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Jahresbericht der BaFin 2007

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50 III Internationales<br />

spektrecht vom Markt grundsätzlich positiv aufgenommen. Der<br />

Bericht skizziert überdies die aus Sicht von CESR erfor<strong>der</strong>lichen<br />

Maßnahmen, um die von den Marktteilnehmern beschriebenen<br />

Probleme bei <strong>der</strong> Anwendung des Prospektrechts zu lösen. Die<br />

Marktteilnehmer bemängeln insbeson<strong>der</strong>e das aufgrund national<br />

unterschiedlicher Verwaltungspraktiken bislang nicht reibungslos<br />

ablaufende Notifizierungsverfahren sowie nationale Beson<strong>der</strong>heiten<br />

bei <strong>der</strong> Auslegung des EU-Prospektrechts.<br />

Investmentfonds<br />

CESR erarbeitet wichtige<br />

Informationen für Anleger.<br />

Konsultationen zur neuen<br />

OGAW-Richtlinie.<br />

CESR hat auf Initiative <strong>der</strong> EU-Kommission das Konzept des vereinfachten<br />

Verkaufsprospekts – zukünftig Dokument mit wichtigen<br />

Informationen – überarbeitet. Das Ergebnis dieser Arbeit hat CESR<br />

in einer Empfehlung an die EU-Kommission zusammengefasst. Das<br />

Dokument soll die für die Anlageentscheidung wesentlichen Informationen<br />

vereinfacht und hervorgehoben darstellen. Die EU-Kommission<br />

wird 2008 testen, ob Privatanleger diese Informationen<br />

richtig verstehen.<br />

Die EU-Kommission hat im März <strong>2007</strong> erste Vorschläge zur Überarbeitung<br />

<strong>der</strong> OGAW-Richtlinie veröffentlicht und im April eine<br />

öffentliche Anhörung hierzu durchgeführt. Durch die Vorschläge<br />

sollen das grenzüberschreitende Notifizierungsverfahren, Fondszusammenschlüsse<br />

und das Pooling von Vermögensgegenständen<br />

vereinfacht werden. Überdies sollen danach Fonds auch grenzüberschreitend<br />

in einem an<strong>der</strong>en Mitgliedstaat aufgelegt werden können.<br />

Auf Grundlage <strong>der</strong> Konsultationen erstellt die EU-Kommission einen<br />

Richtlinienentwurf, <strong>der</strong> 2008 in den Rat eingebrachten werden soll.<br />

Ebenfalls im März hat die EU-Kommission die OGAW-Durchführungsrichtlinie<br />

zur Erwerbbarkeit von Finanzinstrumenten für Investmentfonds<br />

erlassen. Die hierzu von CESR im März und Juli <strong>2007</strong><br />

veröffentlichten Leitlinien enthalten ergänzende Ausführungen zur<br />

einheitlichen durch die Aufsichtsbehörden.<br />

IOSCO verabschiedet<br />

Bewertungsgrundsätze für<br />

Hedgefonds-Portfolios.<br />

Im November <strong>2007</strong> hat das IOSCO Technical Committee Empfehlungen<br />

zur angemessenen Bewertung für die von Hedgefonds<br />

erworbenen Vermögensgegenstände verabschiedet. Die Empfehlungen<br />

sollen einen wichtigen Beitrag zum Investorenschutz leisten.<br />

Sie richten sich in erster Linie an die international weitgehend<br />

unregulierten Hedgefonds selbst und beschreiben Techniken, die<br />

die Kontrolle, Beaufsichtigung und Unabhängigkeit im Bewertungsprozess<br />

gewährleisten sollen. Die Empfehlungen decken ein breites<br />

Spektrum von Hedgefonds hinsichtlich ihrer Größe, Organisationsform<br />

und ihres aufsichtsrechtlichen Umfeldes ab. Beson<strong>der</strong>es<br />

Augenmerk gilt dabei <strong>der</strong> Implementierung und regelmäßigen<br />

Überprüfung von internen schriftlichen Regeln für ein konsistentes<br />

Bewertungsverfahren und schlüssiges Bewertungskonzept. Aspekte<br />

<strong>der</strong> Rechnungslegung und technische Fragen zu tatsächlichen Bewertungsmodellen<br />

bleiben dagegen außen vor.

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