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Jahresbericht der BaFin 2007

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Kredit- und<br />

Finanzdienstleistungswesen<br />

54%<br />

232 VIII Über die <strong>BaFin</strong><br />

Versicherungswesen<br />

28%<br />

Wertpapierhandel 18%<br />

Grafik 36<br />

Umlageverteilung nach Aufsichtsbereichen 2006<br />

Wertpapierhandel<br />

18%<br />

Versicherungswesen<br />

28%<br />

Kredit- und<br />

Finanzdienstleistungswesen<br />

54%<br />

Der Berechnung <strong>der</strong> Vorauszahlungen für 2008 legte die <strong>BaFin</strong> diesen<br />

Verteilungsmaßstab zugrunde. Die endgültige Kostenverteilung<br />

für <strong>2007</strong> erfolgt im Laufe des Jahres 2008.<br />

112,7 Mio. € Ausgaben.<br />

Die Ausgaben <strong>der</strong> <strong>BaFin</strong> betrugen nach <strong>der</strong> vom Verwaltungsrat<br />

noch nicht festgestellten Jahresrechnung <strong>2007</strong> insgesamt rund<br />

112,7 Mio. € (Vorjahr: 112,3 Mio. €). Die Aufsicht erzielte Einnahmen<br />

von rund 128,2 Mio. € (Vorjahr: 132,9 Mio. €).<br />

Im Bereich Enforcement standen Ausgaben in Höhe von rund<br />

7,3 Mio. € Einnahmen in Höhe von rund 15,3 Mio. € (einschließlich<br />

<strong>der</strong> Überschüsse, Vorauszahlungen für 2005, 2006, <strong>2007</strong> und 2008)<br />

gegenüber.<br />

BAKred-Umlage rechtmäßig<br />

Bereits im September 2006 hatte das BVerwG die Rechtmäßigkeit<br />

<strong>der</strong> Umlage des BAKred für 1999 und 2000 und insbeson<strong>der</strong>e die<br />

in <strong>der</strong> Umlageverordnung vorgesehene Kostenverteilung bestätigt.<br />

Hiergegen erhoben die Betroffenen Verfassungsbeschwerden, die<br />

das BVerfG jedoch nicht zur Entscheidung annahm. Das BVerfG ist<br />

<strong>der</strong> Ansicht, die in <strong>der</strong> Umlageverordnung vorgesehene Aufteilung<br />

<strong>der</strong> Kosten des BAKred verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Aufgeteilt<br />

werden die Kosten nach Personaleinsatz auf die Gruppe <strong>der</strong><br />

Kreditinstitute und die Gruppe <strong>der</strong> Finanzdienstleistungsinstitute<br />

(einschließlich Wertpapierhandelsbanken). Auch ein Verstoß gegen<br />

Art. 12 und Art. 14 GG liege nicht vor: Die Beschwerdeführer würden<br />

durch die Umlage in ihrer Berufsausübung nicht unverhältnismäßig<br />

eingeschränkt, und es sei nicht ersichtlich, dass dem Umlagebetrag<br />

enteignungsähnliche Wirkung zukäme.<br />

3 Öffentlichkeitsarbeit<br />

Subrime-Krise beschäftigte Presse,<br />

Öffentlichkeit und <strong>BaFin</strong>.<br />

Im Fokus <strong>der</strong> Öffentlichkeit standen im Berichtsjahr vor allem die<br />

Subprime-Krise und ihre Auswirkungen auf Deutschland, insbeson<strong>der</strong>e<br />

auf die IKB und die SachsenLB. Zahlreiche Anfragen gab es<br />

auch zu den Fehlspekulationen im Eigenhandel bei <strong>der</strong> WestLB. Von

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