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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 106. Sitzung Freitag, den 14.12 ...

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40 Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>106.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>14.12</strong>.2012Abgeordnete Marx, SPD:Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben heute hier ein Gesetz zur Abstimmung als Regierungskoalition,von dem wir mitnichten meinen, dass es eine Verschlechterung darstellen würde oder sogarein Informationsverhinderungsgesetz und ich kann Ihnen das auch begrün<strong>den</strong>.Wir haben, der Kollege Fiedler hat das ja im Rahmen der Berichterstattung schon gesagt, etlicheVeränderungs- und Verbesserungswünsche, die auch zu Recht von <strong>den</strong> Sachverständigen gekommensind, aufgenommen in unseren Gesetzentwurf, der jetzt verändert wor<strong>den</strong> ist. Ich möchtenoch einmal darauf hinweisen, das jetzt noch verteilt wor<strong>den</strong> ist ein weiterer Änderungsantrag, undzwar in der Nummer 5 der Beschlussempfehlung stand irrtümlicherweise, dass über die Grundlagender Kosten der Antragsteller vorab zu informieren sein sollte und das ist aber nicht richtig, ermuss informiert wer<strong>den</strong> über die voraussichtlichen Kosten. Denn es macht ja sonst keinen Sinn,wenn wir ihm nur Rechtsgrundlagen mitteilen. Das ist eine redaktionelle Änderung, die liegt Ihnenjetzt noch einmal als Drucksache 5/5379 vor und die bitten wir zu beschließen.Sie haben, wie gesagt, Kritik geäußert und haben gesagt, dieses Gesetz müsse verschoben wer<strong>den</strong>.Es würde die drängen<strong>den</strong> Probleme nicht lösen. Das stimmt nicht. Mit unserem Gesetzentwurfsind wesentliche Neuerungen verbun<strong>den</strong>, die auch insbesondere, und das kann ich Ihnen begrün<strong>den</strong>,über das bisherige Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, das ja qua Pauschalverweisungmomentan die Rechtsgrundlage ist für das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz, das sehrrudimentär ausgestaltet ist, hinaus gehen. Deswegen ist es sinnvoll und richtig, diese Änderungheute hier zu beschließen und im Rahmen einer Evaluation, die dann auch automatisch mit erfolgt,wenn der künftige Informationsfreiheitsbeauftragte seinen ersten Bericht vorgibt, wer<strong>den</strong> wir dannsehen, was eventuell noch weiter zu ändern ist.Wir haben, wie gesagt, als zentralen neuen Punkt, da ist das Gesetz durchaus modern und modernerals fast alle Informationsfreiheitsgesetze, die auf Bundesebene existieren, ein zentrales Informationsregistervorgesehen. Es ist zwar im Einzelnen nicht ausgeführt, wie das ausgestaltet wer<strong>den</strong>soll, aber das ist die wichtigste Neuerung im Gesetz, die Sie immer gern übersehen und überlesenhaben. Denn sie stellt <strong>den</strong> Informationsanspruch grundsätzlich um von dem Einzelantragsverfahrenauf ein künftiges zentrales Informationsregister, in dem wichtige Informationen, die Bürgerinteressieren, und ein möglicher Katalog ist im Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE jaenthalten, barrierefrei, sozusagen auf Knopfdruck im Internet zur Verfügung gestellt wer<strong>den</strong>. DiesesInformationsregister löst dann ein kompliziertes Einzelantragsverfahren ab. Trotzdem wurde inder Öffentlichkeit eigentlich fast nur über dieses Einzelantragsverfahren diskutiert.Wie gesagt, wir haben etliche Änderungen aufgenommen, die wichtigste ist natürlich diejenige gewesen,dass wir die Frist wieder verkürzt haben, aber eben auch in § 4 nicht mehr generell sagen„Wirtschaftliche Zwecke schließen einen Informationsanspruch generell aus.“, sondern dass wirhier einen wichtigen Ausnahmetatbestand geschaffen haben für journalistische Zwecke und für dieMedien, also dass die Presse- und Rundfunkfreiheit natürlich unberührt bleibt. Dann haben wir dieFrist verkürzt, es ist bereits gesagt wor<strong>den</strong>, wieder auf einen Monat. Das ist bisher nicht einmal eineRegelfrist im Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes. Im Informationsfreiheitsgesetz desBundes heißt es hingegen nur „soll einen Monat betragen“. Wir nehmen jetzt die Regelfrist von ei-

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