behandlung - Fachverband Sucht eV
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Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass ein Gespräch<br />
mit dem Mitarbeiter bei einer<br />
Arbeitsunfähigkeitsdauer von mehr als 6<br />
Wochen erfolgt. Hierbei ist auch ein eventueller<br />
Rehabedarf zu prüfen. Ist dieser gegeben,<br />
so ist integraler Bestandteil der Reha-<br />
Vorbereitung, auch die Erfordernisse des<br />
Arbeitsplatzes zu berücksichtigen, zu<br />
denen auch psychische Anforderungen<br />
und erlebte Belastungen des Arbeitnehmers<br />
gehören. Der Rentenversicherungsträger<br />
verpfl ichtet sich kurzfristig, die erforderliche<br />
Rehabilitationsleistung zu bewilligen.<br />
Während der Rehabilitation erfolgt,<br />
sofern der Patient dies wünscht und die<br />
Notwendigkeit besteht, auch Kontakt zum<br />
Betrieb, um bereits in dieser Phase Vorkehrungen<br />
für die Rückkehr nach erfolgter Rehabilitation<br />
zu treff en und ggf. das Verfahren<br />
der stufenweisen Wiedereingliederung<br />
einzuleiten. Im Rahmen eines begleiteten<br />
Fallmanagements wird dieser gesamte Prozess<br />
bis hin zur Arbeitsintegration unterstützt.<br />
Ggf. sind in den Verfahrensverlauf (s. Abb.<br />
113b) auch noch Leistungen zur Teilhabe<br />
am Arbeitsleben einzuplanen, um die betriebliche<br />
Eingliederung zu erleichtern bzw.<br />
zu ermöglichen.<br />
Zur Erfüllung entsprechender Schnittstellen<br />
hat die DRV Westfalen wiederum einen<br />
eigenen Betriebsservice „Gesunde Arbeit“<br />
eingerichtet, welcher Case-Managementaufgaben<br />
für alle Fragen der Rehabilitation<br />
Betrieben als Ansprechpartner zur Verfügung<br />
steht. Er unterstützt den Arbeitnehmer,<br />
den Arbeitgeber bzw. die zuständigen<br />
Betriebs- und Werksärzte wie auch weitere<br />
Netzwerkpartner – etwa Berufsförderungswerke<br />
und Rehabilitationseinrichtungen –<br />
sowie die zuständigen Stellen der DRV<br />
Westfalen selbst hinsichtlich der berufl ichen<br />
Re-Integration. Zu den Aufgabenbereichen<br />
gehören auch Hausbesuche bei<br />
den Versicherten, Betriebsbesuche, Gespräche<br />
mit dem Berufsförderungswerken, den<br />
Rehabilitationseinrichtungen sowie natürlich<br />
dem Versicherten selbst (s. Abb. 114).<br />
Denkbar ist es, entsprechende Fallmanagementaufgaben<br />
auch an Dritte zu vergeben,<br />
um eine fl ächendeckende Umsetzung des<br />
Fallmanagementansatzes zu realisieren.<br />
Erhebungen des FVS zeigen, dass während<br />
der Entwöhnungs<strong>behandlung</strong> einzelne<br />
Arbeitnehmer auch ihren Arbeitsplatz verlieren<br />
können. Dies kann darauf zurückzuführen<br />
sein, dass die Wirksamkeit der Kündigung<br />
in die Zeit der Rehabilitation fällt<br />
oder aber, dass dem Patienten erst während<br />
der Entwöhnungs<strong>behandlung</strong> gekündigt<br />
wurde. Von daher stellt das Thema „Sicherung<br />
des Arbeitsplatzes“ bis hin zur Beratung<br />
der Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />
bei der berufl ichen Wiedereingliederung<br />
auch im Bereich der Abhängigkeitserkrankungen<br />
eine wichtige Aufgabe dar.<br />
Sonderausgabe<br />
Abb. 113a: Verfahrensablauf: Betriebliches Eingliederungsmanagement (DRV Rheinland-Pfalz) (1)<br />
Abb. 113b: Verfahrensablauf: Betriebliches Eingliederungsmanagement (DRV Rheinland-Pfalz) (2)<br />
Abb. 114: Netzwerkverständnis in RehaFuturReal (Gödecker-Geenen, 2011)<br />
<strong>Sucht</strong>Aktuell l 2 · 2012 75