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behandlung - Fachverband Sucht eV

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Leitbild und Positionen des FVS<br />

Aussagen formuliert. Darin wurde u. a. betont,<br />

dass bei dem Verfahren der Zugangssteuerung<br />

zu Einrichtungen das Preis-Leistungs-Verhältnis<br />

der Einrichtungen berücksichtigt<br />

werden müsste. Einsparungen sollten<br />

aber derart realisiert werden, dass eine<br />

möglichst hohe Qualität der Maßnahmen<br />

gesichert bleibt. Als Zielsetzung wurde formuliert,<br />

zu einer Fortentwicklung der Angebotsstrukturen<br />

zu kommen, beispielsweise<br />

über eine Beteiligung der Kliniken an teilstationären<br />

und ambulanten Rehabilitationsmöglichkeiten<br />

oder die Schaff ung von<br />

Verbundsystemen, wobei nicht die Absicht<br />

bestand, über diese Strukturveränderungen<br />

zu einer ausschließlich regionalisierten<br />

Versorgung zu kommen. Neben der Forderung<br />

nach einer Überprüfung der Zugangskriterien<br />

zu einer Rehabilitationsmaßnahme<br />

für <strong>Sucht</strong>kranke fokussieren die „gemeinsamen<br />

Aussagen“ auf Maßnahmen zur<br />

Verkürzung der Dauer der stationären Entwöhnungs<strong>behandlung</strong>.<br />

Für den Bereich „Alkohol-/Medikamentenabhängige“<br />

wurde<br />

eine zeitliche Budgetierung für die Kliniken<br />

auf „bis zu 16 Wochen“ empfohlen, die Behandlungsdauer<br />

für Drogenabhängige sollte<br />

einschließlich der zur Therapie gehörenden<br />

Adaptionsphase (zeitliches Verhältnis<br />

von 6 : 4 zwischen Behandlung und Adaption)<br />

10 Monate nicht überschreiten. Bei erneuter<br />

Rehabilitationsleistung für Alkohol-<br />

und Medikamentenabhängige (sog. Wiederholungs<strong>behandlung</strong>en)<br />

sollte eine Behandlungsdauer<br />

von „bis zu 8 Wochen“ angestrebt<br />

werden.<br />

Die Umsetzung der in den „Gemeinsamen<br />

Aussagen“ gemachten Empfehlungen erfolgte<br />

durch die Kosten- und Leistungsträger<br />

(insbesondere einzelne Rentenversicherungsträger<br />

und Krankenversicherungen)<br />

höchst unterschiedlich. Insgesamt gesehen<br />

reduzierte sich in der Folge die Behandlungszeit<br />

im stationären Bereich<br />

erheblich, ambulante Leistungen wurden<br />

ausgebaut und ganztägig ambulante Leistungen<br />

sowie Kombimodelle geschaff en.<br />

Der Kostendruck hat sich in den letzten Jahren<br />

angesichts der gedeckelten Ausgaben<br />

in der Rentenversicherung, steigender Antragszahlen<br />

und zunehmender Personal-<br />

und Sachkosten drastisch erhöht. Davon ist<br />

auch der Bereich der Entwöhnungs<strong>behandlung</strong>en<br />

unmittelbar betroff en (vgl. Borges,<br />

Zimolong, Moorées, 2011; Schäfer, 2011).<br />

Borges et al. gehen davon aus, dass die stetige<br />

Unterfi nanzierung der medizinischen<br />

Abb. 47: Vergleich Kosten- vs. Vergütungssatzsteigerungen (AG MedReha 2010)<br />

Rehabilitation langfristig zur Bestandsgefährdung<br />

der gesamten Branche führt. Sie<br />

weisen nach, dass die Steigerung der Vergütungssätze<br />

in den letzten Jahres stets<br />

hinter den Kostensteigerungen zurückblieb.<br />

In den Jahren 2006 – 2011 betrug die Diff erenz<br />

bei den Heilverfahren im Bereich der<br />

Rentenversicherung 3,1 % und im Bereich<br />

der Krankenversicherung 6,7 % (vgl. Abb.<br />

47). Eine adäquate Vergütung stellt die Voraussetzung<br />

dafür dar, dass die Qualitätskriterien,<br />

Struktur- und Personalanforderungen<br />

der Leistungsträger erfüllt werden können.<br />

Von daher ist es dringend erforderlich,<br />

dass einem zunehmenden Preiswettbewerb<br />

und Tendenzen zu Dumpingpreisen eindeutig<br />

von allen Beteiligten begegnet wird.<br />

Inzwischen hat die Politik im Rahmen des<br />

Krankenhausfi nanzierungsgesetzes die Einführung<br />

eines Kostenorientierungswertes<br />

beschlossen. Dieser soll die reale Entwicklung<br />

der Kosten abbilden und damit einer<br />

drohenden Unterfi nanzierung entgegenwirken.<br />

Diesen Ansatz, einen entsprechenden<br />

„objektivierbaren“ Orientierungswert<br />

einzuführen, ist aus Sicht der Leistungserbringer<br />

vom Grundsatz her richtig und sollte<br />

auch im Bereich der medizinischen Rehabilitation<br />

Anwendung fi nden. Denn auch<br />

die Rehabilitationskliniken unterliegen entsprechenden<br />

Kostenschüben, die durch Tarifverträge<br />

für Ärzte, Pfl egekräfte, Therapeuten<br />

etc., Energie- und Sachkosten etc.<br />

bedingt sind. Auf die Notwendigkeit, zusätzlich<br />

auch den steigenden Rehabilitationsbedarf<br />

in der Bevölkerung im Rahmen<br />

des Reha-Budgets zu berücksichtigen, wurde<br />

bereits verwiesen (s. Kap. 2.1).<br />

Auch eine steigende Fallschwere muss bei<br />

der Ausstattung, Personalbemessung und<br />

Vergütung der medizinischen Rehabilitationsleistungen<br />

berücksichtigt werden. Völlig<br />

inakzeptabel wäre es, wenn den Rehabilitationskliniken<br />

– beispielsweise durch<br />

eine frühzeitige Verlegung von Patienten<br />

aus dem Krankenhaus oder auch durch eine<br />

mit dem Ausbau (ganztägig) ambulanter<br />

Angebote verbundene zunehmende Komorbidität<br />

und Fallschwere von Patienten<br />

im stationären Bereich – zunehmend das<br />

Morbiditätsrisiko auferlegt würde.<br />

Unterschiedliche Qualitätsniveaus (z. B. hinsichtlich<br />

der Angebotsvielfalt, -breite) und<br />

zielgruppenorientierte Konzepte von Rehabilitationseinrichtungen<br />

implizieren, dass<br />

zudem entsprechende Unterschiede hinsichtlich<br />

der Ausstattung und des erforderlichen<br />

Personals auch bei den Vergütungssätzen<br />

Berücksichtigung fi nden. Es kann<br />

nicht sein, dass qualitativ hochwertige Einrichtungen<br />

(z. B. mit entsprechender ärztlicher<br />

und psychotherapeutischer Ausstattung,<br />

vielfältigen therapeutischen Angeboten,<br />

Berücksichtigung komorbider Erkrankungen,<br />

Medikamentenkosten) aufgrund<br />

höherer Kosten in geringerem Maße belegt<br />

36 <strong>Sucht</strong>Aktuell l 2 · 2012

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