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Jahresbericht der BaFin 2007

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180 VI Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft<br />

Kleindienst Datentechnik AG erworben habe. Den verbliebenen<br />

auß enstehenden Aktionären <strong>der</strong> Kleindienst Datentechnik AG unterbreitete<br />

die Beta Systems AG gleichzeitig ein Pflichtangebot zu<br />

7,50 € je Aktie. Bereits seit Januar 2004 war <strong>der</strong> Kurs <strong>der</strong> Kleindienst-Aktie<br />

von 4,55 € auf bis zu 5,70 € kurz vor <strong>der</strong> Veröffentlichung<br />

gestiegen.<br />

Ein Mitarbeiter mit Führungsaufgaben <strong>der</strong> Beta Systems Software<br />

AG, <strong>der</strong> von den Übernahmeverhandlungen wusste, veranlasste<br />

eine dritte Person dazu, für ihn Kleindienst-Aktien zu erwerben.<br />

Diese or<strong>der</strong>te am 9. März 2004 über ihr eigenes Depot 2.000 Aktien<br />

und am 16. März 2004 weitere 5.000 Aktien. Ausgeführt wurden<br />

daraufhin am 12. März 2004 Käufe von jeweils 1.000 Aktien zum<br />

Preis von 5,25 € bzw. 5,50 €. Weitere 2.363 Aktien kaufte sie am<br />

18. März 2004 zum Preis von 5,70 €. Am 24. April 2004 nahm sie<br />

das Angebot <strong>der</strong> Beta Systems Software AG von 7,50 € an und erhielt<br />

32.723 € ausgezahlt. Hierdurch erzielte <strong>der</strong> Mitarbeiter einen<br />

Gewinn von 8.503 €.<br />

Das AG Ulm verurteilte den Angeklagten mit Strafbefehl vom<br />

22. Dezember 2006 wegen Insi<strong>der</strong>handels zu einer Geldstrafe von<br />

45.000 € (90 Tagessätzen zu je 500 €). Der Strafbefehl wurde <strong>2007</strong><br />

rechtskräftig.<br />

Silicon Sensor International AG<br />

Am 31. Juli 2001 gab die Silicon Sensor International AG in einer<br />

Ad-hoc-Mitteilung bekannt, einen Großauftrag erhalten zu haben,<br />

<strong>der</strong> den bestehenden Auftragsbestand um 50 % anwachsen lasse.<br />

Am 2. August 2001 veröffentlichte die Gesellschaft dann, dass <strong>der</strong><br />

Umsatz des ersten Halbjahres 2001 um 117 % auf 5 Mio. € und das<br />

EBITDA um 606 % von 120 € auf 848 € gestiegen sei. Die Mitteilung<br />

über den Großauftrag ließ den Aktienkurs von 3,17 € auf<br />

3,80 € ansteigen, die Bekanntgabe <strong>der</strong> Halbjahreszahlen dann noch<br />

einmal von 3,20 € auf 4,82 €.<br />

Zwei Organmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Silicon Sensor AG hatten kurz vor den<br />

Veröffentlichungen 2.000 bzw. 3.000 Silicon-Aktien zum Kurs von<br />

3 € bzw. 3,10 € erworben und dadurch einen Gewinn von 4.800 €<br />

bzw. 3.400 € erzielt.<br />

Das AG Berlin-Tiergarten verurteilte sie mit Strafbefehlen vom<br />

März <strong>2007</strong> wegen Insi<strong>der</strong>handels zu einer Geldstrafe von jeweils<br />

13.500 € (90 Tagessätzen zu je 150 €). Die Strafbefehle wurden<br />

<strong>2007</strong> rechtskräftig.<br />

4.3 Marktmanipulation<br />

61 neue Untersuchungen wegen<br />

Marktmanipulationsverdachts.<br />

<strong>2007</strong> eröffnete die <strong>BaFin</strong> 61 neue Untersuchungen. Neben positiven<br />

internen Analysen waren größtenteils Hinweise <strong>der</strong> Handelsüberwachungsstellen<br />

<strong>der</strong> deutschen Börsen Auslöser dafür. Häufig<br />

ging es um handelsgestützte Manipulationen wie Scheingeschäfte

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