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behandlung - Fachverband Sucht eV

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Leitbild und Positionen des FVS<br />

Abb. 70: BQR (Bewertungssystem zur Qualität der Rehabilitation) – Bestandteile im Überblick<br />

Qualitätspunkte KTL (Klassifikation therapeutischer Leistungen) Gesamt „Therapeutische Versorgung“: Bestehend aus<br />

• Qualitätspunkte KTL: Leistungen aus verschiedenen KTL-Kapiteln (Leistungsverteilung)<br />

• Qualitätspunkte KTL: durchschnittliche Anzahl der Leistungen je Rehabilitand pro Kalenderwoche (Leistungsmenge)<br />

• Qualitätspunkte KTL: durchschnittliche Stundenzahl therapeutischer Leistungen je Rehabilitand pro Kalenderwoche (Leistungsdauer)<br />

Erfüllungsgrad der Evidenzbasierten Therapiemodule (ETM) im Rahmen der Reha-Therapiestandards<br />

Qualitätspunkte „Behandlungszufriedenheit nach Patientennachbefragungsbogen“<br />

Qualitätspunkte „Subjektiver Behandlungserfolg nach Patientennachbefragungsbogen“<br />

Qualitätspunkte „Peer-Review“<br />

Qualitätspunkte „Strukturqualität“<br />

Qualitätspunkte „Visitation“<br />

Laufzeit der Entlassungsberichte<br />

Anzahl der Patientenbeschwerden<br />

Insgesamt orientieren sich die BQR-Kriterien<br />

überwiegend am Qualitätsoptimum.<br />

Allerdings wird bei den drei Bewertungskennzahlen<br />

zur KTL (Klassifi kation therapeutischer<br />

Leistungen) ein Zielkorridor an<br />

zu erbringenden Leistungen defi niert, der<br />

sich aus der bisherigen empirischen Verteilung<br />

von Leistungsmenge und Leistungsdauer<br />

ergibt. Bei Überschreitung des Zielkorridors<br />

werden die Qualitätspunkte halbiert.<br />

Dies widerspricht dem Prinzip des<br />

Qualitätsoptimums. Der FVS schlägt von<br />

daher vor, dass es zwar bei einer Unterschreitung<br />

der Zielkorridore einen Qualitätspunkteabzug<br />

gibt, nicht aber bei der<br />

Überschreitung des Korridors.<br />

Bei den drei KTL-Bewertungskennzahlen<br />

erfolgt die Bewertung nach dem gleichen<br />

Prinzip. Es existiert für jede der drei KTL-Bewertungskennzahlen<br />

eine spezielle Einteilung<br />

in Bewertungskorridore. Die volle<br />

Punktzahl erhält, wer sich innerhalb der vorgegebenen<br />

Zielkorridore bewegt. Die Absenkung<br />

der Qualitätspunkte – sofern man<br />

außerhalb der vorgegebenen Zielkorridore<br />

liegt - erfolgt stufenweise. Aus den drei KTL-<br />

Bewertungskategorien (Leistungsverteilung,<br />

Leistungsmenge und Leistungsdauer) wird<br />

dann ein Gesamtpunktwert einer KTL-Bewertungskennzahl<br />

zur therapeutischen Versorgung<br />

aus der Summe der in den einzelnen<br />

Korridoren erzielten Punkte berechnet.<br />

Im Rahmen der Rehabilitandenbefragung<br />

wird sowohl die Zufriedenheit der Rehabilitanden<br />

mit der durchgeführten Reha-Maßnahme<br />

als auch deren subjektive Einschätzung<br />

des Behandlungsergebnisses als Indikator<br />

für Behandlungsqualität erfragt. Die<br />

Einrichtung erhält jeweils für beide Aspekte<br />

der Befragung Qualitätspunkte.<br />

Die erhobenen Daten im Rahmen der Rehabilitandenbefragung<br />

werden bereits risikoadjustiert,<br />

so dass die spezifi sche Rehabilitandenstruktur<br />

jeder Reha-Einrichtung berücksichtigt<br />

wird. Dies ermöglicht eine bessere<br />

Vergleichbarkeit der Ergebnisse der<br />

Reha-Einrichtung. Die Auswahl der Variablen<br />

erscheint klinisch plausibel.<br />

Im Peer-Review-Verfahren beurteilen<br />

praktisch tätige, leitende und auf ihre Gutachtertätigkeit<br />

geschulte Reha-Mediziner<br />

Reha-Prozesse als Einzelfälle auf der Grundlage<br />

von anonymisierten Reha-Entlassungsberichten.<br />

Bewertet werden sowohl einzelne<br />

Bereiche des Reha-Prozesses wie auch<br />

der gesamte Reha-Prozess.<br />

Die Qualität der Struktur und Organisation<br />

einer Reha-Einrichtung wird von der<br />

