Jahresbericht der BaFin 2007
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VII Querschnittsaufgaben<br />
219<br />
rungskäufer beschwerte sich jedoch kein Kreditnehmer.<br />
In seiner Entscheidung vom 27. Februar <strong>2007</strong> hat <strong>der</strong> BGH Kreditverkäufe<br />
grundsätzlich für zulässig und wirksam erklärt. 96<br />
Durch den Darlehensvertrag geht das Vertragsverhältnis in<br />
<strong>der</strong> bestehenden Form, also mit allen Rechten und Pflichten,<br />
auf den Erwerber über. We<strong>der</strong> für den Kreditnehmer noch für<br />
den Erwerber besteht ein beson<strong>der</strong>es Kündigungsrecht. Der<br />
Erwerber hat auch nicht die Möglichkeit, willkürlich Vollstreckungsmaßnahmen<br />
zu ergreifen. Dem Bankkunden steht nach<br />
<strong>der</strong> Zivilprozessordnung eine Vielzahl von Rechtsmitteln zu, um<br />
gegen unberechtigte Vollstreckungsmaßnahmen vorzugehen.<br />
Kunden können über Gegenwert<br />
von Schecks nicht sofort verfügen.<br />
Kunden beschwerten sich auch im Berichtsjahr wie<strong>der</strong> darüber,<br />
dass sie über den Gegenwert eines eingereichten Schecks erst<br />
nach Ablauf einer gewissen Frist – oft zehn Bankarbeitstage – verfügen<br />
können.<br />
Die Institute begründen die Verfügungssperre wie folgt: Kommt <strong>der</strong><br />
Scheck unbezahlt zurück und besteht für die Belastung kein hinreichendes<br />
Guthaben o<strong>der</strong> keine hinreichende Kreditlinie, könne das<br />
Institut nur schwerlich den entstandenen Sollsaldo einziehen. Die<br />
<strong>BaFin</strong> hält es daher für durchaus nachvollziehbar und angemessen,<br />
wenn die Kreditinstitute sich eine gewisse Frist vorbehalten.<br />
Im Berichtsjahr beschwerte sich jedoch ein Kunde darüber, dass<br />
er erst nach einer Verfügungssperre von 28 Tagen über den Gegenwert<br />
des Schecks verfügen konnte. Der Kunde hielt diese lange<br />
Frist für unangemessen, zumal er erst zu spät auf die beson<strong>der</strong>e<br />
Frist aufmerksam gemacht worden sei. Die Sparkasse wies darauf<br />
hin, dass hier <strong>der</strong> Scheck auf eine franz ösische Bank eingereicht<br />
wurde. Die Rückbelastung eines Schecks auf eine französische<br />
Bank könne jedoch <strong>der</strong>art lange dauern. Das Kreditinstitut bot dem<br />
Kunden an, ihn nach Vorlage aussagekräftiger Unterlagen zur Beurteilung<br />
<strong>der</strong> Bonität verfügen zu lassen. Der Kunde wollte aber diese<br />
Unterlagen nicht einreichen.<br />
Interne Kreditlimite erhöhen Gefahr<br />
missbräuchlicher Verfügungen.<br />
Im Berichtsjahr erreichte die <strong>BaFin</strong> die erste Beschwerde eines<br />
Kunden, <strong>der</strong> tatsächlich durch das Ausspähen von geheimen Kontendaten<br />
mit Hilfe getarnter Emails – dem so genannten Phishing<br />
– geschädigt wurde.<br />
Die Beschwerde verdeutlicht folgendes Problem: Vergibt ein Institut<br />
ein zu großzügiges internes Limit, das deutlich über die eingeräumte<br />
Kreditlinie hinaus geht, kann dies bei unberechtigter Nutzung<br />
des Kontos zu einem weitergehenden Schaden führen.<br />
Die <strong>BaFin</strong> wies in dem Beschwerdefall das Kreditinstitut darauf hin,<br />
dass sie interne Limite für unbedenklich erachte, soweit sie kurzfristige<br />
und relativ geringfügige Spitzenbelastungen auffangen. Zu<br />
hohe Limite führen jedoch bei missbräuchlicher Verwendung des<br />
96<br />
Az.: XI ZR 195/05.