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Jahresbericht der BaFin 2007

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196 VI Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft<br />

Wi<strong>der</strong>ruf von Befreiungsbescheiden<br />

bei Pandatel AG und Intertainment<br />

AG.<br />

Antragsteller bestimmt zu prüfenden<br />

Befreiungsgrund.<br />

Die <strong>BaFin</strong> wi<strong>der</strong>rief <strong>2007</strong> zwei Befreiungen, die sie im Hinblick auf<br />

die Sanierung von Zielgesellschaften erteilt hatte. Betroffen war<br />

zum einen die Befreiung <strong>der</strong> Dowslake Venture Limited, die wesentliche<br />

Sanierungsmaßnahmen bei <strong>der</strong> Pandatel AG nicht umgesetzt<br />

hatte. Das danach erfor<strong>der</strong>lich werdende Pflichtangebot wurde im<br />

September/Oktober <strong>2007</strong> durchgeführt. Zum an<strong>der</strong>en wi<strong>der</strong>rief die<br />

<strong>BaFin</strong> die Befreiung <strong>der</strong> Kinowelt GmbH und <strong>der</strong> MK Medien Beteiligungs<br />

GmbH. Hier hatten die zunächst befreiten Antragsteller den<br />

Verzicht auf die Befreiungswirkung erklärt, nachdem wesentliche<br />

Sanierungsmaßnahmen bei <strong>der</strong> Intertainment AG nicht mehr zeitnah<br />

umgesetzt werden konnten. Das Pflichtangebot wurde im Dezember<br />

<strong>2007</strong> veröffentlicht.<br />

Die Salzgitter AG und die Salzgitter Mannesmann GmbH beantragten<br />

im Mai <strong>2007</strong> die Befreiung vom Pflichtangebot an die Aktionäre<br />

<strong>der</strong> RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG, da sie beabsichtigten,<br />

die übrigen Aktionäre in einem aktienrechtlichen Squeeze-out<br />

auszuschließen (§§ 327a ff. AktG). Die Bundesanstalt erteilte die<br />

Befreiung unter <strong>der</strong> Auflage, den Aktionären im Squeeze-out-Verfahren<br />

mindestens eine Barabfindung in Höhe von 11,66 € je Aktie<br />

zu zahlen. Hiergegen legten die Salzgitter AG und die Salzgitter<br />

Mannesmann GmbH Wi<strong>der</strong>spruch ein. Als maßgeblichen Befreiungsgrund<br />

führten sie nicht mehr den beabsichtigten Squeeze-out,<br />

son<strong>der</strong>n die Sanierung <strong>der</strong> RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG<br />

an. Gleichzeitig wiesen die Gesellschaften nun die Voraussetzungen<br />

für eine Sanierungsbefreiung nach. Die <strong>BaFin</strong> sah daraufhin von <strong>der</strong><br />

Auflage ab.<br />

Ungeachtet des Entscheidungsermessens <strong>der</strong> <strong>BaFin</strong> liegt es in <strong>der</strong><br />

Entscheidungskompetenz <strong>der</strong> Antragsteller, welchen Befreiungsgrund<br />

sie geltend machen. Aus Sicht <strong>der</strong> Antragsteller war eine Sanierungsbefreiung<br />

weniger belastend als eine Befreiung im Hinblick<br />

auf den Squeeze-out und insofern vorrangig. Die Bundesanstalt<br />

stellte daraufhin den mit dem Wi<strong>der</strong>spruch angegriffenen Befreiungsbescheid<br />

auf den neuen Befreiungsgrund um. Das Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren<br />

war damit erledigt.<br />

5.5 Bußgeldverfahren<br />

20 neue Bußgeldverfahren eingeleitet.<br />

Im Jahr <strong>2007</strong> leitete die <strong>BaFin</strong> wegen möglichen Verstoßes gegen<br />

das WpÜG insgesamt 20 neue Bußgeldverfahren ein. Zwei Bußgeldverfahren<br />

stehen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Untersagung von<br />

Angeboten wegen Nichtbeachtung des WpÜG. Aus den Vorjahren<br />

waren noch 18 Verfahren anhängig. In drei Fällen verhängte die<br />

<strong>BaFin</strong> Geldbußen von bis zu 30.000 €. Insgesamt zehn Verfahren<br />

wurden im Berichtszeitraum eingestellt, davon sechs aus Opportunitätsgründen.<br />

Zum Ende des Berichtszeitraums waren noch 25<br />

Verfahren offen.

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