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Jahresbericht der BaFin 2007

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III Internationales<br />

55<br />

Umsetzung klärungsbedürftig sind. Dies betrifft insbeson<strong>der</strong>e die<br />

Definition von grenzüberschreiten<strong>der</strong> Tätigkeit sowie die Themen<br />

Berechnung und Bedeckung <strong>der</strong> versicherungstechnischen Rückstellungen,<br />

Einsatz von Nachrangdarlehen, Bedeutung von Ring-<br />

Fencing und Kapitalanlage.<br />

CEIOPS-Bericht über Sicherheitsniveaus<br />

bei Einrichtung <strong>der</strong><br />

betrieblichen Altersversorgung.<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an Zulassung von<br />

Einrichtungen <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Altersversorgung.<br />

Bericht zu risikobasierter Aufsicht.<br />

Ebenfalls im März 2008 hat CEIOPS einen Bericht zur Berechnung<br />

und Bedeckung <strong>der</strong> versicherungstechnischen Rückstellungen und<br />

zu verschiedenen Sicherheitsmechanismen bei Einrichtungen <strong>der</strong><br />

betrieblichen Altersversorgung verabschiedet. Der Bericht baut<br />

auf dem Bericht zur Umsetzung <strong>der</strong> Pensionsfondsrichtlinie auf.<br />

Die Analyse <strong>der</strong> Sicherheitsniveaus soll zur Weiterentwicklung <strong>der</strong><br />

Solvabilitätsregeln für Einrichtungen <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung<br />

führen. Daher soll <strong>der</strong> Bericht auch die Grundlage einer<br />

von <strong>der</strong> EU-Kommission geplanten Konsultation zu Solvenzfragen<br />

im Bereich <strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung werden. CEIOPS hat<br />

den Bericht im April 2008 veröffentlicht.<br />

Die OECD und IOPS erarbeiten in einem Gemeinschaftsprojekt<br />

unter Mitwirkung <strong>der</strong> <strong>BaFin</strong> internationale Leitlinien über aufsichtsrechtliche<br />

Anfor<strong>der</strong>ungen an die Zulassung von Einrichtungen<br />

<strong>der</strong> betrieblichen Altersversorgung. Durch die Leitlinien, die für<br />

Pensions kassen und Pensionsfonds relevant sind, soll ein international<br />

anerkanntes Rahmenwerk für ein konvergentes Zulassungsverfahren<br />

geschaffen werden. Die Arbeitsgruppe möchte so<br />

Vertrauen bei den Marktteilnehmern gewinnen sowie zur Aufsichtskonvergenz<br />

beitragen. Die Leitlinien basieren auf ausgewählten<br />

Län<strong>der</strong>studien etwa zu Deutschland, Irland und Südkorea, sowie<br />

auf bereits erarbeiteten Leitlinien <strong>der</strong> IAIS über die Zulassung von<br />

Versicherungsunternehmen. Die Leitlinien sind von IOPS bereits<br />

verabschiedet worden.<br />

IOPS hat im August <strong>2007</strong> einen Bericht über die Kernelemente einer<br />

risikobasierten Aufsicht von Einrichtungen <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Altersversorgung veröffentlicht. Der Bericht, an dem die <strong>BaFin</strong><br />

mitgearbeitet hat, wurde in Kooperation mit <strong>der</strong> Weltbank erstellt.<br />

Thematisch geht <strong>der</strong> Bericht geht mit dem generellen Trend<br />

zur risikobasierten Aufsicht über Versicherer und Finanzdienstleistungsinstitute<br />

einher. IOPS beschreibt in dem Bericht anhand<br />

ausgewählter Län<strong>der</strong>studien die verschiedenen Erfahrungen und<br />

Herausfor<strong>der</strong>ungen einer risikobasierten Aufsicht. Auf diese Weise<br />

soll an<strong>der</strong>en Aufsichtsbehörden eine risikobasierte Aufsicht veranschaulicht<br />

und ihre Einführung vereinfacht werden. Um die Kernelemente<br />

einer risikobasierten Aufsicht zu definieren, wurde auch auf<br />

die verschiedenen Elemente für eine quantitative und qualitative<br />

Analyse finanzieller und operationeller Risken für die bestehenden<br />

unterschiedlichen Pensionssysteme eingegangen.

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