Jahresbericht der BaFin 2007
Jahresbericht der BaFin 2007
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VII Querschnittsaufgaben<br />
209<br />
kann die <strong>BaFin</strong> nach dem KWG gegen diese vorgehen. Ist eine<br />
Plattform sogar darauf angelegt, unerlaubte Bankgeschäfte anzubahnen,<br />
gibt das Gesetz <strong>der</strong> Aufsicht ferner die Möglichkeit, dagegen<br />
im Rahmen <strong>der</strong> allgemeinen Gefahrenabwehr einzuschreiten<br />
– auch ohne konkrete Einzelfälle von unerlaubten Bankgeschäften<br />
nachweisen zu müssen.<br />
Die <strong>BaFin</strong> stand und steht mit mehreren potenziellen Betreibern<br />
von Onlinekreditvermittlungsplattformen im Kontakt. Dabei legt sie<br />
vor allem Wert darauf, dass die Betreiber vertragliche und technische<br />
Vorkehrungen treffen, um das Betreiben unerlaubter Bankgeschäfte<br />
über ihre Plattform auszuschließen. Fehlt es an überzeugenden<br />
Vorkehrungen, kann die <strong>BaFin</strong> nach dem KWG auch selbst<br />
ermitteln, ob die Nutzer o<strong>der</strong> Anbieter <strong>der</strong> Plattform erlaubnispflichtige<br />
Geschäfte betreiben o<strong>der</strong> in diese einbezogen sind. Wenn<br />
das <strong>der</strong> Fall ist, kann die <strong>BaFin</strong> unerlaubt betriebene Geschäfte<br />
untersagen und <strong>der</strong>en sofortige Abwicklung anordnen. Nähere Informationen<br />
hat die <strong>BaFin</strong> in einem Merkblatt veröffentlicht. 91<br />
Grenzüberschreitende Bankgeschäfte<br />
und Finanzdienstleistungen.<br />
Anfang Juli <strong>2007</strong> hat das VG Frankfurt am Main die Klage des<br />
Schweizer Finanzdienstleisters Fidium Finanz AG aus St. Gallen<br />
abgewiesen. 92 Mit dieser Entscheidung wurde die Verwaltungspraxis<br />
<strong>der</strong> <strong>BaFin</strong> zu grenzüberschreitend betriebenen Bank- und<br />
Finanzdienstleistungsgeschäften – so genannten Cross-Bor<strong>der</strong>-Geschäften<br />
– erstmals in einem Hauptsacheverfahren bestätigt. Nach<br />
dieser Verwaltungspraxis besteht eine bankaufsichtliche Erlaubnispflicht<br />
(§ 32 Abs. 1 Satz 1 KWG) auch in den Fällen, in denen <strong>der</strong><br />
Dienstleistungserbringer seinen Sitz o<strong>der</strong> gewöhnlichen Aufenthalt<br />
im Ausland hat, sich aber zielgerichtet an den deutschen Markt<br />
wendet, um wie<strong>der</strong>holt und geschäftsmäßig Bankgeschäfte o<strong>der</strong><br />
Finanzdienstleistungen anzubieten.<br />
Fidium Finanz AG<br />
Die Fidium Finanz AG vergibt sowohl über ihre Internetseite als<br />
auch über inländische Vermittler Kredite an Personen in Deutschland.<br />
Dabei unterhält die Gesellschaft in Deutschland we<strong>der</strong> eine<br />
physische Präsenz noch besitzt sie eine Erlaubnis <strong>der</strong> <strong>BaFin</strong> zum<br />
Betreiben des Kreditgeschäfts. Im August 2003 untersagte die<br />
<strong>BaFin</strong> daher <strong>der</strong> Fidium Finanz AG, das Kreditgeschäft grenzüberschreitend<br />
in Deutschland ohne die erfor<strong>der</strong>liche Erlaubnis zu<br />
betreiben. Nach erfolglosem Wi<strong>der</strong>spruch erhob die Gesellschaft<br />
Klage vor dem VG, das den Rechtsstreit dem EuGH im Hinblick auf<br />
eine mögliche Verletzung <strong>der</strong> Kapitalverkehrsfreiheit aus Art. 56 EG<br />
vorlegte. Nachdem <strong>der</strong> EuGH im Oktober 2006 entschieden hatte,<br />
dass europäisches Recht nicht verletzt sei, wies das VG die Klage<br />
<strong>der</strong> Fidium Finanz AG im Juli <strong>2007</strong> ab. Die Fidium Finanz AG sei im<br />
Inland im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG tätig, da sich ihr Kreditangebot<br />
zielgerichtet an den deutschen Markt wende. Dies ergebe<br />
sich aus dem Internetauftritt <strong>der</strong> Fidium Finanz AG, aus <strong>der</strong> Abwicklung<br />
<strong>der</strong> Kreditverträge nach deutschem Recht sowie daraus,<br />
91<br />
www.bafin.de » Veröffentlichungen » Merkblatt vom 14.05.<strong>2007</strong>.<br />
92<br />
Az.: 1 E 4355/06 (V).