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8 Mögliche Ziele und Massnahmen in der Schweiz<<strong>br</strong> />
8.1 Mögliche Ziele<<strong>br</strong> />
Ziel 1: Datenlage<<strong>br</strong> />
Die Datenlage zu Prostitution und Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung wird verbessert.<<strong>br</strong> />
Ziel 2: Gesundheit – Risikominimierung<<strong>br</strong> />
Der Zugang von Prostituierten zur Gesundheitsvorsorge wird verbessert.<<strong>br</strong> />
Ziel 3: Gewalt/Straftaten – Risikominimierung<<strong>br</strong> />
Das Risiko von Prostituierten, Opfer von Gewalt und/oder einer Straftat zu werden, wird minimiert.<<strong>br</strong> />
Ziel 4: Rahmenbedingungen<<strong>br</strong> />
Der Schutz der Prostituierten wird mittels gesetzlicher Regelungen gestärkt; die Prostitution wird<<strong>br</strong> />
dadurch reduziert oder es wird zumindest keine Ausdehnung gefördert.<<strong>br</strong> />
Ziel 5: Bekämpfung von Miss<strong>br</strong>äuchen<<strong>br</strong> />
Konkrete Massnahmen werden geprüft und umgesetzt, um Miss<strong>br</strong>äuche in der Prostitution sowie den<<strong>br</strong> />
Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung wirksamer zu bekämpfen.<<strong>br</strong> />
8.2 Katalog von Massnahmen zur Erfüllung der jeweiligen Ziele<<strong>br</strong> />
Nachfolgend werden verschiedene Massnahmen aufgezählt, welche von den Kantonen, aus Erfahrungen<<strong>br</strong> />
anderer Länder oder aus den Empfehlungen des Berichts Hil<strong>ber</strong> stammen. Sie werden für die beiden<<strong>br</strong> />
Phänomene Prostitution und Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung separat aufgeführt, auch<<strong>br</strong> />
wenn einige Massnahmen zur Bekämpfung von Problemen in beiden Bereichen hilfreich sein können.<<strong>br</strong> />
Für das Ergreifen möglicher Massnahmen sind - gestützt auf die heutige Kompetenzverteilung zwischen<<strong>br</strong> />
den Kantonen und dem Bund - grundsätzlich die Kantone zuständig (siehe auch Kapitel 2.5 und<<strong>br</strong> />
2.6 sowie Subsidiaritätsprinzip). Dies gilt sowohl für die Bereiche Gesundheit, Gewer<strong>ber</strong>egelung als<<strong>br</strong> />
auch Strafverfolgung. Nachfolgend sind diejenigen Massnahmen gekennzeichnet ( + ), für deren Umsetzung<<strong>br</strong> />
heute der Bund zuständig ist:<<strong>br</strong> />
8.2.1 Prostitution<<strong>br</strong> />
8.2.1.1 Prävention<<strong>br</strong> />
1. Schweizweite Aktionen (z. B. zur Bekämpfung der Gewalt)<<strong>br</strong> />
2. Erhöhung des Mindestalters (heute: 18 Jahre) +<<strong>br</strong> />
3. Aufklärungsarbeit in den Schulen zu Gefahren und Risiken der Prostitution<<strong>br</strong> />
4. Schaffen einer/mehrerer Fachstelle/n Prostitution<<strong>br</strong> />
5. Einschränkung erotischer Werbung (z. B. im öffentlichen Raum, Anpreisen ungeschützter Sexpraktiken,<<strong>br</strong> />
Art und Weise der Anpreisung)<<strong>br</strong> />
6. Beratungs- und Informationsangebote (z. B. Kurs zur Sensibilisierung der Prostituierten zu<<strong>br</strong> />
gesundheitlichen und <strong>ber</strong>uflichen Risiken inklusive der Problematik „Menschenhandel“;<<strong>br</strong> />
Rechts<strong>ber</strong>atung, insbesondere ü<strong>ber</strong> vertragliche Ansprüche)<<strong>br</strong> />
7. Pflicht zum Aufhängen eines Schildes mit den Safer Sex-Regeln in Etablissements<<strong>br</strong> />
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