34 Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>106.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>14.12</strong>.2012(Vizepräsi<strong>den</strong>tin Dr. Klaubert)Gesetzentwurf der Landesregierung- Drucksache 5/4986 -dazu: Beschlussempfehlung desInnenausschusses- Drucksache 5/5354 -dazu: Änderungsantrag der Fraktionder FDP- Drucksache 5/5364 -dazu: Änderungsantrag der FraktionDIE LINKE- Drucksache 5/5367 -dazu: Änderungsantrag der Fraktionender CDU und SPD- Drucksache 5/5379 -ZWEITE BERATUNGb) Gesetz zur Änderung desThüringer InformationsfreiheitsgesetzesGesetzentwurf der FraktionBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN- Drucksache 5/5343 -ERSTE und ZWEITE BERATUNGIhren Gesetzentwurf möchte die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN durch <strong>den</strong> AbgeordnetenAdams begrün<strong>den</strong> lassen. Diese Begründung erfolgt jetzt. Danach gebe ich Herrn AbgeordnetenFiedler das Wort zur Berichterstattung aus dem Innenausschuss. Bitte, Herr Abgeordneter Adams.Abgeordneter Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:Sehr geehrte Frau Präsi<strong>den</strong>tin, liebe Kollegen hier im Thüringer <strong>Landtag</strong>, liebe Gäste auch hier imThüringer <strong>Landtag</strong>, zur Einbringung unseres Gesetzes will ich ganz kurz Folgendes erläutern: Dasderzeit bestehende, noch bis zum 28. Dezember dieses Jahres bestehende Thüringer Informationsfreiheitsgesetzdarf man mit Fug und Recht als ein schlechtes Gesetz bezeichnen.(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Dieses Gesetz hat es nicht vermocht, Bürgerinnen und Bürger anzuregen, sich für staatliche Aufgabenerfüllung,für staatliche Strukturen, für staatliches Handeln zu interessieren, um damit mehrMitbestimmung zu ermöglichen. Wenn wir ein Informationsfreiheitsgesetz schaffen wollen, dannmuss es ein Informationsfreiheitsgesetz sein, das staatliches Handeln offener und transparentermacht, das Korruption erschwert, das Steuerverschwendung vorbeugt, das Misstrauen abbaut, dasVertrauen in Politik schafft, das Verwaltungsabläufe transparent macht und vereinfacht und das so-
Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>106.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>14.12</strong>.2012 35(Abg. Adams)mit Mitbestimmung erleichtert. All das tut der derzeit vorliegende Gesetzentwurf auch mit <strong>den</strong> Änderungsanträgenvon CDU und SPD nicht. Deshalb sind wir der Meinung, wir brauchen ein neuesGesetz. Ein Gesetz, dass mit <strong>den</strong> Interessierten auch diskutiert ist. Welches Gesetz, wenn nichtdieses, muss man mit <strong>den</strong> Bürgerinnen und Bürgern intensiv beraten!(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Der derzeitige Gesetzentwurf hat das nicht gemacht und deshalb haben wir eine Initiative ergriffen,mit unserem Gesetz <strong>den</strong> Weg frei zu machen zu einem wirklichen Informationsfreiheitsgesetz undnicht zu einem Informationsverweigerungsrecht. Vielen Dank.(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Vizepräsi<strong>den</strong>tin Dr. Klaubert:Nun Herr Abgeordneter Fiedler bitte, Sie haben das Wort zur Berichterstattung.Abgeordneter Fiedler, CDU:Sehr geehrte Frau Präsi<strong>den</strong>tin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beschäftigen unsheute mit dem Informationsfreiheitsgesetz und Frau Kollegin Berninger, auch ich wurde in Abwesenheitals Berichterstatter ausgewählt, vielleicht haben Sie sogar mit zugestimmt, ich weiß esnicht, ist mir auch egal. Ich will Ihnen nur sagen, auch jemand, der an einer bestimmten Debattenicht unmittelbar teilgenommen hat,(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Dazu hat es keine Debatte gegeben.)kann sich durchaus informieren und kann durchaus die Berichterstattung dazu auch machen. Denndie Hauptargumente laufen ja am Ende über die Aussprache. Das ist ja das Hauptargument, wasdort läuft. Ich glaube, das ist auch gut und richtig so.Meine Damen und Herren, das Informationsfreiheitsgesetz, das heute zur Debatte steht, nur umdas noch mal zu erläutern, ist ja 2007 durch die Landesregierung auf <strong>den</strong> Weg gebracht wor<strong>den</strong>und die Entfristung droht. Wenn wir also bis zum 28. Dezember kein neues Gesetz haben, dannhätten wir keines mehr. Dann wür<strong>den</strong> wir zurückfallen in Richtung Sachsen, Bayern, Hessen undNiedersachsen, die solche Gesetze nicht haben. Ich wollte das noch mal erläutern, damit jederweiß, warum das auch so dringend ist. Herr Adams, Sie haben das in der Ausschussberatungdurchaus angesprochen, dass Sie eine Verlängerung dort wollen, deswegen liegt der Gesetzentwurfvor. Aber er lag dort noch nicht auf dem Tisch des Hauses.Meine Damen und Herren, wir haben uns über <strong>den</strong> Gesetzentwurf in der 48. <strong>Sitzung</strong> am 12. Oktober,am 17. Oktober und vor zwei Tagen, am 12. Dezember in einer Sondersitzung mit dem Gesetzbefasst. Auch hier möchte ich festhalten als Berichterstatter, dass durchaus genügend Zeitwar, wir sind eine Dreiviertelstunde vor dem Plenum fertig gewor<strong>den</strong>, es gab keine Diskussionenmehr. Wir hätten durchaus noch eine Dreiviertelstunde diskutieren können, aber ich konnte nichtentdecken, dass da noch Diskussionsbedarf war, damit nicht immer der Eindruck erweckt wird, wirwür<strong>den</strong> das nicht ausgiebig diskutieren.