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Fälle zu erforschen. 160 Die Machbarkeitsstudie schlug im Ergebnis die Durchführung von drei<<strong>br</strong> />

verschiedenen Studien zur Erforschung von Menschenhandel vor. Die KSMM hat in der Folge<<strong>br</strong> />

die Universität Neuenburg beauftragt, die Charakteristiken des Menschenhandels zum Zweck<<strong>br</strong> />

der Ausbeutung der Arbeitskraft in vier Kantonen zu identifizieren. Das Resultat wird per<<strong>br</strong> />

Herbst 2015 vorliegen.<<strong>br</strong> />

5.2 Aktuelle Massnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandel<<strong>br</strong> />

Die Massnahmen der Schweiz gegen das Phänomen Menschenhandel <strong>ber</strong>uhen auf den vier Säulen<<strong>br</strong> />

Prävention, Strafverfolgung, Opferschutz und Partnerschaft. Diese vier Handlungsfelder bilden die<<strong>br</strong> />

Ausgangspunkte aller strategischen Ü<strong>ber</strong>legungen gegen Menschenhandel. Damit wird eine vielschichtige<<strong>br</strong> />

Vorgehensweise gegen den Handel mit und die Ausbeutung von Menschen angestrebt. 161<<strong>br</strong> />

Im Folgenden werden einige der <strong>ber</strong>eits getroffenen Massnahmen dargestellt. Für eine umfassende<<strong>br</strong> />

Ü<strong>ber</strong>sicht aller Massnahmen wird auf den NAP verwiesen.<<strong>br</strong> />

Ratifizierung von Ü<strong>ber</strong>einkommen des Europarats<<strong>br</strong> />

Die Ratifizierung des Ü<strong>ber</strong>einkommens des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels und<<strong>br</strong> />

der Erlass des Bundesgesetzes ü<strong>ber</strong> den ausserprozessualen Zeugenschutz (siehe unten) bilden die<<strong>br</strong> />

jüngsten Meilensteine einer umfassenden Gesetzgebung gegen das Phänomen Menschenhandel in der<<strong>br</strong> />

Schweiz. Am 23. Dezem<strong>ber</strong> 2011 wurden die Vorlagen vom Parlament verabschiedet.<<strong>br</strong> />

Im Rahmen der Ratifizierung des Ü<strong>ber</strong>einkommens des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller<<strong>br</strong> />

Ausbeutung und sexuellem Miss<strong>br</strong>auch wurden namentlich die Inanspruchnahme sexueller<<strong>br</strong> />

Dienste von Minderjährigen gegen Entgelt und die Förderung der Prostitution Minderjähriger strafbar<<strong>br</strong> />

erklärt. Die entsprechenden Änderungen des StGB traten am 1. Juli 2014 in Kraft.<<strong>br</strong> />

Bundesgesetz ü<strong>ber</strong> den ausserprozessualen Zeugenschutz<<strong>br</strong> />

Das Bundesgesetz ü<strong>ber</strong> den ausserprozessualen Zeugenschutz (ZeugSG; SR 312.2) und die Verordnung<<strong>br</strong> />

ü<strong>ber</strong> den ausserprozessualen Zeugenschutz (ZeugSV; SR 312.21) wurden am 1. Januar 2013 in<<strong>br</strong> />

Kraft gesetzt. Damit erfüllt die Schweiz sämtliche Anforderungen des Ü<strong>ber</strong>einkommens des Europarates<<strong>br</strong> />

zur Bekämpfung des Menschenhandels. Das neue Gesetz erlaubt es, Zeuginnen und Zeugen in<<strong>br</strong> />

Strafverfahren des Bundes und der Kantone auch ausserhalb der eigentlichen Verfahrenshandlungen<<strong>br</strong> />

und nach Abschluss des Verfahrens zu schützen. Zuständig dafür ist eine eigens dazu geschaffene nationale<<strong>br</strong> />

Zeugenschutzstelle. Der Schutz der Opfer, Zeuginnen und Zeugen in Strafverfahren wird in<<strong>br</strong> />

den kantonalen Strafprozessordnungen und seit Januar 2011 durch die Art. 149 ff. der Schweizerischen<<strong>br</strong> />

Strafprozessordnung (StPO) gewährleistet.<<strong>br</strong> />

Verordnung gegen Menschenhandel<<strong>br</strong> />

Am 1. Januar 2014 ist die Verordnung ü<strong>ber</strong> Massnahmen zur Verhütung von Straftaten im Zusammenhang<<strong>br</strong> />

mit Menschenhandel (Verordnung gegen Menschenhandel; SR 311.039.3) in Kraft getreten. Gestützt<<strong>br</strong> />

auf diese Verordnung kann der Bund Organisationen des öffentlichen wie auch des privaten<<strong>br</strong> />

Rechts mit Sitz in der Schweiz Finanzhilfen zur Durchführung von Präventivmassnahmen gegen Menschenhandel<<strong>br</strong> />

gewähren.<<strong>br</strong> />

160<<strong>br</strong> />

SKMR-Studie.<<strong>br</strong> />

161<<strong>br</strong> />

Die strategischen Massnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels in der Schweiz seit 2001 finden sich zusammengefasst im KSMM-<<strong>br</strong> />

Fact Sheet (Anhang 4).<<strong>br</strong> />

67

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