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April - Fokus Media

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IMMOBILIENText Stephan EberhardtFotos Shutterstock, BeigestelltNEUES AUS DEM BAU & IMMOBILIENRECHTVORGABEN FÜR DIEENERGIEEFFIZIENZVON GEBÄUDENMit den europarechtlichen Vorgaben für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ergibt sich einAnpassungsbedarf der österreichischen Bauordnungen. So dürfen ab dem Jahr 2020 nur mehrNiedrigstenergiegebäude gebaut werden. Erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang auch dieVerschärfung der Vorschriften betreffend den Energieausweis. Die praktischen Auswirkungen derNeuerungen bleiben abzuwarten.deren Verweisungsregelung in einen nichtnach dem Vorlagezweck im Bauverfahreneinerseits oder beim Verkauf bzw. bei derVermietung andererseits differenzierendenAusnahmekatalog hat zu einer landesrechtlichsehr großzügigen Ausnahmevorschriftgeführt (z. B. hinsichtlich derBerücksichtigung des Wiener Althausbestandes),die aus gemeinschaftsrechtlicherSicht wohl als zu weitläufig schien.EUROPÄISCHE GEBÄUDERICHTLINIE.Nach einem jahrelangen auch in Österreicheher pragmatischen Zugang zur Umsetzungder Gebäuderichtlinie 2002 überdie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden(Richtlinie 2002/91/EG) wurden imJahr 2010 mit einer neuen Gebäuderichtliniedeutliche Verschärfungen beschlossen.Das vormalige Regelungswerk wurdehierzulande größtenteils in Form vonbautechnischen Bestimmungen in denBundesländern unter Beteiligung desÖsterreichischen Instituts für Bautechnik(OIB) umgesetzt. Das Thema des fehlendenEinflusses des für die zivilrechtlicheUmsetzung zuständigen Bundesgesetzgebersbei der inhaltlichen Ausgestaltungder Energieausweisvorschriften sowieNEUERUNGEN DURCH GEBÄUDE-RICHTLINIE 2010. Nunmehr ist die neueEU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienzvon Gebäuden in Kraft getreten (RL2010/31/EU), die die vormalige Gebäuderichtlinie2002/91/EG ersetzen soll. Hierdurchsollen die Vorgaben für die Energieeffizienzvon Gebäuden in den künftigenJahren zur Erreichung der Energieeinsparungszieledeutlich gesteigert werden.Demnach müssen sämtliche neuen Gebäudeab 2020 nahezu energieautark,das heißt Fast-Nullenergie-Gebäude aufGrundlage des Primärenenergieeinsatzes,sein, indem entsprechend hohe Energieeffizienzstandardssowie der Einsatz vondezentralen erneuerbaren Energieträgernvorgeschrieben werden. Dem öffentlichenBereich soll hier eine Vorbildfunktion zukommen,da die Vorgaben bereits ab demJahr 2018 gelten sollen. Dabei wird das26 FOKUSAPRIL 2013

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