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behandlung - Fachverband Sucht eV

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Leitbild und Positionen des FVS<br />

auch durch eine mit dem Ausbau (ganztägig)<br />

ambulanter Angebote verbundene<br />

zunehmende Komorbidität und Fallschwere<br />

von Patienten im stationären Bereich<br />

– zunehmend das Morbiditätsrisiko<br />

auferlegt würde.<br />

• Rehabilitationsleistungen sind hochkomplexe,<br />

personalintensive und auf den Patienten<br />

zugeschnittene individuelle medizinisch-therapeutischeDienstleistungen.<br />

Angesichts des Ärztemangels und zu<br />

erwartender deutlich zunehmender Personalengpässe<br />

im gesamten medizinischtherapeutischen<br />

Bereich ist es dringend<br />

notwendig, dass - auch im Vergleich zu<br />

anderen Sektoren des Gesundheitswesens<br />

- in der medizinischen Rehabilitation<br />

attraktive Arbeitsplätze vorgehalten werden<br />

können. Dies beinhaltet auch eine<br />

angemessene Honorierung der Mitarbeiter<br />

in den Rehabilitationseinrichtungen<br />

• Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA)<br />

ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen<br />

Selbstverwaltung der Ärzte,<br />

Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser<br />

und Krankenkassen in Deutschland.<br />

Er bestimmt in Form von Richtlinien<br />

den Leistungskatalog der Gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV) und legt damit<br />

