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Fälle zu erforschen. 160 Die Machbarkeitsstudie schlug im Ergebnis die Durchführung von drei<<strong>br</strong> />
verschiedenen Studien zur Erforschung von Menschenhandel vor. Die KSMM hat in der Folge<<strong>br</strong> />
die Universität Neuenburg beauftragt, die Charakteristiken des Menschenhandels zum Zweck<<strong>br</strong> />
der Ausbeutung der Arbeitskraft in vier Kantonen zu identifizieren. Das Resultat wird per<<strong>br</strong> />
Herbst 2015 vorliegen.<<strong>br</strong> />
5.2 Aktuelle Massnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel<<strong>br</strong> />
Die Massnahmen der Schweiz gegen das Phänomen Menschenhandel <strong>ber</strong>uhen auf den vier Säulen<<strong>br</strong> />
Prävention, Strafverfolgung, Opferschutz und Partnerschaft. Diese vier Handlungsfelder bilden die<<strong>br</strong> />
Ausgangspunkte aller strategischen Ü<strong>ber</strong>legungen gegen Menschenhandel. Damit wird eine vielschichtige<<strong>br</strong> />
Vorgehensweise gegen den Handel mit und die Ausbeutung von Menschen angestrebt. 161<<strong>br</strong> />
Im Folgenden werden einige der <strong>ber</strong>eits getroffenen Massnahmen dargestellt. Für eine umfassende<<strong>br</strong> />
Ü<strong>ber</strong>sicht aller Massnahmen wird auf den NAP verwiesen.<<strong>br</strong> />
Ratifizierung von Ü<strong>ber</strong>einkommen des Europarats<<strong>br</strong> />
Die Ratifizierung des Ü<strong>ber</strong>einkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels und<<strong>br</strong> />
der Erlass des Bundesgesetzes ü<strong>ber</strong> den ausserprozessualen Zeugenschutz (siehe unten) bilden die<<strong>br</strong> />
jüngsten Meilensteine einer umfassenden Gesetzgebung gegen das Phänomen Menschenhandel in der<<strong>br</strong> />
Schweiz. Am 23. Dezem<strong>ber</strong> 2011 wurden die Vorlagen vom Parlament verabschiedet.<<strong>br</strong> />
Im Rahmen der Ratifizierung des Ü<strong>ber</strong>einkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller<<strong>br</strong> />
Ausbeutung und sexuellem Miss<strong>br</strong>auch wurden namentlich die Inanspruchnahme sexueller<<strong>br</strong> />
Dienste von Minderjährigen gegen Entgelt und die Förderung der Prostitution Minderjähriger strafbar<<strong>br</strong> />
erklärt. Die entsprechenden Änderungen des StGB traten am 1. Juli 2014 in Kraft.<<strong>br</strong> />
Bundesgesetz ü<strong>ber</strong> den ausserprozessualen Zeugenschutz<<strong>br</strong> />
Das Bundesgesetz ü<strong>ber</strong> den ausserprozessualen Zeugenschutz (ZeugSG; SR 312.2) und die Verordnung<<strong>br</strong> />
ü<strong>ber</strong> den ausserprozessualen Zeugenschutz (ZeugSV; SR 312.21) wurden am 1. Januar 2013 in<<strong>br</strong> />
Kraft gesetzt. Damit erfüllt die Schweiz sämtliche Anforderungen des Ü<strong>ber</strong>einkommens des Europarates<<strong>br</strong> />
zur Bekämpfung des Menschenhandels. Das neue Gesetz erlaubt es, Zeuginnen und Zeugen in<<strong>br</strong> />
Strafverfahren des Bundes und der Kantone auch ausserhalb der eigentlichen Verfahrenshandlungen<<strong>br</strong> />
und nach Abschluss des Verfahrens zu schützen. Zuständig dafür ist eine eigens dazu geschaffene nationale<<strong>br</strong> />
Zeugenschutzstelle. Der Schutz der Opfer, Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren wird in<<strong>br</strong> />
den kantonalen Strafprozessordnungen und seit Januar 2011 durch die Art. 149 ff. der Schweizerischen<<strong>br</strong> />
Strafprozessordnung (StPO) gewährleistet.<<strong>br</strong> />
Verordnung gegen Menschenhandel<<strong>br</strong> />
Am 1. Januar 2014 ist die Verordnung ü<strong>ber</strong> Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang<<strong>br</strong> />
mit Menschenhandel (Verordnung gegen Menschenhandel; SR 311.039.3) in Kraft getreten. Gestützt<<strong>br</strong> />
auf diese Verordnung kann der Bund Organisationen des öffentlichen wie auch des privaten<<strong>br</strong> />
Rechts mit Sitz in der Schweiz Finanzhilfen zur Durchführung von Präventivmassnahmen gegen Menschenhandel<<strong>br</strong> />
gewähren.<<strong>br</strong> />
160<<strong>br</strong> />
SKMR-Studie.<<strong>br</strong> />
161<<strong>br</strong> />
Die strategischen Massnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels in der Schweiz seit 2001 finden sich zusammengefasst im KSMM-<<strong>br</strong> />
Fact Sheet (Anhang 4).<<strong>br</strong> />
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