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Jahresbericht der BaFin 2007

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VII Querschnittsaufgaben<br />

223<br />

<strong>der</strong> Zahlweise jedoch nur bereit, wenn zusätzlich ein neuer Tarif<br />

mit einem niedrigeren Rechnungszins (3,25 % anstelle von 4 %)<br />

zugrunde gelegt würde. Dadurch hätte sich <strong>der</strong> zu zahlende Beitrag<br />

erheblich erhöht. In den Versicherungsbedingungen gab es dafür<br />

allerdings keine Rechtsgrundlage. Der Versicherer stellte die Zahlweise<br />

schließlich ohne Reduzierung des Rechnungszinses um.<br />

Kein Vertrag ohne Annahme.<br />

Modifizierter Standardtarif auch<br />

für Teilversicherte.<br />

Auf eine erste unverbindliche Anfrage übersandte ein Versicherer<br />

einer Verbraucherin eine Rentenversicherungspolice. Gleichzeitig<br />

begann das Unternehmen, die ersten Beiträge vom Konto <strong>der</strong> Beschwerdeführerin<br />

abzubuchen, obwohl diese noch keine Annahme<br />

des Vertragsangebots erklärt hatte. Trotz Wi<strong>der</strong>spruchs stoppte<br />

<strong>der</strong> Versicherer die Bankabbuchungen nicht. Erst nachdem die<br />

Beschwerdeführerin die <strong>BaFin</strong> eingeschaltet hatte, än<strong>der</strong>te <strong>der</strong><br />

Versicherer seine Rechtsauffassung und erstattete die zu Unrecht<br />

abgebuchten Beiträge.<br />

Alle privaten Krankenversicherer haben seit dem 1. Juli <strong>2007</strong><br />

Nichtversicherte, die dem privaten Krankenversicherungsbereich<br />

zuzurechnen sind, in den so genannten modifizierten Standardtarif<br />

aufzunehmen. In mehreren Beschwerdefällen wurde den Beschwerdeführern<br />

die Aufnahme in diesen Tarif, <strong>der</strong>en Leistungen dem<br />

Leistungsniveau in <strong>der</strong> gesetzlichen Krankenversicherung<br />

vergleichbar sind, abgelehnt. Die Versicherer waren <strong>der</strong><br />

Ansicht, dass die Aufnahmevoraussetzungen nicht vorliegen<br />

würden, wenn <strong>der</strong> Versicherungsnehmer bereits<br />

über einen stationären Krankenversicherungsschutz<br />

verfügt. Die <strong>BaFin</strong> wies die Versicherer darauf hin, dass<br />

Personen, die nicht über eine private Krankheitsvollversicherung,<br />

son<strong>der</strong>n nur über eine Teilversicherung verfügen,<br />

bis zum 31. Dezember 2008 Versicherungsschutz<br />

im modifizierten Standardtarif verlangen können. Die<br />

Versicherer än<strong>der</strong>ten daraufhin ihre Rechtsauffassung und<br />

boten auch den Beschwerdeführern die Aufnahme in den<br />

modifizierten Standardtarif an, die bislang lediglich im stationären<br />

Bereich privat versichert waren.<br />

5.3 Beschwerden zum Wertpapiergeschäft<br />

<strong>2007</strong> beschwerten sich Anleger in 734 Fällen zum Wertpapiergeschäft<br />

von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten (Vorjahr:<br />

669). Neben zahlreichen Anrufen beantwortete die <strong>BaFin</strong> im Berichtsjahr<br />

außerdem 223 schriftliche Anfragen zum Wertpapierhandel<br />

(Vorjahr: 226). Vor allem Anleger fragten häufig nach <strong>der</strong> Seriosität<br />

bestimmter zugelassener Unternehmen. Hierzu darf die <strong>BaFin</strong><br />

sich nicht äußern. Die <strong>BaFin</strong> beantwortete außerdem 252 Anfragen<br />

von Instituten, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten o<strong>der</strong> Anlegern<br />

zu den Gesetzesän<strong>der</strong>ungen durch das FRUG.

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