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8 Mögliche Ziele und Massnahmen in der Schweiz<<strong>br</strong> />

8.1 Mögliche Ziele<<strong>br</strong> />

Ziel 1: Datenlage<<strong>br</strong> />

Die Datenlage zu Prostitution und Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung wird verbessert.<<strong>br</strong> />

Ziel 2: Gesundheit – Risikominimierung<<strong>br</strong> />

Der Zugang von Prostituierten zur Gesundheitsvorsorge wird verbessert.<<strong>br</strong> />

Ziel 3: Gewalt/Straftaten – Risikominimierung<<strong>br</strong> />

Das Risiko von Prostituierten, Opfer von Gewalt und/oder einer Straftat zu werden, wird minimiert.<<strong>br</strong> />

Ziel 4: Rahmenbedingungen<<strong>br</strong> />

Der Schutz der Prostituierten wird mittels gesetzlicher Regelungen gestärkt; die Prostitution wird<<strong>br</strong> />

dadurch reduziert oder es wird zumindest keine Ausdehnung gefördert.<<strong>br</strong> />

Ziel 5: Bekämpfung von Miss<strong>br</strong>äuchen<<strong>br</strong> />

Konkrete Massnahmen werden geprüft und umgesetzt, um Miss<strong>br</strong>äuche in der Prostitution sowie den<<strong>br</strong> />

Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung wirksamer zu bekämpfen.<<strong>br</strong> />

8.2 Katalog von Massnahmen zur Erfüllung der jeweiligen Ziele<<strong>br</strong> />

Nachfolgend werden verschiedene Massnahmen aufgezählt, welche von den Kantonen, aus Erfahrungen<<strong>br</strong> />

anderer Länder oder aus den Empfehlungen des Berichts Hil<strong>ber</strong> stammen. Sie werden für die beiden<<strong>br</strong> />

Phänomene Prostitution und Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung separat aufgeführt, auch<<strong>br</strong> />

wenn einige Massnahmen zur Bekämpfung von Problemen in beiden Bereichen hilfreich sein können.<<strong>br</strong> />

Für das Ergreifen möglicher Massnahmen sind - gestützt auf die heutige Kompetenzverteilung zwischen<<strong>br</strong> />

den Kantonen und dem Bund - grundsätzlich die Kantone zuständig (siehe auch Kapitel 2.5 und<<strong>br</strong> />

2.6 sowie Subsidiaritätsprinzip). Dies gilt sowohl für die Bereiche Gesundheit, Gewer<strong>ber</strong>egelung als<<strong>br</strong> />

auch Strafverfolgung. Nachfolgend sind diejenigen Massnahmen gekennzeichnet ( + ), für deren Umsetzung<<strong>br</strong> />

heute der Bund zuständig ist:<<strong>br</strong> />

8.2.1 Prostitution<<strong>br</strong> />

8.2.1.1 Prävention<<strong>br</strong> />

1. Schweizweite Aktionen (z. B. zur Bekämpfung der Gewalt)<<strong>br</strong> />

2. Erhöhung des Mindestalters (heute: 18 Jahre) +<<strong>br</strong> />

3. Aufklärungsarbeit in den Schulen zu Gefahren und Risiken der Prostitution<<strong>br</strong> />

4. Schaffen einer/mehrerer Fachstelle/n Prostitution<<strong>br</strong> />

5. Einschränkung erotischer Werbung (z. B. im öffentlichen Raum, Anpreisen ungeschützter Sexpraktiken,<<strong>br</strong> />

Art und Weise der Anpreisung)<<strong>br</strong> />

6. Beratungs- und Informationsangebote (z. B. Kurs zur Sensibilisierung der Prostituierten zu<<strong>br</strong> />

gesundheitlichen und <strong>ber</strong>uflichen Risiken inklusive der Problematik „Menschenhandel“;<<strong>br</strong> />

Rechts<strong>ber</strong>atung, insbesondere ü<strong>ber</strong> vertragliche Ansprüche)<<strong>br</strong> />

7. Pflicht zum Aufhängen eines Schildes mit den Safer Sex-Regeln in Etablissements<<strong>br</strong> />

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