Jahresbericht der BaFin 2007
Jahresbericht der BaFin 2007
Jahresbericht der BaFin 2007
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Kredit- und<br />
Finanzdienstleistungswesen<br />
54%<br />
232 VIII Über die <strong>BaFin</strong><br />
Versicherungswesen<br />
28%<br />
Wertpapierhandel 18%<br />
Grafik 36<br />
Umlageverteilung nach Aufsichtsbereichen 2006<br />
Wertpapierhandel<br />
18%<br />
Versicherungswesen<br />
28%<br />
Kredit- und<br />
Finanzdienstleistungswesen<br />
54%<br />
Der Berechnung <strong>der</strong> Vorauszahlungen für 2008 legte die <strong>BaFin</strong> diesen<br />
Verteilungsmaßstab zugrunde. Die endgültige Kostenverteilung<br />
für <strong>2007</strong> erfolgt im Laufe des Jahres 2008.<br />
112,7 Mio. € Ausgaben.<br />
Die Ausgaben <strong>der</strong> <strong>BaFin</strong> betrugen nach <strong>der</strong> vom Verwaltungsrat<br />
noch nicht festgestellten Jahresrechnung <strong>2007</strong> insgesamt rund<br />
112,7 Mio. € (Vorjahr: 112,3 Mio. €). Die Aufsicht erzielte Einnahmen<br />
von rund 128,2 Mio. € (Vorjahr: 132,9 Mio. €).<br />
Im Bereich Enforcement standen Ausgaben in Höhe von rund<br />
7,3 Mio. € Einnahmen in Höhe von rund 15,3 Mio. € (einschließlich<br />
<strong>der</strong> Überschüsse, Vorauszahlungen für 2005, 2006, <strong>2007</strong> und 2008)<br />
gegenüber.<br />
BAKred-Umlage rechtmäßig<br />
Bereits im September 2006 hatte das BVerwG die Rechtmäßigkeit<br />
<strong>der</strong> Umlage des BAKred für 1999 und 2000 und insbeson<strong>der</strong>e die<br />
in <strong>der</strong> Umlageverordnung vorgesehene Kostenverteilung bestätigt.<br />
Hiergegen erhoben die Betroffenen Verfassungsbeschwerden, die<br />
das BVerfG jedoch nicht zur Entscheidung annahm. Das BVerfG ist<br />
<strong>der</strong> Ansicht, die in <strong>der</strong> Umlageverordnung vorgesehene Aufteilung<br />
<strong>der</strong> Kosten des BAKred verstoße nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Aufgeteilt<br />
werden die Kosten nach Personaleinsatz auf die Gruppe <strong>der</strong><br />
Kreditinstitute und die Gruppe <strong>der</strong> Finanzdienstleistungsinstitute<br />
(einschließlich Wertpapierhandelsbanken). Auch ein Verstoß gegen<br />
Art. 12 und Art. 14 GG liege nicht vor: Die Beschwerdeführer würden<br />
durch die Umlage in ihrer Berufsausübung nicht unverhältnismäßig<br />
eingeschränkt, und es sei nicht ersichtlich, dass dem Umlagebetrag<br />
enteignungsähnliche Wirkung zukäme.<br />
3 Öffentlichkeitsarbeit<br />
Subrime-Krise beschäftigte Presse,<br />
Öffentlichkeit und <strong>BaFin</strong>.<br />
Im Fokus <strong>der</strong> Öffentlichkeit standen im Berichtsjahr vor allem die<br />
Subprime-Krise und ihre Auswirkungen auf Deutschland, insbeson<strong>der</strong>e<br />
auf die IKB und die SachsenLB. Zahlreiche Anfragen gab es<br />
auch zu den Fehlspekulationen im Eigenhandel bei <strong>der</strong> WestLB. Von