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mehrheitlich aus Ost- und Südosteuropa (Ungarn, Rumänien und Bulgarien), Thailand, Westafrika (Nigeria)<<strong>br</strong> />

sowie Lateinamerika (Brasilien und Dominikanische Republik). Zunehmend werden auch in der<<strong>br</strong> />

Schweiz Fälle von Ausbeutung der Arbeitskraft bekannt. So ist etwa der Einsatz von Kindern und Erwachsenen<<strong>br</strong> />

in der organisierten Bettelei oder zum Zweck des Taschen- und Ladendiebstahls ebenfalls<<strong>br</strong> />

eine Ausbeutung der Arbeitskraft. Bestätigte Fälle von Menschenhandel zum Zweck der Organentnahme<<strong>br</strong> />

sind in der Schweiz nicht bekannt.<<strong>br</strong> />

Die Rechtslage in der Schweiz<<strong>br</strong> />

In der Schweiz wird Menschenhandel seit dem 1. Dezem<strong>ber</strong> 2006 im Strafgesetzbuch (StGB) durch Art.<<strong>br</strong> />

182 unter Strafe gestellt. Dieser Artikel ersetzt den früheren Art. 196 StGB, der lediglich den Menschenhandel<<strong>br</strong> />

zum Zwecke der sexuellen Ausbeutung erfasste. Art. 182 StGB stellt alle Formen des Menschenhandels<<strong>br</strong> />

gemäss der oben genannten internationalen Definition unter Strafe. Es genügt der einmalige<<strong>br</strong> />

Handel mit nur einer Person für die Strafbarkeit. Die Strafandrohung beträgt Freiheitsentzug bis zu 20<<strong>br</strong> />

Jahren. Mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr wird bestraft, wenn das Opfer unmündig ist oder der<<strong>br</strong> />

Menschenhandel gewerbsmässig erfolgt. Beim Menschenhandel ist die etwaige Zustimmung des Opfers<<strong>br</strong> />

unerheblich, wenn dafür seine wirtschaftliche Notlage ausgenutzt wurde. Während Art. 182 StGB den<<strong>br</strong> />

Handel mit Menschen unter Strafe stellt, verbietet Art. 195 StGB die Förderung der Prostitution. Damit<<strong>br</strong> />

werden Zwangsverhältnisse geahndet, die bezwecken, dass eine Person gegen ihren Willen der Prostitution<<strong>br</strong> />

zugeführt wird oder in ihr verbleibt.<<strong>br</strong> />

Strafverfolgung in Zahlen<<strong>br</strong> />

Laut der polizeilichen Kriminalstatistik 289 wurden in den Jahren 2009 bis 2012 jeweils zwischen 45 und<<strong>br</strong> />

78 Straftaten von Menschenhandel (Art. 182 StGB) und zwischen 69 und 148 Straftaten von Förderung<<strong>br</strong> />

der Prostitution (Art. 195 StGB) erfasst.<<strong>br</strong> />

Polizeiliche Kriminalstatistik PKS (Anzahl erfasster Straftaten, Stand Novem<strong>ber</strong> 2013)<<strong>br</strong> />

(Quelle: Bundesamt für Statistik,<<strong>br</strong> />

Polizeiliche Kriminalstatistik PKS)<<strong>br</strong> />

2009<<strong>br</strong> />

2010<<strong>br</strong> />

2011<<strong>br</strong> />

2012<<strong>br</strong> />

2013<<strong>br</strong> />

Menschenhandel<<strong>br</strong> />

(Art. 182 StGB)<<strong>br</strong> />

50 52 45 78 61<<strong>br</strong> />

Förderung der Prostitution<<strong>br</strong> />

(Art 195 StGB)<<strong>br</strong> />

104 99 69 148 86<<strong>br</strong> />

Zwischen 2000 und 2012 wurden jährlich jeweils zwischen 2 und 13 Verurteilungen wegen Menschenhandels<<strong>br</strong> />

sowie zwischen 7 und 26 Verurteilungen wegen Förderung der Prostitution rechtskräftig.<<strong>br</strong> />

289<<strong>br</strong> />

Die polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) stellt die erfassten Straftaten für die ganze Schweiz einheitlich dar. Die Angaben<<strong>br</strong> />

sind ab dem Jahr 2009 verfügbar.<<strong>br</strong> />

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