanzanalyse und Investment-Banking ausgetauscht wurden und<br />

das Research nicht interessengeleitet eingesetzt wurde, um einen<br />

höheren Preis für das Aktienpaket zu erzielen. Anhaltspunkte für<br />

ein Fehlverhalten ergaben sich nicht. Um <strong>der</strong>artige Interessenkonflikte<br />

möglichst gering zu halten, sollten sensible Geschäftsbereiche<br />

strikt voneinan<strong>der</strong> getrennt werden (Chinese Walls). Der Informationsaustausch<br />

zwischen den Organisationseinheiten sollte auf das<br />

unbedingt notwendige Maß beschränkt und durch eine unabhängige<br />

Stelle, etwa das Compliance Office, kontrolliert werden.<br />

Die <strong>BaFin</strong> untersuchte in einem an<strong>der</strong>en Fall den direkten Kontakt<br />

und Informationsaustausch zwischen dem Management eines Unternehmens<br />

und Analysten etwa bei Analystenkonferenzen. Hier dürfen<br />

den Analysten zum einen keine Insi<strong>der</strong>informationen zugänglich gemacht<br />

werden. Zum an<strong>der</strong>en darf <strong>der</strong> Emittent Informationen auch<br />

nicht selektiv weitergeben, beispielsweise bestimmte Finanzdaten<br />

nur ausgewählten Analysten mitteilen. Dies wäre eine unzulässige<br />

Einflussnahme durch den Emittenten und <strong>der</strong> gewährte Informationsvorsprung<br />

würde bei den Analysten zu einem Interessenkonflikt<br />

führen.<br />

Darüber hinaus sah sich die <strong>BaFin</strong> die Zusammenarbeit zwischen<br />

Banken und unabhängigen Analysten näher an. Einige Institute<br />

kooperieren mit spezialisierten unabhängigen Analysehäusern, um<br />

Kosten zu senken o<strong>der</strong> das eigene Researchangebot zu ergänzen.<br />

Sie kaufen etwa Researchleistungen zu bestimmten Branchen o<strong>der</strong><br />

Sektoren börsennotierter Unternehmen dazu. Die <strong>BaFin</strong> überwacht<br />

hier, dass auch bei Ausglie<strong>der</strong>ungen die gesetzlichen Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die sachgerechte Erstellung <strong>der</strong> Finanzanalysen und Offenlegung<br />

von Interessenkonflikten erfüllt werden.<br />

Bußgeldverfahren wegen Verletzung<br />

<strong>der</strong> Anzeigepflicht.<br />

Alle natürlichen und juristischen Personen, die in Ausübung ihres Berufes<br />

o<strong>der</strong> im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit für die Erstellung von<br />

Finanzanalysen o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Weitergabe verantwortlich sind, haben<br />

dies gemäß § 34 c WpHG <strong>der</strong> <strong>BaFin</strong> unverzüglich anzuzeigen. Gegen<br />

ein Unternehmen, das dieser Verpflichtung nicht nachkam, eröffnete<br />

die <strong>BaFin</strong> <strong>2007</strong> ein Bußgeldverfahren. Wegen Verletzung <strong>der</strong> bei Finanzanalysen<br />

einzuhaltenden Kompetenz- und Transparenzpflichten<br />

(§ 34b WpHG) war ein Verfahren noch aus dem Vorjahr anhängig.<br />

Zum Ende des Berichtszeitraums waren somit zwei Verfahren offen.<br />

Unabhängige Analysten<br />

<strong>2007</strong> unterstanden 114 selbstständig arbeitende Finanzanalysten<br />

und unabhängige Analysehäuser <strong>der</strong> Aufsicht <strong>der</strong> Bundesanstalt.<br />

Die <strong>BaFin</strong> überwacht – ebenso wie bei Kredit- und Finanzdienst-

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