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Jahresbericht der BaFin 2007

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VII Querschnittsaufgaben<br />

219<br />

rungskäufer beschwerte sich jedoch kein Kreditnehmer.<br />

In seiner Entscheidung vom 27. Februar <strong>2007</strong> hat <strong>der</strong> BGH Kreditverkäufe<br />

grundsätzlich für zulässig und wirksam erklärt. 96<br />

Durch den Darlehensvertrag geht das Vertragsverhältnis in<br />

<strong>der</strong> bestehenden Form, also mit allen Rechten und Pflichten,<br />

auf den Erwerber über. We<strong>der</strong> für den Kreditnehmer noch für<br />

den Erwerber besteht ein beson<strong>der</strong>es Kündigungsrecht. Der<br />

Erwerber hat auch nicht die Möglichkeit, willkürlich Vollstreckungsmaßnahmen<br />

zu ergreifen. Dem Bankkunden steht nach<br />

<strong>der</strong> Zivilprozessordnung eine Vielzahl von Rechtsmitteln zu, um<br />

gegen unberechtigte Vollstreckungsmaßnahmen vorzugehen.<br />

Kunden können über Gegenwert<br />

von Schecks nicht sofort verfügen.<br />

Kunden beschwerten sich auch im Berichtsjahr wie<strong>der</strong> darüber,<br />

dass sie über den Gegenwert eines eingereichten Schecks erst<br />

nach Ablauf einer gewissen Frist – oft zehn Bankarbeitstage – verfügen<br />

können.<br />

Die Institute begründen die Verfügungssperre wie folgt: Kommt <strong>der</strong><br />

Scheck unbezahlt zurück und besteht für die Belastung kein hinreichendes<br />

Guthaben o<strong>der</strong> keine hinreichende Kreditlinie, könne das<br />

Institut nur schwerlich den entstandenen Sollsaldo einziehen. Die<br />

<strong>BaFin</strong> hält es daher für durchaus nachvollziehbar und angemessen,<br />

wenn die Kreditinstitute sich eine gewisse Frist vorbehalten.<br />

Im Berichtsjahr beschwerte sich jedoch ein Kunde darüber, dass<br />

er erst nach einer Verfügungssperre von 28 Tagen über den Gegenwert<br />

des Schecks verfügen konnte. Der Kunde hielt diese lange<br />

Frist für unangemessen, zumal er erst zu spät auf die beson<strong>der</strong>e<br />

Frist aufmerksam gemacht worden sei. Die Sparkasse wies darauf<br />

hin, dass hier <strong>der</strong> Scheck auf eine franz ösische Bank eingereicht<br />

wurde. Die Rückbelastung eines Schecks auf eine französische<br />

Bank könne jedoch <strong>der</strong>art lange dauern. Das Kreditinstitut bot dem<br />

Kunden an, ihn nach Vorlage aussagekräftiger Unterlagen zur Beurteilung<br />

<strong>der</strong> Bonität verfügen zu lassen. Der Kunde wollte aber diese<br />

Unterlagen nicht einreichen.<br />

Interne Kreditlimite erhöhen Gefahr<br />

missbräuchlicher Verfügungen.<br />

Im Berichtsjahr erreichte die <strong>BaFin</strong> die erste Beschwerde eines<br />

Kunden, <strong>der</strong> tatsächlich durch das Ausspähen von geheimen Kontendaten<br />

mit Hilfe getarnter Emails – dem so genannten Phishing<br />

– geschädigt wurde.<br />

Die Beschwerde verdeutlicht folgendes Problem: Vergibt ein Institut<br />

ein zu großzügiges internes Limit, das deutlich über die eingeräumte<br />

Kreditlinie hinaus geht, kann dies bei unberechtigter Nutzung<br />

des Kontos zu einem weitergehenden Schaden führen.<br />

Die <strong>BaFin</strong> wies in dem Beschwerdefall das Kreditinstitut darauf hin,<br />

dass sie interne Limite für unbedenklich erachte, soweit sie kurzfristige<br />

und relativ geringfügige Spitzenbelastungen auffangen. Zu<br />

hohe Limite führen jedoch bei missbräuchlicher Verwendung des<br />

96<br />

Az.: XI ZR 195/05.

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