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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode 106. Sitzung Freitag, den 14.12 ...

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44 Thüringer <strong>Landtag</strong> - <strong>5.</strong> <strong>Wahlperiode</strong> - <strong>106.</strong> <strong>Sitzung</strong> - <strong>14.12</strong>.2012(Abg. Marx)natürlich auch bei § 11 a die Ausgestaltung des Informationsregisters und der Veröffentlichungspflichtenselber. Da ist sozusagen, können Sie auch sagen, eine Schwäche unseres Gesetzes,dass wir sagen, das überlassen wir einer Rechtsverordnung, weil wir hier Neuland begehen.Ihr schöner Katalog, der durchaus nett ist, der weist allerdings wieder darauf hin, auf das, was ichanfangs gesagt habe, dass das Informationsregister, was wir auch wollen in unserem Gesetz, dassdas letztlich dann die Einzelanträge überflüssig machen würde.Zur Evaluierung habe ich ja schon bei der FDP Stellung genommen. Wenn man dann zusammenfasst,was Ihre elementaren Unterschiede sind zu dem, was wir in unserem Gesetz haben, nämlichz.B. die Kostenfreiheit, Höchstfrist von zwei Monaten, eine konkrete Ausgestaltung des Informationsregisters,dann sind das alles Punkte, die weit über das hinaus gehen - kann man ja auch wollen-, was im bisherigen Informationsfreiheitsgesetz des Bundes geregelt ist. Damit ist Ihre Behauptung,dass, wenn wir jetzt sachlich mitmachen wür<strong>den</strong>, unser Gesetz sozusagen eine Verschlimmbesserungsei, was man besser gar nicht machen würde oder Informationsrechte beschneide,schlicht falsch. Das stimmt nicht. Sie wollen noch weiter über das Informationsfreiheitsgesetzdes Bundes hinaus als wir schon hinaus gegangen sind und(Beifall SPD)auch wir gehen über dieses Informationsfreiheitsgesetz des Bundes schon hinaus.(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir wollen ein Transparenzgesetzwie in Hamburg.)<strong>den</strong>n das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes, was jetzt weiter gelten würde, wenn wir IhremAntrag zugestimmt hätten, Herr Adams - Sie kommen ja gleich noch selber dran -, sieht z.B. auchgenerell Kosten vor,(Zwischenruf Abg. Adams, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wer hat das <strong>den</strong>n vorgemacht? DieSPD.)das sieht überhaupt keine Beschneidung, also überhaupt keine Höchstfristen vor, da ist sogar nureine schlaffe Sollvorschrift für die Bescheidung eines Antrags, ein Informationsregister gibt esüberhaupt nicht. Deswegen kann ich hier wirklich mit großer Überzeugung und nicht nur aus Koalitionsdisziplin,da wür<strong>den</strong> Sie sich jetzt irren, aber gleichwohl wer<strong>den</strong> Sie uns das gleich wieder liebevollunterstellen - liebevoll war jetzt wieder ironisch gemeint -, wir aus vollem Herzen sagen,dass wir hier einen wesentlichen Schritt vorangekommen sind. Wenn wir dann in zwei Jahren beimersten Bericht des Informationsfreiheitsbeauftragten <strong>den</strong> einen oder anderen Verbesserungsbedarferkennen, sind wir die Letzten, die sich dagegen sperren wer<strong>den</strong>.(Beifall SPD)Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und möchte darauf hinweisen, dass ich vollkommen frei gesprochenhabe. Das passiert ja auch nur selten.(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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