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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 106. Sitzung Freitag, den 14.12 ...

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Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>106.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>14.12</strong>.2012 45Vizepräsi<strong>den</strong>tin Dr. Klaubert:Schön. Abgeordneter Gumprecht für die CDU-Fraktion hat sich jetzt zu Wort gemeldet.Abgeordneter Gumprecht, CDU:Frau Präsi<strong>den</strong>tin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle kennen das sogenannteStrucksche Gesetz, das da lautet: „Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es hinein gekommenist.“ Auch das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz unterliegt wie Sie sehen dieser Regel,aber ich möchte voranstellen, der vom Innenminister eingebrachte Gesetzentwurf ist gegenüberdem gelten<strong>den</strong> Gesetz wirklich ein gewaltiger Sprung zu einer größeren Informationsfreiheit. DerGesetzentwurf lehnt sich an das Bundesgesetz an und dieses Bundesgesetz hat sich bewährt. Wirwer<strong>den</strong> auch deshalb nicht für die Vertagung und Verschiebung stimmen, um noch einmal auf <strong>den</strong>Antrag von Herrn Adams einzugehen. In der Anhörung wur<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> Innenausschuss einzelneTeile des Gesetzes kritisiert. Infolge dessen haben wir einige dieser Anregungen zum Gesetzaufgegriffen und dem Innenausschuss vorgeschlagen, diese einzuarbeiten. Am Ende dieses Prozessessteht nun ein Gesetz, welches nach unserer Auffassung dem im § 1 genannten Gesetzeszweck<strong>den</strong> freien Zugang zu amtlichen Informationen, wie es dort heißt, tatsächlich gerecht wird.Es soll erstens die Transparenz der Verwaltung vergrößern, zweitens die Möglichkeit der Kontrollestaatlichen Handelns durch <strong>den</strong> Bürger verbessern und drittens die demokratische Meinungs- undWillensbildung in der Gesellschaft fördern.(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja richtig, nur Ihre Ausnahmensind das Problem.)Meine Damen und Herren, als Konsequenz aus der in der Anhörung vorgebrachten Kritik wollenwir die Regelfrist zur Bearbeitung von drei Monaten auf einen Monat reduzieren. Die sogenanntenAusnahmen, Ablehnungsfriktion, also die Möglichkeit der Verwaltung, Anträge - ich sage einmallax - einfach in der Schublade verschwin<strong>den</strong> zu lassen, wur<strong>den</strong> aus dem Gesetz gestrichen. Zudemsind die Behör<strong>den</strong> verpflichtet, dem Bürger schriftlich <strong>den</strong> Grund darzulegen, warum ihr Informationsersuchenabgelehnt wird. Schließlich wurde das Verbot der Kommerziellen Nutzung vonInformationsanfragen dahin präzisiert, dass auf der einen Seite die journalistische Nutzung oderjournalistische Zwecke hiervon nicht betroffen sind, aber Anfragen etwa zum Zwecke des Adresshandels,weil wir auch schon da vor Kurzem darüber diskutierten, weiterhin unzulässig sind. MeineDamen und Herren, die vorgenommenen Änderungen sind sinnvoll und ich <strong>den</strong>ke auch, sie warennötig, <strong>den</strong>n es wäre fatal, wenn der - und ich betone - falsche Eindruck entstünde, das Informationsfreiheitsgesetzsei in erster Linie ein Informationsverhinderungsgesetz, was oft hier unterstelltwird. Wir wollen dafür sorgen, dass die Ämter <strong>den</strong> Zugang ermöglichen, aber nicht die Ämter vorunliebsamen Anfragen der Bürger schützen. Das ist nicht so und das will ich hier klar noch einmalsagen. Die Informationspflicht gegenüber <strong>den</strong> Bürgerinnen und Bürgern gehört zu <strong>den</strong> ordnungsgemäßenAufgaben der Verwaltung. Der nun vorliegende Entwurf schafft hierfür einen verbindlichenund zeitgemäßen Rahmen.Im Speziellen möchte ich doch noch einmal auf <strong>den</strong> § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes, derdie Schaffung eines zentralen Informationsregisters vorsieht, eingehen. Was bedeutet das? Thüringenwird das erste Flächenland sein, das für <strong>den</strong> Bürger eine zentrale Stelle schafft, ein zugäng-

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