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Nicht weiter verfolgte Massnahmen<<strong>br</strong> />

Untenstehende Massnahmen wurden in der Expertengruppe analysiert und fanden keine Mehrheit.<<strong>br</strong> />

Bereich<<strong>br</strong> />

Massnahme – Inhalt<<strong>br</strong> />

1. a) Ausländerrecht Cabaret-Tänzerinnen aus Drittstaaten mit Aufenthaltsbewilligung (B) zulassen und den Stellenwechsel ermöglichen<<strong>br</strong> />

2. a) Ausländerrecht<<strong>br</strong> />

Ersatz des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts durch ein Prostitutionsstatut<<strong>br</strong> />

Cabaret-Tänzerinnen sollen sich legal <strong>prost</strong>ituieren können – Öffnung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts für Sexarbeiterinnen<<strong>br</strong> />

3. a) Ausländerrecht Ausweitung von Art. 34 VZAE auf alle Branchen<<strong>br</strong> />

VZAE Art. 34 soll nicht nur für Cabaret-Tänzerinnen gelten, sondern wird ausgeweitet auf Personen aus Drittstaaten, die in wenig<<strong>br</strong> />

qualifizierten Branchen arbeiten und in Zusammenhang mit ihrer Erwerbstätigkeit besonders gefährdet sind<<strong>br</strong> />

4. a) Ausländerrecht Rückzug des Rundschreibens BFM vom Januar 2012/Empfehlungen zur Rotlichtproblematik<<strong>br</strong> />

5. a) Ausländerrecht /<<strong>br</strong> />

b) Vertragsrecht<<strong>br</strong> />

Ermöglichung der Wahlfreiheit zwischen Selbstständiger und Unselbstständiger Tätigkeit<<strong>br</strong> />

- Nachweis der selbstständigen Tätigkeit: Angaben zu Arbeitsort und Geschäftsmodell<<strong>br</strong> />

- Nachweis der unselbstständigen Tätigkeit: Arbeitsvertrag nach OR oder Innominatkontrakt mit Schutznormen<<strong>br</strong> />

6. b) Vertragsrecht Ermöglichung der unselbstständigen Arbeit<<strong>br</strong> />

Auf der Basis eines Arbeitsvertrages nach OR oder eines Innominatkontraktes mit Schutznormen<<strong>br</strong> />

7. c) Arbeitsmarktkontrollen<<strong>br</strong> />

8. d) Polizei/ Strafverfolgung<<strong>br</strong> />

Fokus<strong>br</strong>anche Erotikgewerbe 2014<<strong>br</strong> />

Neue Straftatbestände: Freierbestrafung<<strong>br</strong> />

- Modell Schweden<<strong>br</strong> />

- Modell Deutschland: Bestrafung von Freiern, welche Dienstleistungen von Opfern von Menschenhandel in Anspruch nehmen<<strong>br</strong> />

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