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ÜBERSICHT<<strong>br</strong> />

Der Nationalrat hat den Bundesrat in vier Postulaten aus den Jahren 2012 und 2013 beauftragt, die Bekämpfung<<strong>br</strong> />

des Menschenhandels zum Zweck sexueller Ausbeutung und die Verbesserung des Schutzes<<strong>br</strong> />

von Prostituierten genauer zu beleuchten. In der Folge wurde das EJPD beauftragt, einen Bericht<<strong>br</strong> />

zu verfassen.<<strong>br</strong> />

Für die Regelung der Prostitution sind in der Schweiz primär die Kantone zuständig. Sie erlassen beispielsweise<<strong>br</strong> />

die Vorschriften zur Bekämpfung der Gewalt oder zur Verbesserung der Hygiene und verantworten<<strong>br</strong> />

die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Prostituierten. Die Grenze der kantonalen<<strong>br</strong> />

Regelungskompetenz liegt beim Rahmen, der durch das Bundesrecht gesetzt wird. Dementsprechend<<strong>br</strong> />

müssen die kantonalen Vorschriften im Einklang mit der Bundesverfassung verhältnismässig sein und<<strong>br</strong> />

dürfen die Prostitution nicht in ungeeigneter Form oder ü<strong>ber</strong> das Erforderliche hinaus erschweren.<<strong>br</strong> />

Derzeit regelt der Bundesgesetzge<strong>ber</strong> gestützt auf seine Zuständigkeit für die Strafgesetzgebung in Bezug<<strong>br</strong> />

auf die Prostitution lediglich die Busse als Sanktion gegen den Verstoss einer kantonalen oder<<strong>br</strong> />

kommunalen Bestimmung schweizweit.<<strong>br</strong> />

Die Prostitution ist durch heterogene Akteure, Orte und Rahmenbedingungen gekennzeichnet. Es handelt<<strong>br</strong> />

sich zudem um einen sehr lukrativen Markt, der massgeblich von Angebot und Nachfrage bestimmt<<strong>br</strong> />

wird. Viele Profiteure im Umfeld der Prostitution erhöhen das Ausbeutungsrisiko für Prostituierte.<<strong>br</strong> />

Ein Ländervergleich zeigt auf, dass nur eine Verbotsregelung oder eine Li<strong>ber</strong>alisierung die negativen<<strong>br</strong> />

Begleiterscheinungen der Prostitution für die betroffenen Personen und die Gesellschaft nicht zu steuern<<strong>br</strong> />

vermögen. Sich ergänzende Massnahmen erscheinen erfolgsversprechender. Am Beispiel der USA<<strong>br</strong> />

und von Schweden zeigt sich zudem, dass trotz (Teil-)Verbot der Prostitution die Bekämpfung des<<strong>br</strong> />

Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung schwierig bleibt.<<strong>br</strong> />

Die Suche nach einer Lösung ist international wie auch für die Schweiz von diversen Schwierigkeiten<<strong>br</strong> />

begleitet: Die Diskussionen rund um Prostitution und Menschenhandel werden in der Gesellschaft von<<strong>br</strong> />

verschiedenen Interessengruppen mit gegenläufigen Argumenten und moralischen Bewertungen geführt.<<strong>br</strong> />

Vielfach kommt es zu einer Vermengung zwischen moralischen Fragen zur Würde der Frau und<<strong>br</strong> />

Fragen der Kriminalitätsbekämpfung.<<strong>br</strong> />

Weiter basiert der Wissensstand zur Prostitution sowie zum Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung<<strong>br</strong> />

auf Schätzungen. Die Faktenlage ist bescheiden. Es herrscht international Konsens darü<strong>ber</strong>,<<strong>br</strong> />

dass es weder zu Prostitution noch zum Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung zuverlässige<<strong>br</strong> />

Zahlen gibt und es deshalb kaum möglich ist, Entwicklungen exakt zu beurteilen.<<strong>br</strong> />

Das Aufdecken von Fällen betreffend Menschenhandel setzt langfristige Strukturermittlungen von<<strong>br</strong> />

spezialisierten Polizeieinheiten voraus. Mangels Ressourcen und aufgrund der tiefen Priorisierung in<<strong>br</strong> />

den kantonalen Polizeikorps wird darauf weitgehend verzichtet. Menschenhandel zwecks sexueller<<strong>br</strong> />

Ausbeutung kann demzufolge heute nur dann aufgedeckt werden, wenn ein Opfer aus eigenem Antrieb<<strong>br</strong> />

Hilfe sucht.<<strong>br</strong> />

Die vorliegend zusammengetragenen Informationen lassen den Schluss zu, dass der Schutz der sich<<strong>br</strong> />

<strong>prost</strong>ituierenden Personen vor physischer und psychischer Gewalt für den Staat im Zentrum stehen<<strong>br</strong> />

muss. Einfache Lösungen gibt es eben so wenig wie zwingende Schlüsse. Der Blick ins Ausland ist<<strong>br</strong> />

zwar nützlich für einzelne Ideen, a<strong>ber</strong> jedes Land benötigt einen am jeweiligen Menschenbild und Gesellschaftsideal<<strong>br</strong> />

angepassten Lösungsansatz im Umgang mit Prostitution und ihren negativen Begleiterscheinungen.<<strong>br</strong> />

Gestützt auf dieses Fazit zeigt der Bundesrat am Ende des Berichts mögliche Ziele und<<strong>br</strong> />

Massnahmen für die beiden Phänomene Prostitution und Menschenhandel zwecks sexueller Ausbeutung<<strong>br</strong> />

in der Schweiz auf.<<strong>br</strong> />

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