Jahresbericht der BaFin 2007
Jahresbericht der BaFin 2007
Jahresbericht der BaFin 2007
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
206 VII Querschnittsaufgaben<br />
Entschädigungsfall Phoenix<br />
Auch <strong>2007</strong> stand die Abwicklung des Entschädigungsfalls Phoenix<br />
Kapitaldienst GmbH (Phoenix) wie<strong>der</strong> im Fokus <strong>der</strong> Aufsicht. 88 Dabei<br />
ist die Aufsicht nur in das Entschädigungsverfahren nach dem<br />
EAEG rechtlich einbezogen – das zeitgleich stattfindende Insolvenzverfahren<br />
unterliegt nicht <strong>der</strong> Aufsicht <strong>der</strong> <strong>BaFin</strong>, hat aber Auswirkungen<br />
auf das Entschädigungsverfahren.<br />
Rechtsstreit verzögert Insolvenzverfahren.<br />
Der Insolvenzverwalter beabsichtigt, das Insolvenzverfahren durch<br />
einen Insolvenzplan abzuwickeln. Dafür müssen die Insolvenzgläubiger<br />
den Insolvenzplan annehmen.<br />
Das LG Frankfurt am Main hat jedoch die Insolvenzplanbestätigung<br />
aufgrund einer Beschwerde eines Großgläubigers aus formalen<br />
Gründen mit Beschluss vom 29. Oktober <strong>2007</strong> versagt. Hiergegen<br />
wurden Rechtsmittel beim BGH eingelegt.<br />
Hintergrund des Rechtsstreits ist die Frage, ob Phoenix Teile <strong>der</strong><br />
Anlegergel<strong>der</strong> lediglich treuhän<strong>der</strong>isch verwaltet hat o<strong>der</strong> nicht.<br />
Nimmt man an<strong>der</strong>s als im Insolvenzplan an, es bestünde ein solches<br />
Treuhandvermögen, so hätten einige Anleger direkte Ausson<strong>der</strong>ungsansprüche<br />
gegenüber <strong>der</strong> Insolvenzmasse und könnten<br />
insoweit keine Anlegerentschädigung mehr gegenüber <strong>der</strong> EdW<br />
verlangen.<br />
Das LG hat zu dieser materiellen Rechtsfrage nicht Stellung genommen.<br />
Der Insolvenzverwalter wird daher voraussichtlich bis zu einer<br />
höchstrichterlichen Entscheidung über den Insolvenzplan an einer<br />
Ausschüttung gehin<strong>der</strong>t sein.<br />
EDW bereitet Entschädigung vor.<br />
Solange die Ausson<strong>der</strong>ungsproblematik im Insolvenzverfahren<br />
nicht geklärt ist, ist es auch für die EdW nicht möglich, eine konkrete<br />
Berechnung <strong>der</strong> Entschädigungsansprüche aller Anleger vorzunehmen.<br />
Die Entschädigung sollte deshalb ursprünglich erst bei<br />
Vorliegen eines rechtskräftigen Insolvenzplanes beginnen.<br />
Obwohl sich die Erstellung einer vollständigen Datenbank über alle<br />
Anlegeransprüche verzögerte und auch das Insolvenzverfahren<br />
eine zügige Abwicklung unmöglich machte, hat die EdW im Berichtsjahr<br />
damit begonnen, Teilentschädigungen bzw. Abschlagszahlungen<br />
an die rund 30.000 Betroffenen vorzubereiten, wobei<br />
mögliche Ausson<strong>der</strong>ungsansprüche <strong>der</strong> Anleger zunächst vorsorglich<br />
abgezogen werden.<br />
Um mit dieser Teilentschädigung beginnen zu können, muss die<br />
EdW die Teilentschädigungsansprüche berechnen und im Wege <strong>der</strong><br />
Son<strong>der</strong>beitragserhebung die notwendigen finanziellen Mittel aufbringen.<br />
88<br />
Vgl. hierzu schon <strong>Jahresbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>BaFin</strong> 2005, Seite 127 f.<br />
und <strong>Jahresbericht</strong> <strong>der</strong> <strong>BaFin</strong> 2006, Seite 129 f.