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behandlung - Fachverband Sucht eV

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Abb. 11: Nutzung neuer Technologien (Koch, U., Rehabilitationswissenschaftliches Kolloquium<br />

06.03.2012)<br />

• Online-Antragsstellung<br />

• Datenaustausch: Reha-Einrichtung und Leistungserbringer<br />

• Zugangssteuerung nach medizinischen, organisatorischen, ökonomischen und bei<br />

besonderen Bedarfslagen (Angebote)<br />

• Klinikinformationssysteme (Vernetzung, elektronische Krankenakte)<br />

• Therapieplanung (z.B. nach Rehabilitanden-Management-Kategorien)<br />

• E-Bericht als elektronischer Bericht (Gestaltung, Kommunikation)<br />

• Internetbasierte Nachsorgeprogramme<br />

um komplexe Interventionen, die aus verschiedenen<br />

Modulen bestehen. Eine modulspezifi<br />

sche Wirksamkeitsprüfung ist<br />

ebenso schwierig wie die Berücksichtigung<br />

der Multimorbidität von Patienten in entsprechenden<br />

Leitlinien.<br />

Gleichwohl lassen sich die Eff ekte der Reha-<br />

Maßnahmen untersuchen. Im Rahmen der<br />

Qualitätssicherung und angesichts begrenzter<br />

fi nanzieller Mittel wird die Notwendigkeit<br />

des Nachweises der Ergebnisqualität<br />

und der Eff ekte der Reha-Maßnahmen<br />

noch deutlich steigen.<br />

Auch die Nutzung neuer Technologien wird<br />

zunehmend Einzug in die medizinische Rehabilitation<br />

halten, entsprechende Bereiche<br />

sind in Abb. 11 beispielhaft genannt.<br />

Insgesamt gesehen hat die medizinische<br />

Rehabilitation in Deutschland im internationalen<br />

Vergleich einen hohen Entwicklungsstand<br />

erreicht. Angesichts der demographischen<br />

Entwicklung, der ökonomischen<br />

Rahmenbedingungen sowie der gesellschaftlichen<br />

Veränderungen stellt sich<br />

aber eine Vielzahl von Herausforderungen<br />

für die medizinische Rehabilitation der Zukunft.<br />

Es ist nicht damit zu rechnen, dass es<br />

hierfür schnelle und fl exible Lösungen geben<br />

kann. Denn seriöse Veränderungen<br />

und Fortschritte müssen, wie in der Wissenschaft<br />

auch, mühsam erarbeitet werden<br />

(Koch, 2012).<br />

2.4 Gestaltung der aktuellen<br />

und zukünftigen Rahmenbedingungen<br />

der medizinischen<br />

Rehabilitation –<br />

Forderungen des FVS<br />

Zur Bedeutung und zum Stellenwert der<br />

medizinischen Rehabilitation in unserem<br />

Gesundheitssystem sind aus Sicht des FVS<br />

folgende Eckpunkte zu beachten:<br />

• Es ist davon auszugehen, dass die Bedeutung<br />

der medizinischen Rehabilitation<br />

angesichts der großen Herausforderungen,<br />

welche mit dem demographischen<br />

Wandel unserer Bevölkerung und der damit<br />

verbundenen Zunahme chronischer<br />

Erkrankungen verbunden sind, zukünftig<br />

noch deutlich wachsen wird. Die Rehabili-<br />

tation leistet einen wichtigen Beitrag<br />

dazu, dass Arbeitnehmer länger am<br />

Arbeitsleben teilnehmen können, Frühberentungen<br />

und Pfl egebedürftigkeit<br />

vermieden werden und Beiträge für die<br />

Sozialversicherungsträger geleistet werden.<br />

Die Veränderungen unserer Gesellschaft<br />

erfordern nicht nur eine deutliche<br />

Stärkung der Prävention, sondern auch<br />

der Grundsätze „Reha vor Rente“ und<br />

„Reha vor Pfl ege“.<br />

Festzuhalten bleibt, dass gerade die moderne<br />

Rehabilitation, wie kaum ein anderer<br />

Behandlungsansatz, die Chance für<br />

eine umfassende und multidimensionale<br />

Behandlung chronisch kranker Menschen<br />

eröff net.<br />

• Insgesamt werden in Deutschland in<br />

1.227 Reha- und Vorsorgekliniken rund<br />

118.000 Mitarbeiter beschäftigt (RWI,<br />

2011). Die Rehabilitationseinrichtungen<br />

stellen damit einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor<br />

dar. In zahlreichen Regionen<br />

sind sie die größten Arbeitgeber und bieten<br />

qualifi zierte Arbeits- und Ausbildungsplätze,<br />

insbesondere im ärztlichen<br />

Dienst, im therapeutischen Bereich, in der<br />

Pfl ege und in medizinisch-technischen<br />

Fachberufen. Um ihrem umfangreichen<br />

Versorgungsauftrag mit qualitativ hochwertigen<br />

Gesundheitsleistungen nachkommen<br />

zu können, benötigen die Rehabilitationseinrichtungen<br />

ein hohes Maß<br />

an Planbarkeit, Berechenbarkeit und Verlässlichkeit.<br />

• Die bereits im Rahmen des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes<br />