Rentenversicherung mit Hilfe eines Strukturerhebungsbogens<br />

überprüft, der räumliche,<br />

personelle, apperative und organisatorische<br />

Merkmale in den Reha-Einrichtungen<br />

abbildet. Eine Qualitätspunktebewertung<br />

der Strukturqualität ist für einen späteren<br />

Zeitpunkt geplant.<br />

Derzeit ist bei der DRV ein einheitliches Visitationskonzept<br />

in der Entwicklung, es<br />

gilt hinsichtlich der Durchführung von Visitationen<br />

hierbei grundsätzlich das Federführungsprinzip.<br />

Allerdings können diese<br />

auch gemeinsam von den jeweils belegenden<br />

Rentenversicherungsträgern durchgeführt<br />

werden. Das Ergebnis einer Visitation<br />

wird in einem standardisierten Dokumentationsbogen<br />

festgehalten. Eine Bewertung<br />

mit Qualitätspunkten ist geplant.<br />

Reha-Therapie-Standards (RTS) beinhalten<br />

entsprechende Vorgaben für die therapeutische<br />

Versorgung in wichtigen Indikationen.<br />

Den einzelnen Reha-Therapiestandards<br />

sind unterschiedlich viele evidenzbasierte<br />

Therapiemodule (ETM) zugeordnet.<br />

Hierzu gehören beispielsweise im Bereich<br />

„Alkoholabhängigkeit“: „Allgemeine Psychotherapie“,<br />

„Indikative Therapien“, „Angehörigenorientierte<br />

Interventionen“, „Arbeits<br />

bezogene Leistungen“, „Sport- und Bewegungstherapie“,<br />

„Ergotherapie“, „Klinische<br />

Sozialarbeit“, „Gesundheitsbildung“<br />

etc. Grundlage für die Auswertung sind die<br />

nach der Klassifi kation therapeutischer<br />

Leistungen (KTL) im Entlassbericht dokumentierten<br />

Therapieleistungen, deren Inhalt<br />

und Zielstellungen entsprechend den<br />

einzelnen ETM´s zugeordnet werden. In<br />

den Ergebnisberichten wird dargestellt, in-<br />

wieweit die Gesamtheit der Rehabilitanden<br />

einer Indikation (z. B. Alkoholabhängigkeit)<br />

in einer Reha-Einrichtung gemäß den in<br />

den Reha-Therapiestandars formulierten<br />

Qualitätsanforderungen (geforderter prozentualer<br />

Anteil der Rehabilitanden, Leistungsdauer<br />

und Leistungshäufi gkeit) der<br />

DRV behandelt wird. Die einrichtungsbezogenen<br />

Ergebnisse, welche Übersichten zur<br />

Versorgung der Rehabilitanden – gemessen<br />

an den entsprechenden Vorgaben - innerhalb<br />

eines bestimmten Entlassungszeitraums<br />

umfassen, werden im Ergebnisbericht<br />

der DRV in tabellarischer und graphischer<br />

Form dargestellt. Der rehabilitativen<br />

Versorgung der Einrichtung wird dabei der<br />

Mindestanteil der entsprechend zu behandelnden<br />

Rehabilitanden laut Reha-Therapiestandars<br />

gegenübergestellt. Dieser Mindeststandard<br />

ist der prozentuale Anteil an<br />

Rehabilitanden in einer Reha-Einrichtung,<br />

der therapeutische Leistungen aus dem jeweiligen<br />

ETM mindestens in der angegebenen<br />

Menge (Dauer und Häufi gkeit) erhalten<br />

soll.<br />

Die Überführung der Bewertung in Qualitätspunkte<br />

ist noch nicht erfolgt, Verfahren<br />

zur Umrechnung in Qualitätspunkte werden<br />

derzeit innerhalb der DRV beraten.<br />

Grundsätzlich ist aus Sicht des FVS bezogen<br />

auf ein Rehabilitationsbewertungssystem<br />

zu fordern, dass Qualitätsvergleiche auf<br />

einer „gesicherten“ Basis erfolgen müssen.<br />

Hierzu gehören:<br />

• Transparenz und Nachvollziehbarkeit des<br />

Verfahrens (Off enlegung aller Berechnungs-Algorithmen)<br />

• Repräsentativität des Verfahrens (Einbezug<br />

möglichst aller Einrichtungen in das<br />

Verfahren)<br />

• Sicherstellung der Objektivität, der Verlässlichkeit<br />

der Instrumente und der Gültigkeit<br />

der Ergebnisse<br />

• Einbeziehung der Ergebnisqualität - insbesondere<br />

im Indikationsbereich <strong>Sucht</strong><br />

• Einbezug des internen Qualitätsmanagements<br />

50 <strong>Sucht</strong>Aktuell l 2 · 2012

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