und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember ... - Praktiker
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Lagebericht Seite 54<br />
neuen Aktien entfallende Anteil am Gr<strong>und</strong>kapital weder insgesamt zehn <strong>vom</strong> H<strong>und</strong>ert des<br />
zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals noch insgesamt zehn <strong>vom</strong> Hun-<br />
dert des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Gr<strong>und</strong>kapitals übersteigt<br />
<strong>und</strong> der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§<br />
203 Abs. 1 <strong>und</strong> 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet.<br />
Das genehmigte Kapital kann <strong>bis</strong> zu einer Höhe von 5 Millionen Euro durch Ausgabe neuer<br />
Aktien gegen Sacheinlagen ausgenutzt werden. Dabei ist das Bezugsrecht der Aktionäre<br />
ausgeschlossen.<br />
Das genehmigte Kapital kann <strong>bis</strong> zu einer Höhe von 5 Millionen Euro durch Ausgabe neuer<br />
Aktien gegen Bareinlagen zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Ge-<br />
sellschaft oder von ihr beherrschter Unternehmen ausgenutzt werden. Dabei ist das Bezugs-<br />
recht der Aktionäre ausgeschlossen.<br />
Im Rahmen des genehmigten Kapitals kann jede der vorgenannten Kapitalmaßnahmen<br />
höchstens <strong>bis</strong> zur darin genannten Grenze ausgenutzt werden. Die Summe aller vorstehen-<br />
den Kapitalmaßnahmen darf den Gesamtumfang des genehmigten Kapitals nicht überstei-<br />
gen. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte <strong>und</strong> die Bedingungen der Aktienausgabe ent-<br />
scheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.<br />
Der Beschluss der Hauptversammlung <strong>vom</strong> 26. September 2005 zur Schaffung des geneh-<br />
migten Kapitals wurde am 2. November 2005 in das Handelsregister eingetragen. Von der<br />
Möglichkeit, das genehmigte Kapital auszunutzen, wurde <strong>bis</strong> zum <strong>31.</strong> <strong>Dezember</strong> 2009 nicht<br />
Gebrauch gemacht.<br />
2. Bedingtes Kapital<br />
Um die Möglichkeiten der Gesellschaft zur Herstellung einer optimalen Finanzierungsstruktur<br />
zu erweitern, wurde der Vorstand in der Hauptversammlung <strong>vom</strong> 27. Juni 2006 zur Bege-<br />
bung von Options- <strong>und</strong>/oder Wandelschuldverschreibungen ermächtigt <strong>und</strong> ein neues be-<br />
dingtes Kapital geschaffen. Der höchstens zulässige Gesamtnennbetrag auszugebender Op-<br />
tions- <strong>und</strong>/oder Wandelschuldverschreibungen beträgt 600 Millionen Euro. Der Nennbetrag<br />
des bedingten Kapitals beträgt 29 Millionen Euro. Die Ermächtigung des Vorstands, Options-<br />
<strong>und</strong>/oder Wandelschuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszugeben, gilt<br />
<strong>bis</strong> zum 26. Juni 2011. Für den Fall der Ausgabe von Options- <strong>und</strong>/oder Wandelschuldver-<br />
schreibungen gegen Sachleistung hat sich der Vorstand verpflichtet, von der Ermächtigung,<br />
das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Options- <strong>und</strong>/oder Wandelschuldverschreibungen<br />
auszuschließen, nur <strong>bis</strong> zu einem Betrag von maximal 20 Prozent des im Zeitpunkt des<br />
Wirksamwerdens der Ermächtigung bzw. – falls dieser Wert geringer ist – des im Zeitpunkt<br />
der Ausnutzung der Ermächtigung bestehenden Gr<strong>und</strong>kapitals Gebrauch zu machen. Die<br />
bedingte Kapitalerhöhung zur Bedienung von Options- <strong>und</strong>/oder Wandelschuldverschreibun-<br />
gen, die gegen Sachleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, ist<br />
damit auf einen Betrag von maximal 11,6 Millionen Euro, entsprechend 11,6 Millionen auf<br />
den Inhaber lautende Stückaktien, beschränkt.