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Jahresbericht der BaFin 2007

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VI<br />

Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft<br />

163<br />

Depotbank wählen und müssen die Auswahl bei <strong>der</strong> <strong>BaFin</strong> lediglich<br />

anzeigen. Das neue Investmentrecht schafft außerdem die Möglichkeit,<br />

Vorausgenehmigungen bei Son<strong>der</strong>vermögen zu erteilen.<br />

Genehmigt werden nicht die konkreten Vertragsbedingungen zur<br />

Auflegung eines richtlinienkonformen Son<strong>der</strong>vermögens, son<strong>der</strong>n<br />

Musterklauseln, aus denen die Gesellschaft die Vertragsbedingungen<br />

später auswählen und erstellen kann. Nach Auflegung eines<br />

neuen Son<strong>der</strong>vermögens muss die Kapitalanlagegesellschaft dieses<br />

bei <strong>der</strong> <strong>BaFin</strong> lediglich anzeigen.<br />

Bei den Son<strong>der</strong>prüfungen stand das Auslagerungscontrolling <strong>der</strong><br />

Kapitalanlagegesellschaften im Mittelpunkt. Die <strong>BaFin</strong> setzte hier<br />

einen Prüfungsschwerpunkt, weil <strong>der</strong> Trend zur Auslagerung von<br />

Aufgabenbereichen – insbeson<strong>der</strong>e des Portfoliomanagements –<br />

sich bei den Gesellschaften auch <strong>2007</strong> ungehin<strong>der</strong>t fortsetzte. Die<br />

Aufsicht informierte sich darüber, ob und inwieweit die Gesellschaften<br />

ihren Kontrollpflichten gegenüber den Auslagerungsunternehmen,<br />

die ihren Sitz häufig im Ausland haben, nachkommen.<br />

Risikoorientierte Aufsicht<br />

Klassifizierungsverfahren<br />

entwickelt.<br />

<strong>2007</strong> schloss die <strong>BaFin</strong> die Arbeiten an <strong>der</strong> Entwicklung eines computergestützten<br />

Klassifizierungsverfahrens für Kapitalanlagegesellschaften<br />

ab. Mit Hilfe dieser Anwendung, in die risikorelevante<br />

Informationen wie beispielsweise Prüfungsergebnisse, Geschäftsart<br />

und -volumen sowie Anzeigen und Beschwerden einfließen, können<br />

die solvenz- und marktaufsichtlichen Risikofaktoren bewertet<br />

und die vorhandene Risikoindikation angepasst werden. Bestimmt<br />

wird die Risikoklassifizierung <strong>der</strong> Kapitalanlagegesellschaft anhand<br />

eines expertengestützten Ratingsystems, das bestimmte Kriterien<br />

benotet. Die Kriterien selbst sind in entsprechenden<br />

Kriterienkatalogen festgelegt und drei Teilbereichen<br />

zugeordnet, die <strong>BaFin</strong>-weit gelten: Vermögens-, Finanz-<br />

und Ertragslage (Teilbereich 1), Qualität des<br />

Managements (Teilbereich 2) sowie Qualität <strong>der</strong><br />

Organisation (Teilbereich 3). Die Schwellenwerte<br />

zur Bestimmung <strong>der</strong> Auswirkungsdimension sind<br />

fest vorgegeben. Die Gesamtklassifizierungsnote<br />

setzt sich aus <strong>der</strong> Bewertung <strong>der</strong> Qualität<br />

und <strong>der</strong> Einstufung <strong>der</strong> Auswirkungsdimension<br />

zusammen. Das Ergebnis des Ratingverfahrens<br />

wird in einer Zwölf-Fel<strong>der</strong>-Matrix abgebildet.<br />

Die Risikoklassifizierung <strong>der</strong> Kapitalanlagegesellschaften<br />

wird planmäßig erstmals 2008 mit Hilfe<br />

eines noch zu entwickelnden InvRisk-ROA-Moduls erfolgen.<br />

Eine solche auf die jeweilige Kapitalanlagegesellschaft<br />

bezogene Individualanalyse ermöglicht nicht nur die<br />

ganzheitliche Betrachtung <strong>der</strong> Risikostruktur dieser Kapitalanlagegesellschaft,<br />

son<strong>der</strong>n leistet auch einen Beitrag für die Beurteilung<br />

möglicher Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzsektors.<br />

Die Erkenntnisse dieser Analysen bilden die Grundlage für die risikoorientierte<br />

Planung und Steuerung <strong>der</strong> Aufsichtsintensität.

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