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8.2.1.5 Verbesserung der Datenlage<<strong>br</strong> />

1. Mehr <strong>br</strong>eit angelegte, schweizweite Studien (z. B. zur Bedeutung der neuen Medien)<<strong>br</strong> />

2. Statistiken verbessern (z. B. einheitliche Erhebungen zur Prostitution durch alle Kantone, Aufschlüsselung<<strong>br</strong> />

nach Ausbeutungsform von Menschenhandel in der polizeilichen Kriminalstatistik)<<strong>br</strong> />

+<<strong>br</strong> />

8.2.2 Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung<<strong>br</strong> />

8.2.2.1 Verbesserung der Datenlage<<strong>br</strong> />

1. Mehr <strong>br</strong>eit angelegte, schweizweite Studien +<<strong>br</strong> />

2. Statistiken verbessern (z. B. Einheitliche Erhebungen zur Prostitution durch alle Kantone,<<strong>br</strong> />

Aufschlüsselung nach Ausbeutungsform von Menschenhandel in der polizeilichen Kriminalstatistik)<<strong>br</strong> />

+<<strong>br</strong> />

8.2.2.2 Prävention<<strong>br</strong> />

1. Info<strong>br</strong>oschüren in den Herkunftsländern von Opfern +<<strong>br</strong> />

2. Bewilligungs- oder Meldesystem für Prostituierte als „Filter“<<strong>br</strong> />

3. Finanzielle Unterstützung von NGOs, die in diesem Bereich tätig sind +<<strong>br</strong> />

4. Einschränkung bestimmter Arten von Werbung (z. B. für ungeschützte Sexualpraktiken oder<<strong>br</strong> />

Flatrate)<<strong>br</strong> />

5. Einschränkung des offenen Strassenstrichs<<strong>br</strong> />

6. Systematische Analyse und Kontrolle der Werbung in den elektronischen Medien und in den<<strong>br</strong> />

Printmedien durch die Polizei<<strong>br</strong> />

7. Regelmässiges Aufsuchen der Prostituierten durch die Polizei und NGOs<<strong>br</strong> />

8.2.2.3 Repression und Kontrolle<<strong>br</strong> />

1. Zusätzliche finanzielle und personelle Ressourcen für einschlägige Ermittlungen<<strong>br</strong> />

2. Aus- und Weiterbildungsangebote für Polizei und Justiz +<<strong>br</strong> />

3. Spezialisierte Ermittlungsgruppen bei Polizei und Staatsanwaltschaften<<strong>br</strong> />

4. Zusammenarbeit geschulter Vernehmungsspezialisten der Polizei mit Fachstellen (Opferhilfestellen,<<strong>br</strong> />

NGOs)<<strong>br</strong> />

5. Anzeigepflicht von Freiern bei Indizien für Menschenhandel +<<strong>br</strong> />

6. Fakultative Bundeskompetenz zur effizienteren Bekämpfung von Menschenhandel zur sexuellen<<strong>br</strong> />

Ausbeutung<<strong>br</strong> />

7. Koordinierte „Spiegelverfahren“ gegen mutmassliche Täter sowohl im Herkunftsstaat des Opfers<<strong>br</strong> />

als auch in der Schweiz<<strong>br</strong> />

8. Sex-Kaufverbot, Verbot der Prostitution oder Einschränkung bestimmter Praktiken +<<strong>br</strong> />

9. Internationale Abkommen, welche die Zusammenarbeit der Behörden vereinfachen +<<strong>br</strong> />

10. Koordinierte, gesamtschweizerische Razzien +<<strong>br</strong> />

8.2.2.4 Schadensminderung/Wiedereingliederung/Therapie<<strong>br</strong> />

1. Rückkehrhilfe<<strong>br</strong> />

2. Beratende Fachstelle<<strong>br</strong> />

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