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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 106. Sitzung Freitag, den 14.12 ...

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Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>106.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>14.12</strong>.2012 47(Abg. Adams)faltet, die Sie ja zu Recht beschrieben haben. Vertagen und Verschieben, ich glaube, das war einanderer Tagesordnungspunkt, <strong>den</strong> wir heute schon abgeschlossen haben.Meine sehr verehrten Damen und Herren, das derzeit vorliegende Gesetz - ich sagte es vorhinschon - ist ein schlechtes Gesetz. Um das ganz kurz auch noch mal auszuführen, in <strong>den</strong> letztenzwei Jahren sind 56 Anträge auf Grundlage dieses Gesetzes gestellt wor<strong>den</strong>. 33 davon sind sofortabgelehnt wor<strong>den</strong>, 18 sind vollständig beantwortet und fünf sind teilweise beantwortet wor<strong>den</strong>. DiesesGesetz wirkt nicht. Meiner Meinung nach ist auch der jetzt vorliegende Vorschlag nicht geeignet,wirklich die Sachen besser zu machen. Frau Marx, man kann über alles streiten und ich glaube,die Debatte zeigt, dass wir sie in großer Sachlichkeit führen, aber wer sagt, dass dieses Gesetzmit Ihren Änderungsanträgen ein gut durchdachtes Gesetz ist, der stößt natürlich sofort darauf,was Herr Fiedler in der Berichterstattung gesagt hat. Vor 48 Stun<strong>den</strong> haben Sie einen Änderungsantragvorgelegt, <strong>den</strong> Sie vor 5 Minuten noch einmal geändert haben, und zwar nicht, weil esredaktionell war, sondern weil - es kann gar nicht redaktionell gewesen sein - wir Sie ja darauf angesprochenhaben, dass Sie hier diese voraussichtlichen Kosten haben.(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Wir haben Sie darauf angesprochen, dass Sie das machen müssten, und Sie haben im Ausschussgesagt, nein, genau so wollen wir das. Die Kostengrundlage soll übermittelt wer<strong>den</strong>. Das ist enttäuschend,weil die SPD im Sommer dieses Jahres einen anderen immer noch veröffentlichtenGesetzentwurf publiziert hat, der steht im Netz, und in der Begründung zu diesem Gesetzentwurfhaben Sie <strong>den</strong> Gedanken, <strong>den</strong> wir heute hier ausführen, selbst schon gesagt. Sie haben gesagt,ich zitiere - also Sie beziehen sich auf das bisherige Gesetz -, „da sich der Informationssuchendeerst die Grundlage eines Informationsanspruchs zusammensuchen muss“, Normenpuzzle. Genaudas Gleiche machen Sie wieder. Sie definieren zwar Ihren Informationsanspruch klarer, in Ordnung,aber Sie haben so viele Ausnahmen, dass derjenige sich durch alle Paragraphen durchsuchenmuss - ich darf zwar, aber was steht dem noch entgegen. Es bleibt dabei ein Normenpuzzleund deshalb, sagen wir, brauchen wir ein neues Gesetz.Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will nur noch zwei Beispiele sagen, warum diesesGesetz nicht gut ist. Ein Gesetz, das nicht kontrolliert wird, ist ein schlechtes Gesetz. Sie haben<strong>den</strong> Landesbeauftragten für Informationsfreiheit in dieses Gesetz geschrieben, das ist gut. Aberwas darf der? Der darf sich so als eine Art Ombudsmann des Problems noch mal annehmen unddarf dann die gleichen Fragen stellen. Er darf eben nicht in die Diensträume gehen und sagen, ichwill die Unterlage einsehen, warum gebt ihr die Information nicht. Es ist ein zahnloser Tiger.(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Ein zahnloser Tiger in der Frage der Informationsfreiheit heißt, dass Informationsfreiheit durch diesesGesetz nicht wirklich ermöglicht wird.Meine sehr verehrten Damen und Herren, außerdem - wir haben das ausführlich dargestellt - verstoßenauch Regelungen gegen EU-Richtlinien und gegen das Bundesinformationsweiterverwendungsgesetz.Das hat sich nicht BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ausgedacht, sondern das hat der Datenschutzbeauftragtedes Freistaats in seine Stellungnahme geschrieben. Ich glaube, spätestens

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