44 Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>106.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>14.12</strong>.2012(Abg. Marx)natürlich auch bei § 11 a die Ausgestaltung des Informationsregisters und der Veröffentlichungspflichtenselber. Da ist sozusagen, können Sie auch sagen, eine Schwäche unseres Gesetzes,dass wir sagen, das überlassen wir einer Rechtsverordnung, weil wir hier Neuland begehen.Ihr schöner Katalog, der durchaus nett ist, der weist allerdings wieder darauf hin, auf das, was ichanfangs gesagt habe, dass das Informationsregister, was wir auch wollen in unserem Gesetz, dassdas letztlich dann die Einzelanträge überflüssig machen würde.Zur Evaluierung habe ich ja schon bei der FDP Stellung genommen. Wenn man dann zusammenfasst,was Ihre elementaren Unterschiede sind zu dem, was wir in unserem Gesetz haben, nämlichz.B. die Kostenfreiheit, Höchstfrist von zwei Monaten, eine konkrete Ausgestaltung des Informationsregisters,dann sind das alles Punkte, die weit über das hinaus gehen - kann man ja auch wollen-, was im bisherigen Informationsfreiheitsgesetz des Bundes geregelt ist. Damit ist Ihre Behauptung,dass, wenn wir jetzt sachlich mitmachen wür<strong>den</strong>, unser Gesetz sozusagen eine Verschlimmbesserungsei, was man besser gar nicht machen würde oder Informationsrechte beschneide,schlicht falsch. Das stimmt nicht. Sie wollen noch weiter über das Informationsfreiheitsgesetzdes Bundes hinaus als wir schon hinaus gegangen sind und(Beifall SPD)auch wir gehen über dieses Informationsfreiheitsgesetz des Bundes schon hinaus.(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir wollen ein Transparenzgesetzwie in Hamburg.)<strong>den</strong>n das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, was jetzt weiter gelten würde, wenn wir IhremAntrag zugestimmt hätten, Herr Adams - Sie kommen ja gleich noch selber dran -, sieht z.B. auchgenerell Kosten vor,(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer hat das <strong>den</strong>n vorgemacht? DieSPD.)das sieht überhaupt keine Beschneidung, also überhaupt keine Höchstfristen vor, da ist sogar nureine schlaffe Sollvorschrift für die Bescheidung eines Antrags, ein Informationsregister gibt esüberhaupt nicht. Deswegen kann ich hier wirklich mit großer Überzeugung und nicht nur aus Koalitionsdisziplin,da wür<strong>den</strong> Sie sich jetzt irren, aber gleichwohl wer<strong>den</strong> Sie uns das gleich wieder liebevollunterstellen - liebevoll war jetzt wieder ironisch gemeint -, wir aus vollem Herzen sagen,dass wir hier einen wesentlichen Schritt vorangekommen sind. Wenn wir dann in zwei Jahren beimersten Bericht des Informationsfreiheitsbeauftragten <strong>den</strong> einen oder anderen Verbesserungsbedarferkennen, sind wir die Letzten, die sich dagegen sperren wer<strong>den</strong>.(Beifall SPD)Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und möchte darauf hinweisen, dass ich vollkommen frei gesprochenhabe. Das passiert ja auch nur selten.(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>106.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>14.12</strong>.2012 45Vizepräsi<strong>den</strong>tin Dr. Klaubert:Schön. Abgeordneter Gumprecht für die CDU-Fraktion hat sich jetzt zu Wort gemeldet.Abgeordneter Gumprecht, CDU:Frau Präsi<strong>den</strong>tin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle kennen das sogenannteStrucksche Gesetz, das da lautet: „Kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es hinein gekommenist.“ Auch das Thüringer Informationsfreiheitsgesetz unterliegt wie Sie sehen dieser Regel,aber ich möchte voranstellen, der vom Innenminister eingebrachte Gesetzentwurf ist gegenüberdem gelten<strong>den</strong> Gesetz wirklich ein gewaltiger Sprung zu einer größeren Informationsfreiheit. DerGesetzentwurf lehnt sich an das Bundesgesetz an und dieses Bundesgesetz hat sich bewährt. Wirwer<strong>den</strong> auch deshalb nicht für die Vertagung und Verschiebung stimmen, um noch einmal auf <strong>den</strong>Antrag von Herrn Adams einzugehen. In der Anhörung wur<strong>den</strong> durch <strong>den</strong> Innenausschuss einzelneTeile des Gesetzes kritisiert. Infolge dessen haben wir einige dieser Anregungen zum Gesetzaufgegriffen und dem Innenausschuss vorgeschlagen, diese einzuarbeiten. Am Ende dieses Prozessessteht nun ein Gesetz, welches nach unserer Auffassung dem im § 1 genannten Gesetzeszweck<strong>den</strong> freien Zugang zu amtlichen Informationen, wie es dort heißt, tatsächlich gerecht wird.Es soll erstens die Transparenz der Verwaltung vergrößern, zweitens die Möglichkeit der Kontrollestaatlichen Handelns durch <strong>den</strong> Bürger verbessern und drittens die demokratische Meinungs- undWillensbildung in der Gesellschaft fördern.(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das ist ja richtig, nur Ihre Ausnahmensind das Problem.)Meine Damen und Herren, als Konsequenz aus der in der Anhörung vorgebrachten Kritik wollenwir die Regelfrist zur Bearbeitung von drei Monaten auf einen Monat reduzieren. Die sogenanntenAusnahmen, Ablehnungsfriktion, also die Möglichkeit der Verwaltung, Anträge - ich sage einmallax - einfach in der Schublade verschwin<strong>den</strong> zu lassen, wur<strong>den</strong> aus dem Gesetz gestrichen. Zudemsind die Behör<strong>den</strong> verpflichtet, dem Bürger schriftlich <strong>den</strong> Grund darzulegen, warum ihr Informationsersuchenabgelehnt wird. Schließlich wurde das Verbot der Kommerziellen Nutzung vonInformationsanfragen dahin präzisiert, dass auf der einen Seite die journalistische Nutzung oderjournalistische Zwecke hiervon nicht betroffen sind, aber Anfragen etwa zum Zwecke des Adresshandels,weil wir auch schon da vor Kurzem darüber diskutierten, weiterhin unzulässig sind. MeineDamen und Herren, die vorgenommenen Änderungen sind sinnvoll und ich <strong>den</strong>ke auch, sie warennötig, <strong>den</strong>n es wäre fatal, wenn der - und ich betone - falsche Eindruck entstünde, das Informationsfreiheitsgesetzsei in erster Linie ein Informationsverhinderungsgesetz, was oft hier unterstelltwird. Wir wollen dafür sorgen, dass die Ämter <strong>den</strong> Zugang ermöglichen, aber nicht die Ämter vorunliebsamen Anfragen der Bürger schützen. Das ist nicht so und das will ich hier klar noch einmalsagen. Die Informationspflicht gegenüber <strong>den</strong> Bürgerinnen und Bürgern gehört zu <strong>den</strong> ordnungsgemäßenAufgaben der Verwaltung. Der nun vorliegende Entwurf schafft hierfür einen verbindlichenund zeitgemäßen Rahmen.Im Speziellen möchte ich doch noch einmal auf <strong>den</strong> § 11 des Informationsfreiheitsgesetzes, derdie Schaffung eines zentralen Informationsregisters vorsieht, eingehen. Was bedeutet das? Thüringenwird das erste Flächenland sein, das für <strong>den</strong> Bürger eine zentrale Stelle schafft, ein zugäng-