Jahresbericht der BaFin 2007
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VII Querschnittsaufgaben<br />
223<br />
<strong>der</strong> Zahlweise jedoch nur bereit, wenn zusätzlich ein neuer Tarif<br />
mit einem niedrigeren Rechnungszins (3,25 % anstelle von 4 %)<br />
zugrunde gelegt würde. Dadurch hätte sich <strong>der</strong> zu zahlende Beitrag<br />
erheblich erhöht. In den Versicherungsbedingungen gab es dafür<br />
allerdings keine Rechtsgrundlage. Der Versicherer stellte die Zahlweise<br />
schließlich ohne Reduzierung des Rechnungszinses um.<br />
Kein Vertrag ohne Annahme.<br />
Modifizierter Standardtarif auch<br />
für Teilversicherte.<br />
Auf eine erste unverbindliche Anfrage übersandte ein Versicherer<br />
einer Verbraucherin eine Rentenversicherungspolice. Gleichzeitig<br />
begann das Unternehmen, die ersten Beiträge vom Konto <strong>der</strong> Beschwerdeführerin<br />
abzubuchen, obwohl diese noch keine Annahme<br />
des Vertragsangebots erklärt hatte. Trotz Wi<strong>der</strong>spruchs stoppte<br />
<strong>der</strong> Versicherer die Bankabbuchungen nicht. Erst nachdem die<br />
Beschwerdeführerin die <strong>BaFin</strong> eingeschaltet hatte, än<strong>der</strong>te <strong>der</strong><br />
Versicherer seine Rechtsauffassung und erstattete die zu Unrecht<br />
abgebuchten Beiträge.<br />
Alle privaten Krankenversicherer haben seit dem 1. Juli <strong>2007</strong><br />
Nichtversicherte, die dem privaten Krankenversicherungsbereich<br />
zuzurechnen sind, in den so genannten modifizierten Standardtarif<br />
aufzunehmen. In mehreren Beschwerdefällen wurde den Beschwerdeführern<br />
die Aufnahme in diesen Tarif, <strong>der</strong>en Leistungen dem<br />
Leistungsniveau in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />
vergleichbar sind, abgelehnt. Die Versicherer waren <strong>der</strong><br />
Ansicht, dass die Aufnahmevoraussetzungen nicht vorliegen<br />
würden, wenn <strong>der</strong> Versicherungsnehmer bereits<br />
über einen stationären Krankenversicherungsschutz<br />
verfügt. Die <strong>BaFin</strong> wies die Versicherer darauf hin, dass<br />
Personen, die nicht über eine private Krankheitsvollversicherung,<br />
son<strong>der</strong>n nur über eine Teilversicherung verfügen,<br />
bis zum 31. Dezember 2008 Versicherungsschutz<br />
im modifizierten Standardtarif verlangen können. Die<br />
Versicherer än<strong>der</strong>ten daraufhin ihre Rechtsauffassung und<br />
boten auch den Beschwerdeführern die Aufnahme in den<br />
modifizierten Standardtarif an, die bislang lediglich im stationären<br />
Bereich privat versichert waren.<br />
5.3 Beschwerden zum Wertpapiergeschäft<br />
<strong>2007</strong> beschwerten sich Anleger in 734 Fällen zum Wertpapiergeschäft<br />
von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (Vorjahr:<br />
669). Neben zahlreichen Anrufen beantwortete die <strong>BaFin</strong> im Berichtsjahr<br />
außerdem 223 schriftliche Anfragen zum Wertpapierhandel<br />
(Vorjahr: 226). Vor allem Anleger fragten häufig nach <strong>der</strong> Seriosität<br />
bestimmter zugelassener Unternehmen. Hierzu darf die <strong>BaFin</strong><br />
sich nicht äußern. Die <strong>BaFin</strong> beantwortete außerdem 252 Anfragen<br />
von Instituten, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten o<strong>der</strong> Anlegern<br />
zu den Gesetzesän<strong>der</strong>ungen durch das FRUG.