Jahresbericht der BaFin 2007
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220 VII Querschnittsaufgaben<br />
Kontos zu einem zusätzlichen Schaden des Kunden, was es zu vermeiden<br />
gilt. Im Beschwerdefall, bei dem noch an<strong>der</strong>e Einzelheiten<br />
strittig waren, schlug das Kreditinstitut dem Kunden einen Vergleich<br />
vor.<br />
Diskussion um Kontoverfügungen<br />
durch Min<strong>der</strong>jährige.<br />
Bausparkasse zahlte Guthaben gegen<br />
den Willen <strong>der</strong> Kunden zurück.<br />
Ein Kunde bemängelte, dass ein Kreditinstitut in Werbeaktionen<br />
Min<strong>der</strong>jährigen Zahlungskarten anbot, die wie diejenigen für Erwachsene<br />
ausgestaltet sind. Obwohl sich das Institut bei <strong>der</strong> Ausgabe<br />
<strong>der</strong> Karten und <strong>der</strong> Werbung dafür an die Verlautbarung <strong>der</strong><br />
Bankenaufsicht zum Thema Bankgeschäfte mit Min<strong>der</strong>jährigen 97<br />
hielt, stimmte es nach Abstimmung mit den Verbänden einer ergänzenden<br />
Regelung zu. Das Institut sicherte zu, zum Schutz <strong>der</strong><br />
Min<strong>der</strong>jährigen Limite unterhalb <strong>der</strong> Standardbeträge zu vereinbaren<br />
und darauf auf den Vordrucken deutlich hinzuweisen.<br />
Etwa 40 Kunden beschwerten sich darüber, dass eine Bausparkasse<br />
angekündigt hatte, die Bausparguthaben abzurechnen und zurückzuzahlen.<br />
Die Verträge waren in den Jahren 1997 bis 1999 abgeschlossen<br />
worden. Die Guthabenverzinsung betrug 2 %, darüber<br />
hinaus hatten die Bausparer Anspruch auf einen Bonus von 3 %.<br />
Die Verträge waren in Höhe <strong>der</strong> gesamten Bausparsumme angespart<br />
und zuteilungsreif. Betroffen sind insgesamt 7.500 Kunden.<br />
Viele Kunden wandten sich zudem an die Kundenbeschwerdestelle<br />
des Bundesverbandes <strong>der</strong> privaten Bausparkassen.<br />
Die Bausparkasse vertrat die Auffassung, dass ein Bausparvertrag<br />
bei Ansparung in Höhe <strong>der</strong> Bausparsumme erfüllt sei. Bei<br />
Vollansparung o<strong>der</strong> gar Überzahlung sei das Ziel des Vertrages<br />
erreicht, unabhängig davon, ob für den Bausparer bei Vertragsabschluss<br />
die Aufnahme eines Darlehens o<strong>der</strong> die reine Geldanlage im<br />
Vor<strong>der</strong>grund gestanden habe.<br />
Die Ombudsfrau entschied, die Kündigung sei berechtigt, die Bausparkasse<br />
habe aber eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.<br />
Auch die <strong>BaFin</strong> hält entsprechende Kündigungen in aller<br />
Regel für vertretbar.<br />
Institute berechnen Bereitstellungsprovisionen<br />
für nicht in Anspruch<br />
genommene Kredite.<br />
Einige Geschäftskunden beanstandeten, dass ihr Institut eine Bereitstellungsprovision<br />
für den nicht in Anspruch genommenen Teil<br />
eines Betriebsmittelkredites berechnen wollte. Der Satz betrug in<br />
<strong>der</strong> Regel 3 %. Einzelne Institute ermäßigten den Sollzins, an<strong>der</strong>e<br />
nicht.<br />
Da Kreditzusagen an gewerbliche Kunden durch Eigenkapital unterlegt<br />
sein müssen, ist das Entgelt sachlich begründet. Gegen eine<br />
entsprechende Vereinbarung bei einem Neukredit o<strong>der</strong> einer vertraglichen<br />
Neuordnung des Kreditverhältnisses ist nichts einzuwenden.<br />
Ob eine vertragliche Zinsän<strong>der</strong>ungsklausel eine hinreichende<br />
Rechtsgrundlage für Art und Ausmaß <strong>der</strong> Zusatzbelastung ist, haben<br />
die Gerichte zu entscheiden.<br />
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