fest, welche Leistungen der medizinischen<br />

Versorgung von der GKV erstattet<br />

werden. Darüber hinaus beschließt er<br />

Maßnahmen der Qualitätssicherung für<br />

den ambulanten und stationären Bereich<br />

des Gesundheitswesens.<br />

Aufgrund seines umfassenden Auftrags,<br />

der auch den Bereich der chronischen Erkrankungen<br />

und damit die medizinische<br />

Rehabilitation betriff t, ist eine Erweiterung<br />

des Gemeinsamen Bundesausschusses<br />

um eine entsprechende Anzahl von<br />

Vertretern der Spitzenverbände der Leistungserbringer<br />

der medizinischen Rehabilitation<br />

dringend erforderlich. Darüber<br />

hinaus sollten vom Gemeinsamen Bundesausschuss<br />

bestehende strukturelle<br />

Schnittstellenprobleme der Versorgung<br />

(z.B. Förderung der Frühintervention<br />

substanzbezogener Störungen durch niedergelassene<br />

Ärzte, Psychotherapeuten<br />

und Vermittlung in fachspezifi sche Beratungs-<br />

und Behandlungseinrichtungen,<br />

Verbesserung des Zugangs zu medizinischen<br />

Rehabilitationsleistungen durch<br />

ein vereinfachtes Verordnungsverfahren<br />

in der GKV, Förderung der nahtlosen Wei-<br />

ter<strong>behandlung</strong> und der Telemedizin im<br />

Bereich der Nachsorge) einer patientengerechteren<br />

Lösung zugeführt werden.<br />

• Darüber hinaus sei darauf verwiesen, dass<br />

die medizinische Rehabilitation betreffende<br />

grundsätzliche Regelungen im<br />

Rahmen des SGB IX zwischen den Rehabilitationsträgern<br />

und den Spitzenverbänden<br />

der Rehabilitationseinrichtungen zu<br />

treff en sind. Der Grundsatz der Partnerschaftlichkeit<br />

zwischen Leistungsträgern<br />

und Leistungserbringern sollte im SGB IX<br />

deutlich gestärkt werden. So sollte der §<br />

21 SGB IX dahingehend geändert werden,<br />

dass Rahmenverträge und indikationsspezifi<br />

sche Rahmenvereinbarungen<br />

grundsätzlich von den Rehabilitationsträgern<br />

und den jeweiligen Spitzenverbänden<br />

der Leistungserbringer in der medizinischen<br />

Rehabilitation bzw. den entsprechenden<br />

Arbeitsgemeinschaften der<br />

Leistungserbringerverbände zu vereinbaren<br />

sind. Gemäß dem Grundsatz der Partnerschaftlichkeit<br />

sollte auch der § 20 Abs.<br />

3 SGB IX zur Qualitätssicherung dahingehend<br />

geändert werden, dass die Bundesarbeitsgemeinschaft<br />

für Rehabilitation<br />

entsprechende Empfehlungen mit den<br />

Verbänden behinderter Menschen einschließlich<br />

der Verbände der Freien Wohlfahrtspfl<br />

ege etc. und den auf Bundesebene<br />

maßgeblichen Spitzenverbänden der<br />

Leistungserbringer zu vereinbaren hat<br />

und die Entwicklung von Instrumenten<br />

und Programmen der Qualitätssicherung<br />

in allen Leistungsbereichen gemeinsam<br />

von Leistungsträgern und Leistungserbringern<br />

erfolgt.<br />

• Die Pluralität von Behandlungsangeboten<br />

und Angebotsstrukturen bildet die<br />

Grundlage dafür, dass eine Individualisierung<br />

und Flexibilisierung der Behandlung<br />

und das im SGB IX verankerte Wunschund<br />

Wahlrecht überhaupt erst realisiert<br />

werden kann. Von daher benötigen wir<br />

auch zukünftig diff erenzierte und passgenaue<br />

Behandlungsangebote in der medizinischen<br />

Rehabilitation. Der Zugang zu<br />

den passgenauen Leistungen der medizinischen<br />

Rehabilitationsleistungen sollte<br />

bedarfsgerecht gestaltet werden. Die<br />

Auswahl des Behandlungssettings (ambulante,<br />

stationäre, mobile Rehabilitation)<br />

ist am vorhandenen Rehabilitationsbedarf<br />

auszurichten. Ein genereller Vorrang<br />

einer bestimmten Leistungsform (s.<br />

§ 40 Abs. 1, 2 SGB V) sollte von daher zukünftig<br />

entfallen. Alle Leistungsformen<br />

müssen zudem auch weiterhin eine hohe<br />

Qualität aufweisen. Von daher wäre niemandem<br />

damit gedient, wenn durch Kostendruck<br />

oder Normierungsprozesse<br />

qualitativ hochwertige Behandlungsansätze<br />

und -konzepte in Richtung Einheitsangebot<br />

zurückentwickelt würden.<br />

• Die volkswirtschaftlichen Eff ekte der medizinischen<br />

Rehabilitation sind erheblich.<br />

Dies wird auch durch eine Studie des Rheinisch-Westfälischen<br />

Instituts für Wirtschaftsforschung<br />

(RWI) belegt: „Die Messung<br />

volkswirtschaftlicher Eff ekte gestaltet<br />

sich naturgemäß schwieriger als die<br />

Messung von Eff ekten auf der Individualebene.<br />

Auch gilt es, verschiedene Arten<br />

von Nutzen zu bewerten. Nutzen sind z.B.<br />

die Reduktion von Arbeitsunfähigkeitstagen,<br />

die Verlängerung der Berufsfähigkeit,<br />

weniger Arztbesuche, weniger Pfl egebedarf<br />

oder Teilhabe am sozialen bzw. beruflichen<br />

Leben. Eine vollständige Analyse<br />

und Darstellung ist aufgrund der sehr<br />

komplexen Zusammenhänge, Eff ekte und<br />

Wirkungsmechanismen nicht möglich.<br />

Stattdessen können für ausgewählte Rehabilitationsmaßnahmen<br />

einzelne volkswirtschaftliche<br />

Aspekte betrachtet und<br />

auf der Grundlage von makroökonomischen<br />

Modellen verschiedene Szenarien<br />

berechnet werden. Auf Basis des sozialmedizinischen<br />

Verlaufs zwischen 1997<br />

und 2002 (Rische 2006) beläuft sich der<br />

gesamte Nutzen für die DRV (Deutsche<br />

Rentenversicherung) auf schätzungsweise<br />

4,4 Mrd. € und die Kosten auf 2,7 Mrd. €.<br />

Prognos (2009) untersucht die Eff ekte auf<br />

das Bruttoinlandsprodukt und die Sozialversicherungen<br />

von fünf wichtigen Indikationen<br />

der DRV: Kardiologie, Pneumologie,<br />

Orthopädie (Rückenschmerzen),<br />

Psychosomatik und <strong>Sucht</strong>. In einem mittleren<br />

Szenario, das einen realistischen Bedeutungszuwachs<br />

der medizinischen Rehabilitation<br />

bis 2025 annimmt, wird für<br />

das Jahr 2005 ein volkswirtschaftlicher<br />

Nettoeff ekt von 5,8 Mrd. € (0,3 % des BIP)<br />

bei 1,1 Mrd. € Gesamtkosten für die Rehabilitation<br />

errechnet. Somit besteht bereits<br />

im Jahr 2005 ein Verhältnis von 1:5 zwischen<br />

Mitteleinsatz und volkswirtschaftlichem<br />

Nettoeff ekt. Bis 2025 ließe sich dieser<br />

Eff ekt sogar auf 23,2 Mrd. € (0,7 % des<br />

BIP) steigern.“ (Augurzky et al., 2011, S. 71)<br />

3. Ausgangslage zu substanzbezogenen Störungen<br />

Wenn wir die Frage nach der Priorität einzelner<br />

Gesundheitsziele aufgreifen, so können<br />

wir feststellen, dass <strong>Sucht</strong>erkrankungen<br />

und übermäßiger Substanzkonsum ein<br />

epidemiologisches, sozial- und gesundheitspolitisches<br />

Problem ersten Ranges dar-<br />

stellen. In Deutschland rechnet man in der<br />

Altersgruppe der 18 – 64-jährigen Erwachsenen<br />

mit (Kraus und Bühringer, 2008):<br />

Ca. 3,8 Mio. suchtkranken Personen, davon<br />

sind<br />

• ca. 1,3 Mio. alkoholabhängig<br />

• ca. 1,4 – 1,9 Mio. medikamentenabhängig<br />

und<br />

• ca. 183.000 Personen mit problematischem<br />

Konsum von illegalen Drogen<br />

(ohne Cannabis)<br />

14 <strong>Sucht</strong>Aktuell l 2 · 2012

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