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den zunehmenden Einfluss von Internet und Mobiltelefonie zurückgeführt werden könne. 267<<strong>br</strong> />
Neuregelung<<strong>br</strong> />
Die wesentlichen Punkte, welche in einem neuen Gesetzesentwurf aufgenommen wurden, sind: 268<<strong>br</strong> />
- Alle Formen der Prostitution (nicht nur Bordelle) werden unter Bewilligungspflicht gestellt.<<strong>br</strong> />
- Es besteht eine Registrierungspflicht für alle Prostituierten (Erfassung in einem nationalen Register<<strong>br</strong> />
und Abgabe einer Erkennungskarte, welche gegenü<strong>ber</strong> Freiern, Bordellbetrei<strong>ber</strong>n und<<strong>br</strong> />
bei Polizeikontrollen vorzuweisen ist; Eigenwerbung im Internet und in Printmedien ist nur<<strong>br</strong> />
mit dieser Erkennungsnummer möglich).<<strong>br</strong> />
- Die Freier von illegal arbeitenden Prostituierten werden bestraft.<<strong>br</strong> />
- Die Gemeinden können eine „zero-option“ einführen, d.h. keine Bordelle auf ihrem Grund bewilligen.<<strong>br</strong> />
Diese Massnahmen in den Niederlanden sind Teil des sogenannten „Barrier Systems“. Dieses System<<strong>br</strong> />
besteht aus einer Reihe von gesetzlichen und administrativen Anforderungen, welche die Gesundheit,<<strong>br</strong> />
die Sicherheit und weitere Aspekte betreffen und den Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung in<<strong>br</strong> />
den Niederlanden erschweren sollen. Dies soll beispielsweise mit der Anhebung des gesetzlichen Mindestalters<<strong>br</strong> />
für den möglichen Einstieg in die Prostitution von 18 auf 21 Jahre erreicht werden. Im Weiteren<<strong>br</strong> />
sollen die Prostituierten, die sich registrieren lassen, ü<strong>ber</strong> gute Sprachkenntnisse in Niederländisch,<<strong>br</strong> />
Englisch, Deutsch oder Spanisch verfügen. Diese Massnahmen zielen insgesamt darauf ab,<<strong>br</strong> />
mehr Selbstbestimmung in der Prostitution zu garantieren und das Ausbeutungsrisiko zu minimieren.<<strong>br</strong> />
Jemand, der in einem reiferen Alter in die Prostitution einsteigt und aufgrund entsprechender Sprachkenntnisse<<strong>br</strong> />
ohne Hilfe anderer kommunizieren, und sich auch ü<strong>ber</strong> Hilfsangebote selbst informieren<<strong>br</strong> />
kann, ist weniger dem Risiko ausgesetzt, in Abhängigkeitsverhältnisse zu geraten und von einem Zuhälter<<strong>br</strong> />
ausgebeutet zu werden.<<strong>br</strong> />
Der Gesetzesentwurf zur Regulierung der Prostitution und zur Bekämpfung von Missständen sieht<<strong>br</strong> />
weiter vor, die Betrei<strong>ber</strong> von Prostitutionsbetrieben zu verpflichten, bei der zuständigen Gemeinde<<strong>br</strong> />
eine Genehmigung zu beantragen. Die Betrei<strong>ber</strong> sollen in die Pflicht genommen werden, indem eine<<strong>br</strong> />
Genehmigung nur erteilt wird, wenn bestimmte Vorschriften zum Schutz der Prostituierten eingehalten<<strong>br</strong> />
werden. 269 Der Gesetzesentwurf war Ende 2014 noch nicht verabschiedet. 270<<strong>br</strong> />
6.4.2.2 Menschenhandel<<strong>br</strong> />
Eines der wesentlichen Ziele der Gesetzesänderung im Jahr 2000 war, den Menschenhandel besser bekämpfen<<strong>br</strong> />
zu können. Dies konnte nicht wie erwartet umgesetzt werden. Kritiker des im Jahr 2000 eingeführten<<strong>br</strong> />
Systems <strong>br</strong>ingen an, dieses habe für Prostituierte aus den EU-Staaten Vorteile ge<strong>br</strong>acht,<<strong>br</strong> />
nicht jedoch illegalen Migranten und Migrantinnen sowie anderen „unerwünschten“ Personen, die nun<<strong>br</strong> />
mehr in den Untergrund gedrängt würden – und damit auch mehr der Gewalt und Ausbeutung ausgesetzt<<strong>br</strong> />
seien. 271 Ein wesentlicher Aspekt sei zudem, dass mit dem Bordellverbot gleichzeitig das Verbot<<strong>br</strong> />
der Zuhälterei abgeschafft worden sei. Dies bedeutet, dass Zuhälter nur noch für den Straftatbestand<<strong>br</strong> />
des Menschenhandels belangt werden können. 272 Seit ca. 2006 sei es zu einer massiven Zunahme der<<strong>br</strong> />
Fälle von Menschenhandel gekommen. Die Behörden begannen in der Folge den Prostitutions<strong>ber</strong>eich<<strong>br</strong> />
267<<strong>br</strong> />
Prostitution: A Review of Legislation in Selected Countries“(S. 12), 2011, Li<strong>br</strong>ary of Parliament.<<strong>br</strong> />
268<<strong>br</strong> />
Wet regulering <strong>prost</strong>itutie en bestrijding misstanden seks<strong>br</strong>anche.<<strong>br</strong> />
269<<strong>br</strong> />
Veröffentlichung des niederländischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten „FAQ Prostitution 2012“.<<strong>br</strong> />
270<<strong>br</strong> />
Zum Stand siehe: wetsvoorstellen/2012/11/01/wet-regulering-<strong>prost</strong>itutie-en-bestrijding-misstanden-seks<strong>br</strong>anche.<<strong>br</strong> />
271<<strong>br</strong> />
Li<strong>br</strong>ary of Parliament, S. 11.<<strong>br</strong> />
272<<strong>br</strong> />
Huisman/Kleemans, S. 219.<<strong>br</strong> />
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