Jahresbericht der BaFin 2007
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50 III Internationales<br />
spektrecht vom Markt grundsätzlich positiv aufgenommen. Der<br />
Bericht skizziert überdies die aus Sicht von CESR erfor<strong>der</strong>lichen<br />
Maßnahmen, um die von den Marktteilnehmern beschriebenen<br />
Probleme bei <strong>der</strong> Anwendung des Prospektrechts zu lösen. Die<br />
Marktteilnehmer bemängeln insbeson<strong>der</strong>e das aufgrund national<br />
unterschiedlicher Verwaltungspraktiken bislang nicht reibungslos<br />
ablaufende Notifizierungsverfahren sowie nationale Beson<strong>der</strong>heiten<br />
bei <strong>der</strong> Auslegung des EU-Prospektrechts.<br />
Investmentfonds<br />
CESR erarbeitet wichtige<br />
Informationen für Anleger.<br />
Konsultationen zur neuen<br />
OGAW-Richtlinie.<br />
CESR hat auf Initiative <strong>der</strong> EU-Kommission das Konzept des vereinfachten<br />
Verkaufsprospekts – zukünftig Dokument mit wichtigen<br />
Informationen – überarbeitet. Das Ergebnis dieser Arbeit hat CESR<br />
in einer Empfehlung an die EU-Kommission zusammengefasst. Das<br />
Dokument soll die für die Anlageentscheidung wesentlichen Informationen<br />
vereinfacht und hervorgehoben darstellen. Die EU-Kommission<br />
wird 2008 testen, ob Privatanleger diese Informationen<br />
richtig verstehen.<br />
Die EU-Kommission hat im März <strong>2007</strong> erste Vorschläge zur Überarbeitung<br />
<strong>der</strong> OGAW-Richtlinie veröffentlicht und im April eine<br />
öffentliche Anhörung hierzu durchgeführt. Durch die Vorschläge<br />
sollen das grenzüberschreitende Notifizierungsverfahren, Fondszusammenschlüsse<br />
und das Pooling von Vermögensgegenständen<br />
vereinfacht werden. Überdies sollen danach Fonds auch grenzüberschreitend<br />
in einem an<strong>der</strong>en Mitgliedstaat aufgelegt werden können.<br />
Auf Grundlage <strong>der</strong> Konsultationen erstellt die EU-Kommission einen<br />
Richtlinienentwurf, <strong>der</strong> 2008 in den Rat eingebrachten werden soll.<br />
Ebenfalls im März hat die EU-Kommission die OGAW-Durchführungsrichtlinie<br />
zur Erwerbbarkeit von Finanzinstrumenten für Investmentfonds<br />
erlassen. Die hierzu von CESR im März und Juli <strong>2007</strong><br />
veröffentlichten Leitlinien enthalten ergänzende Ausführungen zur<br />
einheitlichen durch die Aufsichtsbehörden.<br />
IOSCO verabschiedet<br />
Bewertungsgrundsätze für<br />
Hedgefonds-Portfolios.<br />
Im November <strong>2007</strong> hat das IOSCO Technical Committee Empfehlungen<br />
zur angemessenen Bewertung für die von Hedgefonds<br />
erworbenen Vermögensgegenstände verabschiedet. Die Empfehlungen<br />
sollen einen wichtigen Beitrag zum Investorenschutz leisten.<br />
Sie richten sich in erster Linie an die international weitgehend<br />
unregulierten Hedgefonds selbst und beschreiben Techniken, die<br />
die Kontrolle, Beaufsichtigung und Unabhängigkeit im Bewertungsprozess<br />
gewährleisten sollen. Die Empfehlungen decken ein breites<br />
Spektrum von Hedgefonds hinsichtlich ihrer Größe, Organisationsform<br />
und ihres aufsichtsrechtlichen Umfeldes ab. Beson<strong>der</strong>es<br />
Augenmerk gilt dabei <strong>der</strong> Implementierung und regelmäßigen<br />
Überprüfung von internen schriftlichen Regeln für ein konsistentes<br />
Bewertungsverfahren und schlüssiges Bewertungskonzept. Aspekte<br />
<strong>der</strong> Rechnungslegung und technische Fragen zu tatsächlichen Bewertungsmodellen<br />
bleiben dagegen außen vor.