getroff enen Gesetzesänderungen,<br />

alle medizinischen<br />

Rehabilitationsleistungen zu Pfl ichtleistungen<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

zu machen und Leistungen zur<br />

medizinischen Rehabilitation in den Risikostrukturausgleich<br />

einzubeziehen, stellen<br />

richtige und wichtige Weichenstellungen<br />

dar.<br />

• Wesentliche Zukunftsaufgaben sehen wir<br />

darin, dass sich die politisch Verantwortlichen<br />

dafür einsetzen, qualitativ hochwertige<br />

medizinische Rehabilitationsleistungen<br />

in Deutschland dauerhaft sicherzustellen,<br />

den niedrigschwelligen Zugang<br />

zu erforderlichen medizinischen Rehabilitationsleistungen<br />

zu erleichtern und den<br />

Sonderausgabe<br />

Stellenwert der medizinischen Rehabilitation<br />

im Gesundheitswesen zu stärken. In<br />

diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen,<br />

dass medizinische Rehabilitationsleistungen<br />

(incl. Entwöhnungs<strong>behandlung</strong>en)<br />

dringend auch in den Tarifen<br />

der privaten Krankenversicherungen<br />

zu Pfl ichtleistungen werden sollten.<br />

• Unabhängig von der jeweiligen Leistungsträgerschaft<br />

für medizinische Rehabilitationsleistungen<br />

ist deren bedarfsgerechte<br />

Finanzierung sicherzustellen. Bei<br />

einer nicht ausreichenden Finanzierung<br />

des Gesamtbereichs drohen eine off ene<br />

Rationierung medizinischer Rehabilitationsleistungen<br />

und/oder eine deutliche<br />

Absenkung von deren Qualität.<br />

• Medizinische Rehabilitationseinrichtungen<br />

dürfen durch die Deckelung der Ausgaben<br />

oder eine Unterfi nanzierung der<br />

erforderlichen Leistungen nicht in eine<br />

existentielle Unsicherheit und drohende<br />

Insolvenz getrieben werden. In jedem Fall<br />

ist eine ausreichende Refi nanzierung von<br />

steigenden Personal- und Sachkosten sicherzustellen.<br />

Die Einrichtungen müssen<br />

auch Überschüsse erzielen können, die<br />

sie für die Weiterentwicklung ihrer medizinisch-therapeutischenVersorgungsangebote<br />

und erforderliche Investitionen<br />

dringend benötigen.<br />

• Die monistische Finanzierung im Bereich<br />

der medizinischen Rehabilitation bedeutet,<br />

dass die Investitionskostenanteile<br />

den tatsächlichen Investitionsbedarf abdecken<br />

müssen, damit eine auskömmliche<br />

Investitionsfi nanzierung gewährleistet<br />

ist. Aufgrund der Vergütungssatzentwicklungen<br />

der letzten Jahre ist von<br />

einem enormen Investitionsstau im Bereich<br />

der medizinischen Rehabilitation<br />

auszugehen. Auch war dieser Bereich<br />

vom Konjunkturpaket II ausgenommen.<br />

Der Investitionsstau sollte dringend, insbesondere<br />

auch bei den Vertragseinrichtungen<br />

der Leistungsträger, abgebaut<br />

werden.<br />

• Grundsätzlich sollte ein Schiedsstellenverfahren<br />

nicht nur im SGB V, sondern in<br />

allen Zuständigkeiten der medizinischen<br />

Rehabilitation eingeführt werden. Sofern<br />

sich die Vertragspartner nicht auf eine<br />

Anpassung der Vergütungssätze oder<br />

Vertragsinhalte bzw. entsprechende Anforderungen<br />

einigen können, sollte ein<br />

Schiedsstellenverfahren verbindlich für<br />

alle Bereiche der Sozialversicherung eingeführt<br />

werden.<br />

• Auch eine steigende Fallschwere muss<br />

bei der Ausstattung, Personalbemessung<br />

und Vergütung der medizinischen Rehabilitationsleistungen<br />

berücksichtigt werden.<br />

Völlig inakzeptabel wäre es, wenn<br />

den Rehabilitationskliniken – beispielsweise<br />

durch eine frühzeitige Verlegung<br />

von Patienten aus dem Krankenhaus oder<br />

<strong>Sucht</strong>Aktuell l 2 · 2012 13

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