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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 106. Sitzung Freitag, den 14.12 ...

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Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>106.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>14.12</strong>.2012 99(Abg. Hitzing)gen Punkt des Koalitionsvertrags erfüllt. Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz des Bundes wurde von<strong>den</strong> Forschungseinrichtungen und ihrer Organisation ausdrücklich begrüßt. Auch das hat HerrStaatssekretär bereits angemerkt. Und im Kern geht es eben darum, <strong>den</strong> anteilig vom Bund gefördertenInstituten Entscheidungsbefugnisse zu geben, und die vergleichbaren Einrichtungen imAusland haben sie zum großen Teil schon. Hierum geht es im Großen und Ganzen, diese Vergleichbarkeitherzustellen und mehr Handlungskompetenz zu geben. Auch wenn Sie sagen,20 Prozent wer<strong>den</strong> hier schon eingestellt, trotz alledem sind wir der Meinung, dass es dieses Gesetzdurchaus wert ist, dass man schon jetzt darüber redet in <strong>den</strong> entsprechen<strong>den</strong> Gremien unddie <strong>Landtag</strong>e daran beteiligt und die entsprechen<strong>den</strong> Fachausschüsse. Deshalb noch mal meinAppell:(Zwischenruf Abg. Döring, SPD: Das haben Sie schon dreimal gesagt.)Ja, ich wiederhole es noch mal, mein Appell: Nehmen Sie es mit in <strong>den</strong> Ausschuss, ich freue michauf die Überweisung. Vielen Dank.(Zwischenruf Abg. Barth, FDP: Das kann man nicht oft genug sagen.)(Beifall FDP)Präsi<strong>den</strong>tin Diezel:Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Als Nächster spricht für die SPD-Fraktion Abgeordneter Dr. ThomasHartung.Abgeordneter Dr. Hartung, SPD:Frau Präsi<strong>den</strong>tin, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Hitzing, Frau Kaschuba, wir sind doch inder Einschätzung gar nicht so weit auseinander. Das Wissenschaftsfreiheitsgesetz, wie es verabschiedetwurde von der Bundesregierung, wie es demnächst in Kraft tritt, ist ein gutes Gesetz. Esgibt <strong>den</strong> Akteuren größere Handlungsfreiheit. Es gibt <strong>den</strong> Akteuren größere Verantwortung, das istnicht verkehrt. Nun gibt es einen Algorithmus, wie das weitergeht. Das ganze Gesetz ist beratenwor<strong>den</strong>. Es ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt wor<strong>den</strong>. Diese Arbeitsgruppe wird einen Bericht erstatten,da ist Ende Februar oder Ende Mai im Gespräch. Ich persönlich <strong>den</strong>ke mal, Ende Mai isteher das, was ich erwarte. Die Einschätzung im ersten Halbjahr, Herr Staatssekretär, die teile ichda nicht mehr so richtig, <strong>den</strong>n wenn Ende Mai der Bericht kommt, haben wir sicher im ersten Halbjahrnoch keine Auswertung davon und dann kommt irgendwann noch einmal eine größere Wahl indiesem Lande. Schauen wir mal, wann diese Auswertungen und Berichte alle hier sind, aber - unddas möchte ich betonen - an all diesen Schritten wirkt Thüringen voll umfänglich mit und ist einbezogen.Sie haben recht, Frau Hitzing, dann soll das Parlament durchaus davon Kenntnis bekommen.Sie haben gerade einen Bericht vom Herrn Staatssekretär bekommen. Der Punkt ist, ich würdeIhnen vollkommen recht gegen mit Ihrem Antrag, wenn wir die Frage diskutieren müssten,warum hängen wir soweit hinterher. Wir haben gerade gehört, dass wir große Teile dieses Wissenschaftsfreiheitsgesetzesbereits umgesetzt haben.(Beifall SPD)

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