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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 106. Sitzung Freitag, den 14.12 ...

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Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>106.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>14.12</strong>.2012 21(Abg. Bergner)des Gesetzes. Ich bin der Auffassung, dass gerade ein Gesetz wie das Flüchtlingsaufnahmegesetzkontinuierlich auf <strong>den</strong> Prüfstand gehört.(Beifall FDP; Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Das Gesetz regelt Standards für Personen, die nach Deutschland, genauer gesagt, nach Thüringenkommen und zumeist hilfebedürftig sind. Eine Entfristung wird also, unserer Auffassung nach,<strong>den</strong> Herausforderungen nicht gerecht wer<strong>den</strong>.Die Fraktion DIE LINKE hat ebenfalls ein Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzeseingebracht und im engen Zusammenhang einen Antrag. Im Antrag geht es um eineÄnderung der Kostenerstattung für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen.Bisher, meine Damen und Herren, erhalten die zuständigen Kommunen für die Wahrnehmung derübertragenen Aufgaben durch das Land eine pauschale Kostenerstattung für ihre Aufwendungen.Ich habe schon in der ersten Beratung gesagt, dass ich <strong>den</strong> Gedanken vom Übergang einer pauschalenKostenerstattung zu einer tatsächlichen Kostenerstattung für grundsätzlich überlegenswerthalte. Leider haben sich in <strong>den</strong> Stellungnahmen nicht gerade viele Anzuhörende mit dem Antragbeschäftigt, sondern mehr mit <strong>den</strong> Gesetzentwürfen. Deswegen sind aus meiner Sicht nur wenigeFragen geklärt oder neue entstan<strong>den</strong>. Wie hoch ist beispielsweise der bürokratische Aufwand beieiner tatsächlichen Kostenerstattung und welche Kosten bringt es mit sich? Insgesamt glaube ich,dass es nicht an der Art liegt, ob eine Pauschalierung oder tatsächliche Kostenerstattung erfolgt,sondern an der Datenbasis, auf welcher die Berechnung erfolgt. Diese Datenbasis muss angemessenund aktuell sein, um <strong>den</strong> Bedürfnissen gerecht zu wer<strong>den</strong>. Wenn dies der Fall ist, glaube ich,dass <strong>den</strong> Menschen geholfen ist, egal ob mit einer tatsächlichen Kostenerstattung oder eben einerPauschalierung.Zum Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE will ich natürlich auch noch etwas sagen: Auch wennvieles darin steht, was gut gemeint ist, ist es leider nicht immer gut gemacht.(Beifall FDP)In unserem föderalen Staat gibt es nun einmal unterschiedliche Gesetzgebungskompetenzen, einigehat das Land und andere hat der Bund.(Beifall FDP)(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Sie haben sich inhaltlich zurückgehalten.)Ihr Gesetz regelt mehrere Tatbestände, die im Asylbewerberleistungsgesetz geregelt sind und daes sich hierbei um eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz handelt, kann das Land leiderkeine eigenen gesetzlichen Regelungen hierzu treffen.Meine Damen und Herren, auch bei teilweise guten Ansätzen(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Dann sagen Sie uns mal konkret, was Sie wollen.)kann man dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE nicht in Gänze zustimmen.(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Über 20 Punkte.)

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