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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 106. Sitzung Freitag, den 14.12 ...

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26 Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>106.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>14.12</strong>.2012(Abg. Rothe-Beinlich)(Beifall Abg. Kuschel, DIE LINKE)Wenn Sie nämlich ins bisherige Gesetz schauen, dann lesen wir darin maximal eine windelweicheKann-Regelung, die aber eher, ich sage es mal ganz hart, der Kommunalverwaltung suggeriert,dass eine Einzelunterbringung von Landesseite eigentlich nicht gewünscht ist. Das ist definitiv dasfalsche Signal. Leider ist bislang nur Frau Berninger tatsächlich auf die schriftliche Anhörung eingegangen.Ich möchte kurz aus einem Brief vorlesen, der am 10.12.2012 allen Fraktionen zugegangenist, und zwar vom Katholikenrat im Bistum Erfurt, also zusätzlich zu <strong>den</strong> Anhörungen. Indiesem Brief heißt es, ich zitiere: „In der Dezember-<strong>Sitzung</strong> des Thüringer <strong>Landtag</strong>s wer<strong>den</strong> Sieüber Gesetzentwürfe zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes beraten und abstimmen.Der Katholikenrat des Bistums Erfurt bittet Sie, <strong>den</strong> Gesetzentwürfen nur dann zuzustimmen,wenn diese1. die Aufnahme der Personengruppe des § 25 Abs. 4 b Aufenthaltsgesetz als Leistungsberechtigtenach Asylbewerbergesetz,2. verbindliche Regelungen der Einzelunterbringung nach mehr als 12 Monaten Aufenthaltsdauer,3. verbindliche Festlegungen von Standards der Unterbringung,4. eine einheitliche Regelung des Leistungsbezuges als Geldleistung und<strong>5.</strong> verbindliche Regelungen zur sozialen Betreuung und Leistung bei Krankheit, Schwangerschaftund Geburt beinhalten“,lieber Herr Höhn.(Beifall Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Wenn Sie diesen Brief ernst nehmen, dann können Sie nur einem Gesetzentwurf zustimmen, dasist ganz klar, zumindest nur einem, der heute hier vorliegt, und das ist der Gesetzentwurf der FraktionDIE LINKE.(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Zu Ihnen kommen wir auch noch.)(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)Ich will auch auf eine kritische Stellungnahme eingehen. Frau Berninger hatte schon einige andereStellungnahmen erwähnt, die sich durchweg positiv auf <strong>den</strong> Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKEbezogen haben, nämlich von der LIGA, vom Flüchtlingsrat, von der evangelischen und der katholischenKirche. Ich will aber auch Kritik nicht aussparen. Der Landkreistag hat argumentiert, dassEinzelunterbringung im ländlichen Raum schwierig sei, zu einem hohen Aufwand führe und regionalsehr unterschiedlich möglich wäre. Außerdem nutze die Mehrheit der Asylbewerberinnen dieGemeinschaftsunterkunft zum Erlangen von Deutschkenntnissen. Das hat mich ein bisschen stutziggemacht, weil ich genau das noch nicht erlebt habe, vielmehr die Kritik immer wieder laut wird,dass es viel zu wenig Möglichkeiten gibt, Deutsch zu lernen. Gerade wenn Asylbewerberinnenquasi unter sich in Großunterkünften untergebracht wer<strong>den</strong>, sprechen sie in der Regel eher dieSprachen, mit <strong>den</strong>en sie sich ohnehin verständigen, als dass sie eine neue Sprache, nämlich diedeutsche Sprache, erlernen.

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