22 Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>106.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>14.12</strong>.2012(Abg. Bergner)Deswegen wer<strong>den</strong> wir uns bei dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE und beim Antrag enthalten.(Zwischenruf Abg. Ramelow, DIE LINKE: Ach schade.)Beim Gesetzentwurf der Landesregierung ist für uns nach wie vor das Problem der Entfristung unddeswegen wer<strong>den</strong> wir uns auch dort enthalten. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.( Beifall FDP)Vizepräsi<strong>den</strong>tin Dr. Klaubert:Herr Abgeordneter Berger, gestatten Sie noch eine Anfrage durch die Frau Abgeordnete?Abgeordneter Bergner, FDP:Entschuldigung, das habe ich übersehen. Ja, bitte.Abgeordnete Berninger, DIE LINKE:Herr Bergner, Sie sagen, wir wür<strong>den</strong> in unserem Gesetzentwurf mehrere Dinge regeln wollen, diebundesrechtlich geregelt sind, wür<strong>den</strong> Sie das bitte auch konkret benennen, damit ich darauf auchargumentativ reagieren kann?Abgeordneter Bergner, FDP:Mit Blick auf die Uhr und das, was wir heute zu schaffen haben, nicht. Danke schön.(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Im Ausschuss haben Sie es aber auch nicht gemacht.)Vizepräsi<strong>den</strong>tin Dr. Klaubert:Ich rufe für die SPD-Fraktion Frau Abgeordnete Kanis auf.(Beifall Abg. König, DIE LINKE)Abgeordnete Kanis, SPD:Frau Präsi<strong>den</strong>tin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Besucher, ich erspare es mirjetzt, noch einmal aufzuzählen, um welche drei Anträge es in diesem Tagesordnungspunkt geht.(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Den haben Sie so schön aufgeschrieben.)Wir haben die Notwendigkeit der Behandlung auch schon gehört. Es ist einfach aus dem Verfallsdatumheraus gegeben, trotzdem wird dabei(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Eben haben Sie <strong>den</strong> anderen Lächerlichkeit vorgeworfen,jetzt meckern Sie selber nun wie so ein…)überprüft, ob das Gesetz in seiner Form noch der Gesetzgebung und geltendem Recht entspricht.Einige generelle Äußerungen möchte ich dazu machen. Die Landesregierung hat <strong>den</strong> Personenkreisum die Personen in diesem Gesetz ergänzt, die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz
Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>106.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>14.12</strong>.2012 23(Abg. Kanis)erhalten. Die ständige Erweiterung des Personenkreises habe ich schon in meiner letzten Redekritisiert, aber für mich ist immer noch nicht nachvollziehbar die rechtliche Stellung und die Versorgungdes aus dem Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE herausgenommenen Personenkreisesund die Regelung der Kostenfrage. Bei der Abschaffung oder Novellierung des Asylbewerberleistungsgesetzes,was ja ein Bundesgesetz ist, kann sich dies völlig neu gestalten und wird sich dannauch sicher in der Landesgesetzgebung niederschlagen. Eine Umkehrung des Vorgangs der Unterbringung,nämlich vorrangig in Wohnungen und nicht in Gemeinschaftsunterkünften, begrüßenwir ausdrücklich, insbesondere da es Menschen, die sehr lange in diesen Gemeinschaftsunterkünftenleben müssen, betrifft. Aber auch hier sehen wir, dass in Thüringen in <strong>den</strong> meisten Landkreisendiese Veränderung bereits stattgefun<strong>den</strong> hat.(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Aber nicht mal zur Hälfte.)Heime in abgelegenen Gegen<strong>den</strong> wur<strong>den</strong> geschlossen, wohnungsähnliche Strukturen wur<strong>den</strong> inetlichen Landkreisen geschaffen oder zumindest angestrebt. Es wur<strong>den</strong> insbesondere Familien mitKindern, Menschen mit gesundheitlichen Problemen außerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte untergebracht.Wir wissen, das ist noch nicht(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Erwachsene ohne Kinder haben wohl nicht dasRecht?)die Forderung, die wir auch in der Anhörung immer wieder zur Kenntnis nehmen durften. Wohnungendienen dem Wohl der dort untergebrachten Menschen, aber wir akzeptieren trotzdem die Möglichkeit,die die Kreise haben und die sie auch inzwischen nutzen.(Beifall CDU)Die Argumente des Landkreises sind für mich nur in dem Punkt der regionalen Unterschiedlichkeitnachvollziehbar, aber die schwerere Erreichbarkeit für Termine und dass die Menschen auf sich alleingestellt ihr Leben nicht meistern, das wird in Thüringen schon lange widerlegt.(Beifall CDU)Die Forderung nach DIN 77800 halte ich für überzogen und nicht angemessen, da wir es jetzt hiernicht mit betreutem Wohnen für ältere Menschen zu tun haben. Ich möchte auch nicht zu allen einzelnenÄnderungsvorschlägen der LINKEN hier Stellung nehmen. Das haben ja inzwischen meineVorredner doch sehr ausführlich gemacht. Aber die Übernahme des Landes der tatsächlichen anfallen<strong>den</strong>Kosten bei <strong>den</strong> Kommunen ist etwas, was immer wieder in Gesprächen genannt wurde.Die Ausstattung mit <strong>den</strong> Pauschalen ist nur für wenige Kreise und kreisfreie Städte kostendeckend.Umso erstaunter war ich, dass bei <strong>den</strong> Stellungnahmen des Landkreistages und des Gemeinde-und Städtebundes dies nicht so problematisch gesehen wurde. Wir haben von diesen ForderungenAbstand genommen, da sie außerdem der in der Verfassung verankerten Haushaltssystematikwiderspricht.Nun zu dem Änderungsantrag der Koalition zur Gewährung eines Zugangsrechts für Vertreter vonWohlfahrtsverbän<strong>den</strong> sowie Flüchtlingshilfeorganisationen und Flüchtlingsvereinen im Rahmen ih-