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4 Prostitution in der Schweiz<<strong>br</strong> />
4.1 Örtlichkeiten<<strong>br</strong> />
4.1.1 Allgemeine Unterteilungen<<strong>br</strong> />
Eine Schlüsselfunktion zum Verständnis des schweizerischen Sexmarktes spielt der Ort (sogenanntes<<strong>br</strong> />
„Setting“) an dem sich die Prostituierte und der Freier begegnen (z. B. auf der Strasse), und nicht etwa<<strong>br</strong> />
der Ort, wo der Sex stattfindet (z. B. in einem Auto oder Hotel). Gemäss der Studie der Universität<<strong>br</strong> />
Genf werden in der Schweiz grundsätzlich vier Setting-Typen unterschieden: 95<<strong>br</strong> />
1. Strasse (inklusive Parkplätze, Autobahnen etc.)<<strong>br</strong> />
2. Massagesalons (von Studios, die von mehreren Personen selbst betrieben werden, bis zu Bordellen<<strong>br</strong> />
mit Geschäftsführung)<<strong>br</strong> />
3. Champagnerbars<<strong>br</strong> />
4. Cabarets<<strong>br</strong> />
Ein weiterer Setting-Typ, die Escort Services, kommt zwar in der Schweiz auch vor. Escort Services<<strong>br</strong> />
gibt es a<strong>ber</strong> weder in allen Kantonen noch im gleichen Ausmass wie die vier anderen Setting-Typen.<<strong>br</strong> />
Das geringe Ausmass unterscheidet diesen Setting-Typ insbesondere von den Champagnerbars, die es<<strong>br</strong> />
zwar auch nicht in allen Kantonen gibt, jedoch in einem erheblich grösseren Ausmass. 96<<strong>br</strong> />
Die vier Setting-Typen können ferner unterteilt werden in die sogenannte Outdoor Prostitution<<strong>br</strong> />
(Strasse) und Indoor Prostitution (Massagesalons, Champagnerbars und Cabarets). Die Tatsache, ob es<<strong>br</strong> />
sich um Outdoor oder Indoor Prostitution handelt, hat einen grossen Einfluss auf die Art der Kundschaft,<<strong>br</strong> />
die Arbeitsbedingungen, den Selbstbestimmungsgrad, die Anfälligkeit für Gewalt und Ausbeutung<<strong>br</strong> />
sowie den Zugang zu Gesundheitsförderung. Auf der Strasse verfügen die Prostituierten in Bezug<<strong>br</strong> />
auf die Arbeitsstunden und Auswahl der Kunden ü<strong>ber</strong> eine grössere Autonomie. Sie sind a<strong>ber</strong> zugleich<<strong>br</strong> />
einer grösseren Stigmatisierung ausgesetzt. In einem Massagesalon ist hingegen der Schutz vor gewalttätigen<<strong>br</strong> />
Kunden wegen der Anwesenheit anderer Personen grösser, die Handlungsfreiheit der Prostituierten<<strong>br</strong> />
kann jedoch durch den Druck einer Chefin oder eines Chefs eingeschränkt sein.<<strong>br</strong> />
4.1.2 Anzahl Prostituierte, Verteilung auf Örtlichkeiten, Anzahl Etablissements und Zusammenhänge<<strong>br</strong> />
4.1.2.1 Anzahl Prostituierte in der Schweiz und pro Kanton<<strong>br</strong> />
Genaue Zahlen zur Anzahl der Prostituierten in der Schweiz gibt es nicht. Die umfassendste Studie<<strong>br</strong> />
stammt aus dem Jahr 2008 und wurde von der Universität Genf durchgeführt. Laut dieser Studie gab<<strong>br</strong> />
es im Jahr 2008 in der Schweiz schätzungsweise zwischen 13‘000 und 20‘000 legal tätige Prostituierte<<strong>br</strong> />
(Strasse, Massagesalons und Escort Services). 97 Die Kantone Zürich und Bern verzeichneten dabei die<<strong>br</strong> />
95<<strong>br</strong> />
Andere Studien differenzieren die Setting-Typen konkreter, (z. B. Krumm, S. 18 ff. mit Verweisen): Als niedrigste Form wird die Strassen<strong>prost</strong>itution<<strong>br</strong> />
bzw. die Prostitution in Wohnwagen- oder Wohnmobilen genannt. Danach kommen die Kontaktbars, eine Stufe höher gefolgt<<strong>br</strong> />
von den Tiefpreisbordellbetrieben, dann den etablierten Bordellen und schliesslich den Edelbordellen (letztere geben sich z.T. auch als<<strong>br</strong> />
Dancing, Cabaret, Striplokal oder Nachtclub aus). Die marktwirtschaftlich höchste Stufe stellt schliesslich der Escort-Service dar.<<strong>br</strong> />
96<<strong>br</strong> />
Universität Genf, Teil 3, S. 12 ff.<<strong>br</strong> />
97<<strong>br</strong> />
Anzumerken ist, dass im Jahr 2008 für Personen aus den EU-8 (Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn)<<strong>br</strong> />
sowie für selbständig Erwerbstätige aus den EU-2 (Bulgarien und Rumänien) noch keine vollständige Personenfreizügigkeit galt. Die Li<strong>ber</strong>alisierung<<strong>br</strong> />
zu deren Gunsten im Mai bzw. Juni 2011 hat die Gesamtlage erheblich verändert.<<strong>br</strong> />
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