behandlung - Fachverband Sucht eV
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ter Rehabilitation sind reine Nachsorgeleistungen<br />
im Bereich der poststationären<br />
Weiter<strong>behandlung</strong> zu<br />
unterscheiden, an beide Bereiche bestehen<br />
unterschiedliche Qualitätsanforderungen.<br />
21. Qualifi zierte Entzugsgramme sollten –<br />
bei entsprechenden strukturellen Voraussetzungen<br />
(Entzug im Vorfeld einer<br />
bewilligten Entwöhnungs<strong>behandlung</strong>)<br />
– verstärkt auch an Fachkliniken<br />
angesiedelt werden.<br />
Die Durchführung von Entzugs<strong>behandlung</strong>en<br />
unmittelbar vor Antritt<br />
einer bewilligten stationären medizinischen<br />
Rehabilitationsmaßnahme in<br />
dafür geeigneten Rehabilitationseinrichtungen<br />
im Rahmen stationärer<br />
Kompaktleistungen sollte als eine<br />
Form der Regel<strong>behandlung</strong> eingeführt<br />
werden.<br />
22. Hinsichtlich der Belegung von stationären<br />
Einrichtungen sollte von Seiten<br />
der Leistungsträger der Qualität und<br />
Eff ektivität der Angebote eine zentrale<br />
Rolle eingeräumt werden. Eine bedarfsgerechte<br />
und qualitätsorientierte<br />
Steuerung sollte hier Zielsetzung sein,<br />
denn es darf nicht dazu kommen, dass<br />
vorrangig Preisvergleiche für die Belegung<br />
einer Einrichtung ausschlaggebend<br />
sind. Denn dies würde eine Qualitätsminderung<br />
des gesamten Behandlungssystems<br />
nach sich ziehen.<br />
23. Der FVS tritt für den Grundsatz „Qualität<br />
muss sich lohnen!“ ein. Von daher<br />
begrüßt der FVS das Vorhalten eines<br />
externen Qualitätssicherungsprogramms<br />
durch die Leistungsträger sowie<br />
eines internen Qualitätsmanagements<br />
von Rehabilitationseinrichtungen.<br />
Externe Qualitätssicherungsprogramme<br />
müssen entsprechende Anforderungen<br />
erfüllen. Hierzu gehören:<br />
Transparenz des QS-Verfahrens und<br />
des Bewertungssystems, Validität der<br />
Ergebnisse, Repräsentativität der Erhebung<br />
(d.h. Einbezug aller Einrichtungen),<br />
Multidimensionalität des Bewertungsverfahren,<br />
Aktualität und Bedeutsamkeit<br />
der Ergebnisse, besondere<br />
Berücksichtigung der zentralen<br />
Dimension „Ergebnisqualität“ (Wirksamkeit<br />
der Behandlung). Auf der<br />
Grundlage der Ergebnisse des QS-Programms<br />
wird derzeit im Bereich der<br />
DRV – und parallel dazu im Bereich der<br />
GKV – an der Entwicklung von Rehabilitationsbewertungssystemengearbeitet.<br />
Hier ist der intensive und<br />
partnerschaftliche Dialog zwischen<br />
Leistungserbringern und Leistungsträgern<br />
gefordert, um die Transparenz<br />
und Akzeptanz entsprechender Entwicklungen<br />
zu fördern. Darüber hinaus<br />
ist es aus Sicht des FVS erforderlich,<br />
dass Konsequenzen hinsichtlich<br />
der Steuerung/Belegung aus den Qualitätsergebnissen<br />
gezogen werden.<br />
Auch muss das Problem gelöst werden,<br />
wie mit kleinen Einrichtungen<br />
verfahren wird, welche bislang aufgrund<br />
der geringen Fallzahl aus verschiedenen<br />
Modulen des QS-Programms<br />
herausfallen.<br />
24. Eine angemessene Vergütung bildet<br />
die Grundlage dafür, dass die hohe<br />
Qualität der Entwöhnungs<strong>behandlung</strong><br />
auch zukünftig gewährleistet<br />
werden kann. Die Rehabilitationsbudgets<br />
der Leistungsträger müssen allgemeine<br />
Kostenentwicklungen (Sach-,<br />
Personalkosten) ebenso berücksichtigen<br />
wie die Veränderungen des Krankheitsspektrums<br />
in der Bevölkerung<br />
oder Entwicklung.<br />
25. Abhängigkeitskranken muss der Zugang<br />
zu einer fachgerechten Behandlung<br />
auch weiterhin eröff net werden.<br />
Alle Leistungsträger sollten von daher<br />
die Entwicklung der Anträge, Bewilligungen<br />
und durchgeführten Leistungen<br />
gegenüber der Öff entlichkeit und<br />
der Politik transparent darstellen. Kriterien,<br />
nach denen Anträge beurteilt<br />
und ggf. auch abgelehnt wurden, müssen<br />
off en gelegt werden. Die sozialmedizinischen<br />
Beurteilungsmaßstäbe<br />
dürfen nicht den ökonomischen Rahmenbedingungen<br />
