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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 106. Sitzung Freitag, den 14.12 ...

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24 Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>106.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>14.12</strong>.2012(Abg. Kanis)rer Betreuungs- und Beratungstätigkeit. Damit ist nicht das Hausrecht des Betreibers infrage gestellt.Für uns bedeutet das auch nicht, dass Gemeinschaftsunterkünfte öffentliche Einrichtungensind, die jedermann nach Belieben betreten oder nutzen kann. Anmeldungen, Vereinbaren undEinhalten von Regeln im Umgang halten wir für ein Gebot der Höflichkeit. Aber die Menschen, diesich für Betreuung und Beratung, das Erlernen der Sprache und Integrationsangebote engagieren,müssen nicht wie Bettler darauf hoffen, dass sie in die Unterkünfte eingelassen wer<strong>den</strong>. Dies solleinem besseren Miteinander dienen, vor allem dort, wo die Zusammenarbeit noch nicht gegebenoder behindert wird. Wir fin<strong>den</strong> das ganz wichtig und sind froh, dass sich die SPD mit ihren Forderungendurchsetzen konnte. Im Übrigen verweise ich auf meine Rede zur ersten Lesung. Alles dortGesagte möchte ich nicht wiederholen, <strong>den</strong>n es wurde in großen Teilen durch die erfolgte Anhörungbestätigt. Wir nehmen die Anregungen, die insbesondere von der LIGA, dem Beauftragtender Evangelischen Kirche, dem Katholischen Büro, aber auch dem Flüchtlingsrat zu <strong>den</strong> verbindlichenQualitätsstandards der Unterbringung, der Einzelunterbringung nach mehr als 12 Monatengegeben wur<strong>den</strong>, sehr ernst. Frau Berninger, meiner Meinung nach war die kürzeste Stellungnahmedie des Landkreistages zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung, <strong>den</strong>n die haben gesagt,sie sind damit vollumfänglich einverstan<strong>den</strong>.(Beifall CDU)(Zwischenruf Abg. Berninger, DIE LINKE: Sie sind doch die Einzige, die man inhaltlich nichternst nehmen kann.)(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wen wundert es.)Ich bitte trotzdem <strong>den</strong> Innenminister, die Anregungen, die in der Anhörung schriftlich gegeben wur<strong>den</strong>,in zukünftigen Regelungen zu berücksichtigen.(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wann <strong>den</strong>n?)Die Beratung im Innenausschuss hat deutlich gemacht, wie wir uns heute verhalten wer<strong>den</strong>. Wirschließen uns der Beschlussempfehlung des Ausschusses an.(Beifall SPD)Vizepräsi<strong>den</strong>tin Dr. Klaubert:Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Rothe-Beinlich das Wort.Abgeordnete Rothe-Beinlich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:Sehr geehrte Frau Präsi<strong>den</strong>tin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist ja nun schon einigesgesagt wor<strong>den</strong> und wirklich verwundert hat jetzt auch nicht, Frau Kanis, dass Sie beim Entwurfder Landesregierung bleiben und einmal mehr sagen, dass doch in Zukunft der Innenminister berücksichtigenmöge, was in <strong>den</strong> Stellungnahmen dargelegt wurde. Ich frage mich allerdings schon,und da bin ich bei der Frage, die meine Kollegin Berninger vorhin auch schon gestellt hat, warumwir Anhörungen veranstalten, warum wir schriftliche Stellungnahmen erbitten, wenn diese dannkeinen Eingang in die Gesetzesberatung fin<strong>den</strong>. Denn das ist leider der Fall.(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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