Jahresbericht der BaFin 2007
Jahresbericht der BaFin 2007
Jahresbericht der BaFin 2007
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
222 VII Querschnittsaufgaben<br />
Tabelle 27<br />
Beschwerdegründe<br />
Grund<br />
Anzahl<br />
Höhe <strong>der</strong> Versicherungsleistung 2.090<br />
Deckungsfragen 1.433<br />
Art <strong>der</strong> Schadenbearbeitung/Verzögerungen 1.225<br />
Überschussbeteiligung/Gewinngutschrift 1.139<br />
Werbung/Beratung/Antragsaufnahme 1.075<br />
Vertragsän<strong>der</strong>ung, -verlängerung 1.021<br />
Außerordentliche Kündigung 926<br />
Ordentliche Kündigung 899<br />
Sonstiges (Vertragsverlauf) 743<br />
Beschwerden über Vermittler/Makler 680<br />
Fälle aus <strong>der</strong> Praxis<br />
Beschwerden zu Rückkaufswerten<br />
und Überschussbeteiligungen.<br />
Auch <strong>2007</strong> beschwerten sich wie<strong>der</strong> viele Verbraucher über die<br />
Höhe von Rückkaufswerten und Überschussbeteiligungen in <strong>der</strong><br />
Lebensversicherung. Einige Lebensversicherer sahen sich zunächst<br />
nicht von <strong>der</strong> Rechtsprechung des BGH zu intransparenten Versicherungsbedingungen<br />
betroffen. Der BGH hatte in den Bedingungen<br />
eine Verletzung <strong>der</strong> Rechte <strong>der</strong> Kunden gesehen, wenn diese<br />
ihren Vertrag gekündigt o<strong>der</strong> beitragsfrei gestellt hatten.<br />
Im Berichtsjahr fügten sich jedoch auch die noch verbliebenen<br />
Lebensversicherer den BGH-Urteilen. Das führte in mehreren<br />
Beschwerde fällen zu nicht unerheblichen Nachzahlungen an die<br />
Kunden. Zwisch enzeitlich hat <strong>der</strong> BGH seine Rechtsprechung auf<br />
die Versich erungsvereine auf Gegenseitigkeit sowie auf die Son<strong>der</strong>form<br />
<strong>der</strong> fondsgebundenen Lebensversicherung ausgedehnt. 98<br />
Verpflichtende Annahmebestätigung<br />
im Jahresendgeschäft.<br />
Bei Umstellung <strong>der</strong> Zahlungsweise<br />
bleibt Rechnungszins gleich.<br />
Ein körperbehin<strong>der</strong>ter Versicherungsnehmer hatte eine Risikolebensversicherung<br />
mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung beantragt.<br />
Darauf erhielt er noch vor dem Jahreswechsel eine Annahmebestätigung<br />
des Versicherers. Zwei Monate später erklärte <strong>der</strong><br />
Versicherer nach einer Gesundheitsprüfung, er könne keine Berufsunfähigkeitsversicherung<br />
anbieten. Die <strong>BaFin</strong> stellte dem Unternehmen<br />
gegenüber klar, dass bereits mit <strong>der</strong> unbedingten Annahmebestätigung<br />
ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen war.<br />
Daraufhin lenkte <strong>der</strong> Versicherer ein und policierte den Vertrag wie<br />
beantragt. Er sicherte darüber hinaus zu, in gleichgelagerten Fällen<br />
bei einer Reklamation des Kunden ebenso zu verfahren.<br />
Eine Beschwerdeführerin beantragte für ihre Rentenversicherung<br />
die Umstellung von jährlicher auf monatliche Zahlung <strong>der</strong> Beiträge.<br />
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sahen hierfür einen<br />
Ratenzuschlag vor. Der Versicherer erklärte sich mit <strong>der</strong> Än<strong>der</strong>ung<br />
98<br />
IV ZR 258/03 und IV ZR 321/05, hierzu auch <strong>BaFin</strong> <strong>Jahresbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>BaFin</strong> 2006,<br />
Seite 101.