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und Verlustrechnung vom 01. Januar bis 31. Dezember ... - Praktiker

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Lagebericht Seite 54<br />

neuen Aktien entfallende Anteil am Gr<strong>und</strong>kapital weder insgesamt zehn <strong>vom</strong> H<strong>und</strong>ert des<br />

zum Zeitpunkt der Eintragung dieses genehmigten Kapitals noch insgesamt zehn <strong>vom</strong> Hun-<br />

dert des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien bestehenden Gr<strong>und</strong>kapitals übersteigt<br />

<strong>und</strong> der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich im Sinne der §§<br />

203 Abs. 1 <strong>und</strong> 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet.<br />

Das genehmigte Kapital kann <strong>bis</strong> zu einer Höhe von 5 Millionen Euro durch Ausgabe neuer<br />

Aktien gegen Sacheinlagen ausgenutzt werden. Dabei ist das Bezugsrecht der Aktionäre<br />

ausgeschlossen.<br />

Das genehmigte Kapital kann <strong>bis</strong> zu einer Höhe von 5 Millionen Euro durch Ausgabe neuer<br />

Aktien gegen Bareinlagen zum Zwecke der Ausgabe von Aktien an Arbeitnehmer der Ge-<br />

sellschaft oder von ihr beherrschter Unternehmen ausgenutzt werden. Dabei ist das Bezugs-<br />

recht der Aktionäre ausgeschlossen.<br />

Im Rahmen des genehmigten Kapitals kann jede der vorgenannten Kapitalmaßnahmen<br />

höchstens <strong>bis</strong> zur darin genannten Grenze ausgenutzt werden. Die Summe aller vorstehen-<br />

den Kapitalmaßnahmen darf den Gesamtumfang des genehmigten Kapitals nicht überstei-<br />

gen. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte <strong>und</strong> die Bedingungen der Aktienausgabe ent-<br />

scheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.<br />

Der Beschluss der Hauptversammlung <strong>vom</strong> 26. September 2005 zur Schaffung des geneh-<br />

migten Kapitals wurde am 2. November 2005 in das Handelsregister eingetragen. Von der<br />

Möglichkeit, das genehmigte Kapital auszunutzen, wurde <strong>bis</strong> zum <strong>31.</strong> <strong>Dezember</strong> 2009 nicht<br />

Gebrauch gemacht.<br />

2. Bedingtes Kapital<br />

Um die Möglichkeiten der Gesellschaft zur Herstellung einer optimalen Finanzierungsstruktur<br />

zu erweitern, wurde der Vorstand in der Hauptversammlung <strong>vom</strong> 27. Juni 2006 zur Bege-<br />

bung von Options- <strong>und</strong>/oder Wandelschuldverschreibungen ermächtigt <strong>und</strong> ein neues be-<br />

dingtes Kapital geschaffen. Der höchstens zulässige Gesamtnennbetrag auszugebender Op-<br />

tions- <strong>und</strong>/oder Wandelschuldverschreibungen beträgt 600 Millionen Euro. Der Nennbetrag<br />

des bedingten Kapitals beträgt 29 Millionen Euro. Die Ermächtigung des Vorstands, Options-<br />

<strong>und</strong>/oder Wandelschuldverschreibungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszugeben, gilt<br />

<strong>bis</strong> zum 26. Juni 2011. Für den Fall der Ausgabe von Options- <strong>und</strong>/oder Wandelschuldver-<br />

schreibungen gegen Sachleistung hat sich der Vorstand verpflichtet, von der Ermächtigung,<br />

das Bezugsrecht der Aktionäre auf die Options- <strong>und</strong>/oder Wandelschuldverschreibungen<br />

auszuschließen, nur <strong>bis</strong> zu einem Betrag von maximal 20 Prozent des im Zeitpunkt des<br />

Wirksamwerdens der Ermächtigung bzw. – falls dieser Wert geringer ist – des im Zeitpunkt<br />

der Ausnutzung der Ermächtigung bestehenden Gr<strong>und</strong>kapitals Gebrauch zu machen. Die<br />

bedingte Kapitalerhöhung zur Bedienung von Options- <strong>und</strong>/oder Wandelschuldverschreibun-<br />

gen, die gegen Sachleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegeben werden, ist<br />

damit auf einen Betrag von maximal 11,6 Millionen Euro, entsprechend 11,6 Millionen auf<br />

den Inhaber lautende Stückaktien, beschränkt.

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