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Jahresbericht der BaFin 2007

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220 VII Querschnittsaufgaben<br />

Kontos zu einem zusätzlichen Schaden des Kunden, was es zu vermeiden<br />

gilt. Im Beschwerdefall, bei dem noch an<strong>der</strong>e Einzelheiten<br />

strittig waren, schlug das Kreditinstitut dem Kunden einen Vergleich<br />

vor.<br />

Diskussion um Kontoverfügungen<br />

durch Min<strong>der</strong>jährige.<br />

Bausparkasse zahlte Guthaben gegen<br />

den Willen <strong>der</strong> Kunden zurück.<br />

Ein Kunde bemängelte, dass ein Kreditinstitut in Werbeaktionen<br />

Min<strong>der</strong>jährigen Zahlungskarten anbot, die wie diejenigen für Erwachsene<br />

ausgestaltet sind. Obwohl sich das Institut bei <strong>der</strong> Ausgabe<br />

<strong>der</strong> Karten und <strong>der</strong> Werbung dafür an die Verlautbarung <strong>der</strong><br />

Bankenaufsicht zum Thema Bankgeschäfte mit Min<strong>der</strong>jährigen 97<br />

hielt, stimmte es nach Abstimmung mit den Verbänden einer ergänzenden<br />

Regelung zu. Das Institut sicherte zu, zum Schutz <strong>der</strong><br />

Min<strong>der</strong>jährigen Limite unterhalb <strong>der</strong> Standardbeträge zu vereinbaren<br />

und darauf auf den Vordrucken deutlich hinzuweisen.<br />

Etwa 40 Kunden beschwerten sich darüber, dass eine Bausparkasse<br />

angekündigt hatte, die Bausparguthaben abzurechnen und zurückzuzahlen.<br />

Die Verträge waren in den Jahren 1997 bis 1999 abgeschlossen<br />

worden. Die Guthabenverzinsung betrug 2 %, darüber<br />

hinaus hatten die Bausparer Anspruch auf einen Bonus von 3 %.<br />

Die Verträge waren in Höhe <strong>der</strong> gesamten Bausparsumme angespart<br />

und zuteilungsreif. Betroffen sind insgesamt 7.500 Kunden.<br />

Viele Kunden wandten sich zudem an die Kundenbeschwerdestelle<br />

des Bundesverbandes <strong>der</strong> privaten Bausparkassen.<br />

Die Bausparkasse vertrat die Auffassung, dass ein Bausparvertrag<br />

bei Ansparung in Höhe <strong>der</strong> Bausparsumme erfüllt sei. Bei<br />

Vollansparung o<strong>der</strong> gar Überzahlung sei das Ziel des Vertrages<br />

erreicht, unabhängig davon, ob für den Bausparer bei Vertragsabschluss<br />

die Aufnahme eines Darlehens o<strong>der</strong> die reine Geldanlage im<br />

Vor<strong>der</strong>grund gestanden habe.<br />

Die Ombudsfrau entschied, die Kündigung sei berechtigt, die Bausparkasse<br />

habe aber eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.<br />

Auch die <strong>BaFin</strong> hält entsprechende Kündigungen in aller<br />

Regel für vertretbar.<br />

Institute berechnen Bereitstellungsprovisionen<br />

für nicht in Anspruch<br />

genommene Kredite.<br />

Einige Geschäftskunden beanstandeten, dass ihr Institut eine Bereitstellungsprovision<br />

für den nicht in Anspruch genommenen Teil<br />

eines Betriebsmittelkredites berechnen wollte. Der Satz betrug in<br />

<strong>der</strong> Regel 3 %. Einzelne Institute ermäßigten den Sollzins, an<strong>der</strong>e<br />

nicht.<br />

Da Kreditzusagen an gewerbliche Kunden durch Eigenkapital unterlegt<br />

sein müssen, ist das Entgelt sachlich begründet. Gegen eine<br />

entsprechende Vereinbarung bei einem Neukredit o<strong>der</strong> einer vertraglichen<br />

Neuordnung des Kreditverhältnisses ist nichts einzuwenden.<br />

Ob eine vertragliche Zinsän<strong>der</strong>ungsklausel eine hinreichende<br />

Rechtsgrundlage für Art und Ausmaß <strong>der</strong> Zusatzbelastung ist, haben<br />

die Gerichte zu entscheiden.<br />

97<br />

www.bafin.de » Veröffentlichungen » Auslegungsentscheidungen.

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