und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember ... - Praktiker
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Lagebericht Seite 23<br />
• Es sind keine Kredite an Vorstandsmitglieder gewährt oder Haftungsverhältnisse für sie<br />
eingegangen worden.<br />
• Für den Fall ihres Ausscheidens, auch im Fall eines etwaigen Wechsels der Kontrolle<br />
über das Unternehmen, ist mit den Mitgliedern des Vorstands keine Abfindungsregelung<br />
vereinbart. Im Fall einer vorzeitigen einverständlichen Beendigung des Anstellungsverhältnisses<br />
eines Vorstandsmitglieds ist die Abfindung unabhängig von der Restlaufzeit<br />
des Vertrags auf zwei Jahresgehälter, höchstens auf die Vergütung einer kürzeren Restlaufzeit<br />
des Anstellungsvertrags begrenzt.<br />
Die ergebnis- <strong>und</strong> wertorientierte Tantieme für das Geschäftsjahr 2009 ergibt sich aus EVA-<br />
bezogenen Vergütungsansprüchen, die für das Geschäftsjahr 2009 keinen positiven Wert<br />
ausweisen.<br />
Im Rahmen des oben dargestellten Aktienprämienprogramms sind den Vorstandsmitgliedern<br />
zum 24. Juni 2009 aktienkursbasierte Vergütungen mit einem beizulegenden Zeitwert zum<br />
Zeitpunkt der Gewährung von insgesamt 524.000 Euro zugesagt worden. Der beizulegende<br />
Zeitwert zum Zeitpunkt der Gewährung sowie die Verpflichtung aus dem Aktienprämienpro-<br />
gramm zum Abschlussstichtag waren durch einen externen Gutachter nach dem sogenann-<br />
ten Monte-Carlo-Verfahren ermittelt worden. Der Zeitwert der einzelnen Tranchen wird, ver-<br />
teilt über ihre Gesamtlaufzeit, ratierlich ergebniswirksam zurückgestellt. Die Auszahlung der<br />
Prämien hängt von den beschriebenen Bedingungen des Aktienprämienprogramms ab. Die<br />
aktienorientierte Wertzuwachsprämie besteht nicht aus einer Anzahl von Bezugsprämien,<br />
sondern wird bei Fälligkeit als Geldzahlung erbracht.