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behandlung - Fachverband Sucht eV

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Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass ein Gespräch<br />

mit dem Mitarbeiter bei einer<br />

Arbeitsunfähigkeitsdauer von mehr als 6<br />

Wochen erfolgt. Hierbei ist auch ein eventueller<br />

Rehabedarf zu prüfen. Ist dieser gegeben,<br />

so ist integraler Bestandteil der Reha-<br />

Vorbereitung, auch die Erfordernisse des<br />

Arbeitsplatzes zu berücksichtigen, zu<br />

denen auch psychische Anforderungen<br />

und erlebte Belastungen des Arbeitnehmers<br />

gehören. Der Rentenversicherungsträger<br />

verpfl ichtet sich kurzfristig, die erforderliche<br />

Rehabilitationsleistung zu bewilligen.<br />

Während der Rehabilitation erfolgt,<br />

sofern der Patient dies wünscht und die<br />

Notwendigkeit besteht, auch Kontakt zum<br />

Betrieb, um bereits in dieser Phase Vorkehrungen<br />

für die Rückkehr nach erfolgter Rehabilitation<br />

zu treff en und ggf. das Verfahren<br />

der stufenweisen Wiedereingliederung<br />

einzuleiten. Im Rahmen eines begleiteten<br />

Fallmanagements wird dieser gesamte Prozess<br />

bis hin zur Arbeitsintegration unterstützt.<br />

Ggf. sind in den Verfahrensverlauf (s. Abb.<br />

113b) auch noch Leistungen zur Teilhabe<br />

am Arbeitsleben einzuplanen, um die betriebliche<br />

Eingliederung zu erleichtern bzw.<br />

zu ermöglichen.<br />

Zur Erfüllung entsprechender Schnittstellen<br />

hat die DRV Westfalen wiederum einen<br />

eigenen Betriebsservice „Gesunde Arbeit“<br />

eingerichtet, welcher Case-Managementaufgaben<br />

für alle Fragen der Rehabilitation<br />

Betrieben als Ansprechpartner zur Verfügung<br />

steht. Er unterstützt den Arbeitnehmer,<br />

den Arbeitgeber bzw. die zuständigen<br />

Betriebs- und Werksärzte wie auch weitere<br />

Netzwerkpartner – etwa Berufsförderungswerke<br />

und Rehabilitationseinrichtungen –<br />

sowie die zuständigen Stellen der DRV<br />

Westfalen selbst hinsichtlich der berufl ichen<br />

Re-Integration. Zu den Aufgabenbereichen<br />

gehören auch Hausbesuche bei<br />

den Versicherten, Betriebsbesuche, Gespräche<br />

mit dem Berufsförderungswerken, den<br />

Rehabilitationseinrichtungen sowie natürlich<br />

dem Versicherten selbst (s. Abb. 114).<br />

Denkbar ist es, entsprechende Fallmanagementaufgaben<br />

auch an Dritte zu vergeben,<br />

um eine fl ächendeckende Umsetzung des<br />

Fallmanagementansatzes zu realisieren.<br />

Erhebungen des FVS zeigen, dass während<br />

der Entwöhnungs<strong>behandlung</strong> einzelne<br />

Arbeitnehmer auch ihren Arbeitsplatz verlieren<br />

können. Dies kann darauf zurückzuführen<br />

sein, dass die Wirksamkeit der Kündigung<br />

in die Zeit der Rehabilitation fällt<br />

oder aber, dass dem Patienten erst während<br />

der Entwöhnungs<strong>behandlung</strong> gekündigt<br />

wurde. Von daher stellt das Thema „Sicherung<br />

des Arbeitsplatzes“ bis hin zur Beratung<br />

der Arbeitgeber und Arbeitnehmer<br />

bei der berufl ichen Wiedereingliederung<br />

auch im Bereich der Abhängigkeitserkrankungen<br />

eine wichtige Aufgabe dar.<br />

Sonderausgabe<br />

Abb. 113a: Verfahrensablauf: Betriebliches Eingliederungsmanagement (DRV Rheinland-Pfalz) (1)<br />

Abb. 113b: Verfahrensablauf: Betriebliches Eingliederungsmanagement (DRV Rheinland-Pfalz) (2)<br />

Abb. 114: Netzwerkverständnis in RehaFuturReal (Gödecker-Geenen, 2011)<br />

<strong>Sucht</strong>Aktuell l 2 · 2012 75

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