Jahresbericht der BaFin 2007
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180 VI Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft<br />
Kleindienst Datentechnik AG erworben habe. Den verbliebenen<br />
auß enstehenden Aktionären <strong>der</strong> Kleindienst Datentechnik AG unterbreitete<br />
die Beta Systems AG gleichzeitig ein Pflichtangebot zu<br />
7,50 € je Aktie. Bereits seit Januar 2004 war <strong>der</strong> Kurs <strong>der</strong> Kleindienst-Aktie<br />
von 4,55 € auf bis zu 5,70 € kurz vor <strong>der</strong> Veröffentlichung<br />
gestiegen.<br />
Ein Mitarbeiter mit Führungsaufgaben <strong>der</strong> Beta Systems Software<br />
AG, <strong>der</strong> von den Übernahmeverhandlungen wusste, veranlasste<br />
eine dritte Person dazu, für ihn Kleindienst-Aktien zu erwerben.<br />
Diese or<strong>der</strong>te am 9. März 2004 über ihr eigenes Depot 2.000 Aktien<br />
und am 16. März 2004 weitere 5.000 Aktien. Ausgeführt wurden<br />
daraufhin am 12. März 2004 Käufe von jeweils 1.000 Aktien zum<br />
Preis von 5,25 € bzw. 5,50 €. Weitere 2.363 Aktien kaufte sie am<br />
18. März 2004 zum Preis von 5,70 €. Am 24. April 2004 nahm sie<br />
das Angebot <strong>der</strong> Beta Systems Software AG von 7,50 € an und erhielt<br />
32.723 € ausgezahlt. Hierdurch erzielte <strong>der</strong> Mitarbeiter einen<br />
Gewinn von 8.503 €.<br />
Das AG Ulm verurteilte den Angeklagten mit Strafbefehl vom<br />
22. Dezember 2006 wegen Insi<strong>der</strong>handels zu einer Geldstrafe von<br />
45.000 € (90 Tagessätzen zu je 500 €). Der Strafbefehl wurde <strong>2007</strong><br />
rechtskräftig.<br />
Silicon Sensor International AG<br />
Am 31. Juli 2001 gab die Silicon Sensor International AG in einer<br />
Ad-hoc-Mitteilung bekannt, einen Großauftrag erhalten zu haben,<br />
<strong>der</strong> den bestehenden Auftragsbestand um 50 % anwachsen lasse.<br />
Am 2. August 2001 veröffentlichte die Gesellschaft dann, dass <strong>der</strong><br />
Umsatz des ersten Halbjahres 2001 um 117 % auf 5 Mio. € und das<br />
EBITDA um 606 % von 120 € auf 848 € gestiegen sei. Die Mitteilung<br />
über den Großauftrag ließ den Aktienkurs von 3,17 € auf<br />
3,80 € ansteigen, die Bekanntgabe <strong>der</strong> Halbjahreszahlen dann noch<br />
einmal von 3,20 € auf 4,82 €.<br />
Zwei Organmitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Silicon Sensor AG hatten kurz vor den<br />
Veröffentlichungen 2.000 bzw. 3.000 Silicon-Aktien zum Kurs von<br />
3 € bzw. 3,10 € erworben und dadurch einen Gewinn von 4.800 €<br />
bzw. 3.400 € erzielt.<br />
Das AG Berlin-Tiergarten verurteilte sie mit Strafbefehlen vom<br />
März <strong>2007</strong> wegen Insi<strong>der</strong>handels zu einer Geldstrafe von jeweils<br />
13.500 € (90 Tagessätzen zu je 150 €). Die Strafbefehle wurden<br />
<strong>2007</strong> rechtskräftig.<br />
4.3 Marktmanipulation<br />
61 neue Untersuchungen wegen<br />
Marktmanipulationsverdachts.<br />
<strong>2007</strong> eröffnete die <strong>BaFin</strong> 61 neue Untersuchungen. Neben positiven<br />
internen Analysen waren größtenteils Hinweise <strong>der</strong> Handelsüberwachungsstellen<br />
<strong>der</strong> deutschen Börsen Auslöser dafür. Häufig<br />
ging es um handelsgestützte Manipulationen wie Scheingeschäfte