Jahresbericht der BaFin 2007
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196 VI Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft<br />
Wi<strong>der</strong>ruf von Befreiungsbescheiden<br />
bei Pandatel AG und Intertainment<br />
AG.<br />
Antragsteller bestimmt zu prüfenden<br />
Befreiungsgrund.<br />
Die <strong>BaFin</strong> wi<strong>der</strong>rief <strong>2007</strong> zwei Befreiungen, die sie im Hinblick auf<br />
die Sanierung von Zielgesellschaften erteilt hatte. Betroffen war<br />
zum einen die Befreiung <strong>der</strong> Dowslake Venture Limited, die wesentliche<br />
Sanierungsmaßnahmen bei <strong>der</strong> Pandatel AG nicht umgesetzt<br />
hatte. Das danach erfor<strong>der</strong>lich werdende Pflichtangebot wurde im<br />
September/Oktober <strong>2007</strong> durchgeführt. Zum an<strong>der</strong>en wi<strong>der</strong>rief die<br />
<strong>BaFin</strong> die Befreiung <strong>der</strong> Kinowelt GmbH und <strong>der</strong> MK Medien Beteiligungs<br />
GmbH. Hier hatten die zunächst befreiten Antragsteller den<br />
Verzicht auf die Befreiungswirkung erklärt, nachdem wesentliche<br />
Sanierungsmaßnahmen bei <strong>der</strong> Intertainment AG nicht mehr zeitnah<br />
umgesetzt werden konnten. Das Pflichtangebot wurde im Dezember<br />
<strong>2007</strong> veröffentlicht.<br />
Die Salzgitter AG und die Salzgitter Mannesmann GmbH beantragten<br />
im Mai <strong>2007</strong> die Befreiung vom Pflichtangebot an die Aktionäre<br />
<strong>der</strong> RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG, da sie beabsichtigten,<br />
die übrigen Aktionäre in einem aktienrechtlichen Squeeze-out<br />
auszuschließen (§§ 327a ff. AktG). Die Bundesanstalt erteilte die<br />
Befreiung unter <strong>der</strong> Auflage, den Aktionären im Squeeze-out-Verfahren<br />
mindestens eine Barabfindung in Höhe von 11,66 € je Aktie<br />
zu zahlen. Hiergegen legten die Salzgitter AG und die Salzgitter<br />
Mannesmann GmbH Wi<strong>der</strong>spruch ein. Als maßgeblichen Befreiungsgrund<br />
führten sie nicht mehr den beabsichtigten Squeeze-out,<br />
son<strong>der</strong>n die Sanierung <strong>der</strong> RSE Grundbesitz und Beteiligungs-AG<br />
an. Gleichzeitig wiesen die Gesellschaften nun die Voraussetzungen<br />
für eine Sanierungsbefreiung nach. Die <strong>BaFin</strong> sah daraufhin von <strong>der</strong><br />
Auflage ab.<br />
Ungeachtet des Entscheidungsermessens <strong>der</strong> <strong>BaFin</strong> liegt es in <strong>der</strong><br />
Entscheidungskompetenz <strong>der</strong> Antragsteller, welchen Befreiungsgrund<br />
sie geltend machen. Aus Sicht <strong>der</strong> Antragsteller war eine Sanierungsbefreiung<br />
weniger belastend als eine Befreiung im Hinblick<br />
auf den Squeeze-out und insofern vorrangig. Die Bundesanstalt<br />
stellte daraufhin den mit dem Wi<strong>der</strong>spruch angegriffenen Befreiungsbescheid<br />
auf den neuen Befreiungsgrund um. Das Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren<br />
war damit erledigt.<br />
5.5 Bußgeldverfahren<br />
20 neue Bußgeldverfahren eingeleitet.<br />
Im Jahr <strong>2007</strong> leitete die <strong>BaFin</strong> wegen möglichen Verstoßes gegen<br />
das WpÜG insgesamt 20 neue Bußgeldverfahren ein. Zwei Bußgeldverfahren<br />
stehen im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Untersagung von<br />
Angeboten wegen Nichtbeachtung des WpÜG. Aus den Vorjahren<br />
waren noch 18 Verfahren anhängig. In drei Fällen verhängte die<br />
<strong>BaFin</strong> Geldbußen von bis zu 30.000 €. Insgesamt zehn Verfahren<br />
wurden im Berichtszeitraum eingestellt, davon sechs aus Opportunitätsgründen.<br />
Zum Ende des Berichtszeitraums waren noch 25<br />
Verfahren offen.