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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 106. Sitzung Freitag, den 14.12 ...

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Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>106.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>14.12</strong>.2012 41(Abg. Marx)nem Monat wieder auf, die allerdings dann begründet verlängert wer<strong>den</strong> kann. Es wird auch dieAblehnungsfiktion gestrichen. Die war auch Gegenstand massiver Kritik und es gibt dann wiedereine schriftliche Entscheidung, die innerhalb der Fristen, die in § 6 geregelt sind, bekanntzugebenund auch zu begrün<strong>den</strong> ist. Es kann allerdings diese schriftliche Entscheidung dann unterbleiben,wenn der Antragsteller selber mündlich gefragt hat, also wenn jemand persönlich ins Rathaus gehtund eine relativ einfache Information abfragt, dann wäre es natürlich Quatsch zu sagen, du bekommstjetzt einen schriftlichen Bescheid. Das kann dann auch mündlich passieren, es sei <strong>den</strong>n,der Antragsteller sagt, ich möchte es schriftlich, und ebenso ist das im elektronischen Fall.Sie haben jetzt, und wir wollen unseren Gesetzentwurf heute hier beschließen und in Kraft setzen,gesagt, in dem Fall haben Sie Veränderungen und Verbesserungen vorgeschlagen, die dazu führenwür<strong>den</strong>, dass das Gesetz nicht ganz so schlimm wird, wie Sie meinen. Wenn wir uns das aberim Einzelnen anschauen, was Sie wollen, dann sehen wir, dass es sich nicht fundamental undnicht weitreichend von dem unterscheidet, was jetzt bereits geregelt ist.Ich nehme mir einmal zunächst <strong>den</strong> Antrag der FDP vor. Gut, § 4, die Sache mit <strong>den</strong> juristischenPersonen, das ist ein Einwand, <strong>den</strong> kann man sicherlich im laufen<strong>den</strong> Gesetz dann noch einmalüberprüfen nach <strong>den</strong> ersten Erfahrungen, ob das mit aufgenommen wird. Den § 4 Abs. 4, wolltenSie <strong>den</strong> gestrichen haben? Der § 4 Abs. 4 sieht bisher keine Informationsweitergabe zu wirtschaftlichenZwecken vor. Wenn wir <strong>den</strong> generell aufmachen und die wirtschaftlichen Zwecke reinnehmenin ein legitimes Informationsinteresse, dann müssten Behör<strong>den</strong> auch für Adresshändler oderfür kommerzielle Firmen für, was weiß ich, Konsumentenprofilausforschung zur Verfügung stehen.Das wollen wir nicht und dabei wollen wir auch bleiben. Deswegen wird nach unserer Fassung der§ 4 Abs. 4 nicht komplett gestrichen, sondern nur geändert.Bei der Fristenlösung haben Sie das etwas ausführlicher gefasst und haben auch eine Höchstfristähnlich wie bei <strong>den</strong> LINKEN von zwei Monaten eingeführt. Ob diese Höchstfrist immer gehaltenwer<strong>den</strong> kann, da haben wir Zweifel, deshalb haben wir diese Höchstfrist nicht, <strong>den</strong>n wir haben umfassendBeteiligungsrechte und Beteiligungspflichten, wenn die Belange Dritter betroffen sind. Dasdarf hier nicht vernachlässigt wer<strong>den</strong>. Das ist aber bei Ihnen und auch bei dem Antrag der LINKEN- dazu sage ich dann noch mehr - doch leider der Fall, dass hier die Abwägung mit <strong>den</strong> InteressenDritter nicht immer in der nötigen Strenge durchgehalten wird.Gebühren - da haben Sie einen Satz vorgeschlagen, der ähnlich auch im Bundes-IFG steht, dassdie Gebühren, die Sie grundsätzlich zulassen wollen, im Gegensatz zu dem Antrag der LINKEN -da sind übrigens beide Anträge nicht kompatibel. Sie können nicht beide Anträge gleichermaßenannehmen, da wür<strong>den</strong> Sie sich widersprechen. Aber das ist nur ein Tipp an Sie, es ist Ihre Sache,wie Sie sich dazu verhalten wollen. Die FDP schlägt also vor, die Gebühren so zu bemessen, dassder Informationszugang wirksam in Anspruch genommen wer<strong>den</strong> kann, während im Vorschlag derLINKEN eine Gebührenfreiheit für bestimmte Auskünfte vorgesehen wird bzw. eine Kappungsgrenzefür die Kosten, die der Verwaltung entstehen. Das ist nicht kompatibel.Dann hatten Sie beantragt, festzuhalten, dass der antragstellen<strong>den</strong> Person vorab die Grundlagefür die Kostenentscheidung mitgeteilt wer<strong>den</strong> soll. Das wollen wir jetzt konkreter fassen, nämlichmit dem jetzt vorgelegten Änderungsantrag. Das war ein redaktionelles Versehen, dass wir das

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