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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 106. Sitzung Freitag, den 14.12 ...

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22 Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>106.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>14.12</strong>.2012(Abg. Bergner)Deswegen wer<strong>den</strong> wir uns bei dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und beim Antrag enthalten.(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Ach schade.)Beim Gesetzentwurf der Landesregierung ist für uns nach wie vor das Problem der Entfristung unddeswegen wer<strong>den</strong> wir uns auch dort enthalten. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.( Beifall FDP)Vizepräsi<strong>den</strong>tin Dr. Klaubert:Herr Abgeordneter Berger, gestatten Sie noch eine Anfrage durch die Frau Abgeordnete?Abgeordneter Bergner, FDP:Entschuldigung, das habe ich übersehen. Ja, bitte.Abgeordnete Berninger, DIE LINKE:Herr Bergner, Sie sagen, wir wür<strong>den</strong> in unserem Gesetzentwurf mehrere Dinge regeln wollen, diebundesrechtlich geregelt sind, wür<strong>den</strong> Sie das bitte auch konkret benennen, damit ich darauf auchargumentativ reagieren kann?Abgeordneter Bergner, FDP:Mit Blick auf die Uhr und das, was wir heute zu schaffen haben, nicht. Danke schön.(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Im Ausschuss haben Sie es aber auch nicht gemacht.)Vizepräsi<strong>den</strong>tin Dr. Klaubert:Ich rufe für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Kanis auf.(Beifall Abg. König, DIE LINKE)Abgeordnete Kanis, SPD:Frau Präsi<strong>den</strong>tin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucher, ich erspare es mirjetzt, noch einmal aufzuzählen, um welche drei Anträge es in diesem Tagesordnungspunkt geht.(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Den haben Sie so schön aufgeschrieben.)Wir haben die Notwendigkeit der Behandlung auch schon gehört. Es ist einfach aus dem Verfallsdatumheraus gegeben, trotzdem wird dabei(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Eben haben Sie <strong>den</strong> anderen Lächerlichkeit vorgeworfen,jetzt meckern Sie selber nun wie so ein…)überprüft, ob das Gesetz in seiner Form noch der Gesetzgebung und geltendem Recht entspricht.Einige generelle Äußerungen möchte ich dazu machen. Die Landesregierung hat <strong>den</strong> Personenkreisum die Personen in diesem Gesetz ergänzt, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz

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