unterworfen und<br />
entsprechend dem jeweils vorhandenen<br />
Budget unterschiedlich ausgelegt<br />
werden. Von daher dürfen auch nicht<br />
die Zugangsvoraussetzungen für die<br />
stationäre Abhängigkeitsrehabilitation<br />
aus Kostengründen verschärft<br />
werden.<br />
26. Die Behandlungszeiten müssen sich<br />
grundsätzlich an der medizinischen<br />
Notwendigkeit des Einzelfalls orientieren.<br />
Eine weitere pauschale Reduzierung<br />
der Behandlungszeiten, ohne Kenntnis<br />
und Überprüfung der Auswirkungen<br />
auf den Behandlungserfolg, ist abzulehnen.<br />
27. Eine ganzheitlich ausgerichtete Rehabilitation<br />
verlangt die gleichrangige<br />
und integrierte Berücksichtigung medizinischer,<br />
therapeutischer, sozialer<br />
und berufl icher Rehabilitations- und<br />
Teilhabeziele im Sinne der Wiederherstellung<br />
und Sicherung der Erwerbsfähigkeit<br />
und der Förderung der berufl ichen<br />
(Re-) Integration im Rahmen der<br />
vorhandenen Möglichkeiten.<br />
Angesichts der hohen Arbeitslosigkeit<br />
der Klientel ist eine enge Verknüpfung<br />
von medizinischen und berufl ichen<br />
(Re-) Integrationsmaßnahmen durch<br />
den nahtlosen Anschluss von passgenauen<br />
Angeboten zur Förderung der<br />
berufl ichen Wiedereingliederung notwendig.<br />
Im Rahmen der Entwöhnungs-<br />
Sonderausgabe<br />
<strong>behandlung</strong> sind beispielsweise indikationsgeleitete,<br />
spezifi sche Formen<br />
der Ergo- und Arbeitstherapie (z. B. Belastungserprobungen,Arbeitserprobungsmaßnahmen,<br />
berufl iche Orientierungsmaßnahmen)<br />
erforderlich. Mit<br />
Patienten, bei denen aufgrund vielfältiger<br />
Vermittlungshemmnisse und der<br />
Arbeitsmarktlage kaum Chancen für<br />
eine berufl iche Wiedereingliederung in<br />
den ersten Arbeitsmarkt bestehen,<br />
müssen entsprechende Zielsetzungen<br />
und Perspektiven zur Teilhabe – ggf.<br />
inklusive einer möglichst zufriedenen<br />
Lebensführung jenseits der Erwerbsarbeit<br />
– entwickelt werden.<br />
Weiteres gleichrangiges Ziel in der medizinischen<br />
Rehabilitation Abhängigkeitskranker<br />
ist der Erhalt eines bestehenden<br />
Arbeitsplatzes bei erwerbstätigen<br />
Rehabilitanden. Hierbei spielt<br />
u. a. auch eine Umsetzung der gesetzlich<br />
vorgeschriebenen Maßnahmen<br />
zum betrieblichen Wiedereingliederungsmanagement<br />
nach erfolgter Rehabilitation<br />
durch den Arbeitgeber<br />
eine wesentliche Rolle (§84 SGB IX).<br />
28. Die Adaptions<strong>behandlung</strong> muss auch<br />
weiterhin als zweite Phase der medizinischen<br />
Rehabilitation erhalten bleiben.<br />
Die Verfahrensabsprache zwischen<br />
den Spitzenverbänden der Krankenkassen<br />
und Rentenversicherungsträger<br />
von 1994 sollte für alle Leistungsträger<br />
verbindlich sein und<br />
entsprechende Bewilligungszeiträume<br />
sollten von allen Leistungsträgern einheitlich<br />
gewährt werden.<br />
29. Die Unterversorgung von chronisch<br />
mehrfachgeschädigten Abhängigkeitskranken<br />
und Fehlzuweisungen in<br />
nicht fachgerechten Einrichtungen<br />
sollten abgebaut werden.<br />
Auch dieser Patientengruppe müssen<br />
Angebote auf einem hohen qualitativen<br />
Niveau (z.B. im Rahmen von soziotherapeutischen<br />
Einrichtungen) zur<br />
Verfügung gestellt werden. Die Flexibilisierung<br />
der Angebotsformen (z.B.<br />
Betreutes Wohnen, Angebote zur Tagesstrukturierung)<br />
ist weiter auszubauen.<br />
Diese muss bedarfsgerecht erfolgen<br />
und sollte nicht aus rein fi skalischen<br />
Erwägungen heraus vorangetrieben<br />
werden.<br />
30. Angebote zum kontrollierten Trinken<br />
sollten nur mit entsprechend strenger<br />
Indikationsstellung eingesetzt werden.<br />
Zum Personenkreis gehören ausschließlich<br />
Menschen mit schädlichem<br />
Konsum bzw. riskantem Konsum.<br />
<strong>Sucht</strong>kranken Menschen mit Kontrollverlust<br />
sollte ausschließlich eine abstinenzorientierte<br />
Behandlung empfohlen<br />
werden.<br />
31. Bei der Behandlung sogenannter nicht<br />
stoff gebundener Abhängigkeiten (z.B.<br />
<strong>Sucht</strong>Aktuell l 2 · 2012 81